Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Fach­hoch­schul­rei­fe

​​​​​​​​​​​​Fachhochschulreife (FHR) für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf ​​

​Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil erworben. Sie kann nachgewiesen werden durch: 

  • ein Gesamtzeugnis der Schule über die vollständige Fachhochschulreife („Fachhochschulreife“), 
  • ein Zeugnis der Schule über den schulischen Teil der Fachhochschulreife („schulischer Teil der Fachhochschulreife“) in Kombination mit dem Nachweis eines im schulischen Teil geforderten praktischen Teils. In diesem Fall beachten Sie bitte nachfolgende Informationen. ​​​​​​​

Schulischer Teil: 

  • Er muss bis zur Bewerbungsfrist (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. bis zur Registrierungsfrist (bei zulassungsfreien Studiengängen) vorliegen. Die Fristen finden Sie hier: hs-duesseldorf.de/bewerbu​n​gsablauf​​. 
  • Er muss durch ein schulisches Zeugnis nachgewiesen werden.  ​

​Praktischer Teil: 

  • Er muss bis zum 30. September des Jahres bei einer Bewerbung zum Wintersemester bzw. bis zum 31. März des Jahres bei einer Bewerbung für das Sommersemester abgeschlossen sein.
  • Je nach schulischem Weg gelten unterschiedliche Anforderungen für den praktischen Teil. 
    Wichtig: Die Vorgaben für den praktischen Teil, also die Art, den Umfang, die Dauer, gegebenenfalls auch der Inhalt und die Fachrichtung, finden Sie auf dem Schulzeugnis zum schulischen Teil der Fachhochschulreife. Diese Vorgaben werden nicht von der HSD festgelegt. ​​
  • Für die Beratung zum Praktikum ist die Schule zuständig, an der der schulische Teil erworben wurde. Die HSD kann zum praktischen Teil leider nicht beraten.  
  • Aus der praktischen Tätigkeit ergibt sich keine Fachbindung für ein künftiges Studium. Eine Fachbindung für das Studium kann nur auf dem Zeugnis des schulischen Teils eindeutig definiert sein. Ist das nicht der Fall, können Sie sich für beliebige Studiengänge bewerben, unabhängig davon, welchen praktischen Teil Sie absolviert haben. 
    Die Bezeichnungen „Fachhochschulreife Wirtschaft und Verwaltung“ oder „Fachhochschulreife Gesundheit und Soziales“ stellen in der Regel keine Fachbindung fürs Studium dar. Überprüfen Sie die Angaben auf Ihrem Schulzeugnis. 
  • Praktischer Teil der Fachhochschulreife darf nicht mit dem Vorpraktikum verwechselt werden. Ein Vorpraktikum ist eine Zugangsvoraussetzung für einige Studiengänge der HSD, die unabhängig vom Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) erfüllt werden muss. Mehr Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier: hs-duesseldorf.de/vorpraktikum​.​ Entspricht der praktische Teil allerdings den inhaltlichen Vorgaben für das Vorpraktikum, kann dieser auch dort angerechnet werden. ​


Informationen zur Anrechnung des praktischen Teils der Fachhochschulreife

  • Abhängig vom schulischen Weg kann der praktische Teil der Fachhochschulreife in NRW erworben werden durch: 
    • ein einschlägiges halbjähriges Praktikum (Prüfung und Anerkennung erfolgt direkt durch die Schule oder durch die Bezirksregierung!) 
    • ​eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht (kann in einigen Fällen an der HSD geprüft und anerkannt werden; z.B. im Falle einer zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs erfolgt die Prüfung und Anerkennung durch die Schule!) 
    • ​​ein einjähriges gelenktes Praktikum (kann an der HSD geprüft und anerkannt werden). Dem gelenkten Praktikum sind gleichgestellt:  
      • ​​​die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht; eindeutige Nachweise kann die HSD anerkennen; andernfalls ist die Bezirksregierung zuständig. 
      • ​ein abgeleistetes ökologisches oder freiwilliges soziales Jahr (bei einjähriger Dauer in Vollzeit); eindeutige Nachweise kann die HSD anerkennen; andernfalls ist die Bezirksregierung zuständig. 
      • ​​​​Wehr- oder Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst (bei einjähriger Dauer in Vollzeit); eindeutige Nachweise kann die HSD anerkennen; andernfalls ist die Bezirksregierung zuständig. 
  • Wenn Ihre Tätigkeitsart oder -form von den Angaben in Ihrem Schulzeugnis abweicht, müssen Sie sich für die Anerkennung des praktischen Teils zwingend an die jeweilige Bezirksregierung wenden! Die HSD ist in diesen Fällen nicht berechtigt, praktische Teile anzuerkennen. Das betrifft insbesondere die Stückelung der Praxiszeit, ein Praktikum in Teilzeit, kürzere Praktikumszeiten, Kindererziehungszeiten, Anrechnung der beruflichen Tätigkeit und andere Abweichungen. 
  • ​Alle Informationen zum gelenkten Praktikum finden Sie in der Broschüre des Schulministeriums NRW. In der Broschüre ist vorgegeben, in welchen Fällen die Bezirksregierung für die Anerkennung zuständig ist. ​

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Bewerbung mit der Fachhochschulreife von einer Schule eines anderen Bundeslands

Sofern das Schulzeugnis einen Hinweis wie z. B. "berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" enthält, ist keine separate Anerkennung für das Studium in NRW notwendig. 

Ist der Hinweis nicht enthalten, muss eine Anerkennung durch eine Bezirksregierung in NRW erfolgen. Je nach Bundesland der Fachhochschulreife ist jeweils eine bestimmte Bezirksregierung zuständig: 

  • ​Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen:
    Bezirksregierung Arnsberg bezreg-arnsberg.nrw.de 
  • Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen:
    Bezirksregierung Detmold bezreg-detmold.nrw.de​ 
  • Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Bayern, Bremen und Sachsen:
    Bezirksregierung Düsseldorf brd.nrw.de​ 
  • Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt:
    Bezirksregierung Köln bezreg-koeln.nrw.de 
  • ​Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein:
    ​Bezirksregierung Münster ​bezreg-muenster.de​ ​​​

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​Wichtige Links und Hinweise 


Fragen Sie sich, welche schulischen Wege oder Schulformen zu einer Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife führen? Nutzen Sie das Angebot der Bildungsberatung Düsseldorf​.


Es wird der Abschluss eines Praktikantenvertrages empfohlen. Muster von Praktikantenverträgen sowie weitere Hinweise finden Sie in den Informationsmaterialien des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW: 

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​​​Zu den Info​rmationen für Studieninteressierte​​​​

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