Nordrhein-Westfalen hat ein neues Antidiskriminierungsgesetz für staatliche Stellen beschlossen, ein wichtiger Schritt, um den Schutz vor Diskriminierung zu stärken und eine bisherige rechtliche Lücke zu schließen. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift bislang nicht, wenn Menschen durch staatliche Stellen diskriminiert werden.
Berlin führte 2020 als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz ein. Im Februar 2026 folgte Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV); mit dem neuen Gesetz ist NRW nun das dritte Bundesland mit einem entsprechenden landesrechtlichen Schutz.
Das Gesetz verbietet Benachteiligungen durch Landesbehörden, etwa aufgrund der Herkunft, Religion, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters. Eine unabhängige Stelle soll zudem Betroffene beraten und dabei unterstützen, Konflikte möglichst außergerichtlich zu klären. Das Gesetz gilt jedoch nicht für kommunale Behörden; auch die Justiz und die Polizei sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
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