Hier ist die naheliegende Ansprechperson zunächst die*der Dozent*in der betreffenden Lehrveranstaltung. Wenn es nicht passt, die*den Dozent*in anzusprechen - z.B. weil es um eine Beschwerde zu dieser Person selbst geht - ist es meist sinnvoll, zunächst sich zunächst an Ansprechpartner*innen in den Fachbereichen zu wenden. Das können studentische Ansprechpartner*innen, Vertrauensdozent*innen oder auch die für das Studium zuständigen Studiengangskoordinator*innen und Dekanatsmitglieder sein.
Bezieht sich das Anliegen auf Prüfungen oder Diskriminierungen finden Sie unten weitere Optionen.
Studentische Ansprechpartner*innen
Beschäftigte Ansprechpartner*innen
Wenn Sie an der HSD eine Situation erlebt haben, die diskriminierend und/oder machtmissbräuchlich gewesen sein könnte, können Sie sich damit an die Antidiskriminierungsbeauftragte der HSD wenden.
Über verletzende Erfahrungen, wie eine Diskriminierung zu sprechen, kann schwierig sein. In einigen Fällen mag es helfen, die erlebte Situation zunächst einem bekannten Gesicht zu schildern. An der HSD stehen Ihnen daher zusätzlich zur Antidiskriminierungsbeauftragten weitere geschulte Ansprechpersonen aus unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung, sodass Sie wählen können, bei wem Sie sich am wohlsten fühlen. Bei diesen Personen finden Sie ein offenes Ohr, werden in Ihrem Anliegen ernst genommen und auf Wunsch bei einem Gespräch mit der Antidiskriminierungsbeauftragten begleitet oder auf andere Stellen hingewiesen.
Bei einer von Beschäftigten ausgehenden Diskriminierung im Sinne des AGGs können Sie außerdem eine offizielle Beschwerde einlegen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die AGG-Beschwerdestelle.
Zusätzlich kann ein Ordnungsverstoß von Studierenden an den Ordnungsausschuss gemeldet werden. Ein Ordnungsverstoß liegt vor, wenn durch von Studierenden ausgehende Gewalt, Straftaten, Diskriminierung oder schwere Regelverstöße der Hochschulbetrieb oder die Rechte und das Studium anderer erheblich gestört werden.
Hilfestellung für neurodivergente Studierende oder für Studierende die aufgrund einer Behinderung, einer chronisch-somatischen oder chronisch-psychischen Erkrankung benachteiligt sind, u.a. bei Fragen zu Prüfungsleistungen, Ruhemöglichkeiten, Nachteilsausgleichsregelungen und allgemeinen Unterstützungsleistungen im Studium gibt die
Bei einer von Beschäftigten ausgehenden Diskriminierung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können Sie außerdem eine offizielle Beschwerde einlegen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die
In diesem Kontext unterstützt sie das
Familienbüro
... können Sie an die Fachbereichs- und Hochschulleitung wenden und an die Senatskommission "Hochschulkultur faires Verhalten". Die Fachbereichsleitungen erreichen Sie über die Dekanate. An die Hochschulleitung können Sie sich jederzeit über die Referentin des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und internationales wenden, die sie weiter zu Ihrem Anliegen berät und Kontakt zu zuständigen Stellen oder dem Präsidium aufnimmt. Die Senatskommission soll Ansprechpartner sein, wenn andere Beauftragte oder Interessenvertretungen im Rahmen ihres Auftrages keine Lösungen zur Herstellung einer Hochschulkultur des fairen Verhaltens finden konnten oder aber auf Grund ihrer Zuständigkeiten keine Möglichkeit der Problemlösung besitzen.