Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Lehr­be­auf­trag­te

​​​​​​​Rechtsgrundlage

für die Vergabe von Lehraufträgen ist § 43 Hochschulgesetz (HG). Danach können Lehrbeauftragte für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf in den Fachbereichen eingesetzt werden. Sie nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, er begründet kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis.


 

 

Lehrbeauftragte

müssen die Eignung zur Wahrnehmung des Lehrauftrages, insbesondere die erforderliche fachliche und pädagogische Qualifikation, besitzen. 
Hochschulbeschäftigte, zu deren Dienstaufgaben eine Lehrtätigkeit gehört oder die im Rahmen ihrer Dienstaufgaben zu Lehrtätigkeiten verpflichtet werden können, kann ein Lehrauftrag grundsätzlich an der eigenen Hochschule nicht erteilt werden.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts und des Kodex​ "Gute Beschäftigungsbediengungen in den Hochschulen des Landes NRW" darf der Lehrauftrag an der HSD einen Umfang von 8 Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
Bei einer hauptamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist die Erteilung eines Lehrauftrages ohne vorherige Genehmigung bzw. Anzeige einer Nebentätigkeit nicht möglich.
Lehraufträge können nur semesterweise beantragt werden.
Aus wichtigem Grund kann ein Lehrauftrag widerrufen werden. Wichtiger Grund kann insbesondere die Besetzung einer Stelle oder die erhebliche Verminderung der Zahl der Studierenden, die an den Veranstaltungen teilnehmen, sein.


Haben Sie Interesse an einem Lehrauftrag an der Hochschule Düsseldorf?

Informationen dazu und die Möglichkeit der Onlinebewerbung finden Sie unter folgendem Link:
Initiativbewerbung um einen Lehrauftrag | Hochschule Düsseldorf


 

 

Antragstellung und Genehmigung

Alle Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages sind durch die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche je Semester aus Gründen der Kapazitätsberechnung komplett für den gesamten Fachbereich im Dezernat Personalmanagement einzureichen. Das Einverständnis zum Lehrauftrag erklären die Lehrbeauftragten selbst durch ihre Unterschrift auf dem Personalbogen, der dem Antrag des Fachbereichs beizufügen ist. Alle erforderlichen Vordrucke finden Sie im Intranet.
Nach Prüfung in der Hochschulverwaltung wird der Lehrauftrag den Lehrbeauftragten zugesandt. Erst dann darf die Lehrtätigkeit aufgenommen werden.


 

 

Abrechnung

Die Honorarabrechnung ist nach Ende des Semesters ausgefüllt und unterschrieben der Dekanin oder dem Dekan zur Unterschrift einzureichen.
Diese Honorarabrechnung sollte spätestens 3 Monate nach Beendigung des Lehrauftrages dem Team Personalservice vorliegen. Honorarabrechnungen für zurückliegende Semester sind für maximal 3 Jahre möglich (§ 195 BGB).

Informationen für die Fachbereiche (Formulare/Anträge, Vergütungssätze, Finanzierung, Kapazitätsanrechnung) sind im

Intran​et​ der Hochschule Düsseldorf abrufbar.


 

 

Informationen zu Ihrer HSD Card

Mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie Ihre persönliche HSD Card. Hierzu möchte ich Ihnen gerne weitere Informationen geben:

Die HSD Card ist mit dem HSD Logo und Ihrem Namen und Vornamen bedruckt und weist Sie somit als Mitglied der Hochschule Düsseldorf aus. Sie ist für die Dauer Ihres Lehrauftrags (befristet für das jeweilige Semester) gültig. Die Karte verbleibt auch nach Ende Ihres Lehrauftrags bei Ihnen und muss nicht zurückgegeben werden. Allerdings erlöschen alle Funktionen (bis auf die Bibliothek) mit dem Ende Ihres Lehrauftrags. Die Karte wird wieder aktiviert, wenn Sie einen neuen Lehrauftrag erhalten. Daher ist es gut, die Karte sicher und sorgfältig aufzubewahren.

Unter dem Link: HSD Card für Beschäftigte finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Erhalt, den Funktionen und bei Verlust/Defekt der Karte.

​Kontakt

Ulrike Keller

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage), Raum 02.2.017
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351-8325

ulrike.keller@hs-duesseldorf.de

 

 

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