Hochschule Düsseldorf

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Aktuelles

HSD / GDAT
18.08.2026

20 Jahre Allge­mei­nes Gleich­behand­lungs­gesetz

​​​Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Seit nunmehr 20 Jahren bildet es eine zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, etwa bei der Wohnungssuche oder beim Zugang zu Dienstleistungen. Das Gesetz soll Benachteiligungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.

Das Jubiläum bietet Anlass, die Bedeutung und die bisherigen Errungenschaften des AGG anzuerkennen. Gleichzeitig zeigt sich, dass weiterhin Schutzlücken bestehen und Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte häufig vor hohen Hürden stehen. Auch nach 20 Jahren bleibt es deshalb eine wichtige Aufgabe, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz weiterzuentwickeln und Gleichbehandlung konsequent in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

Mehr zum Jubiläum bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.​​​​​


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