Sofern das Schulzeugnis einen Hinweis wie z. B. "berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" enthält, ist keine separate Anerkennung für das Studium in NRW notwendig.
Ist der Hinweis nicht enthalten, muss eine Anerkennung durch eine Bezirksregierung in NRW erfolgen. Je nach Bundesland der Fachhochschulreife ist jeweils eine bestimmte Bezirksregierung zuständig:
- Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen:
Bezirksregierung Arnsberg bezreg-arnsberg.nrw.de - Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen:
Bezirksregierung Detmold bezreg-detmold.nrw.de - Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Bayern, Bremen und Sachsen:
Bezirksregierung Düsseldorf brd.nrw.de
- Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt:
Bezirksregierung Köln bezreg-koeln.nrw.de - Fachhochschulreifen aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein:
Bezirksregierung Münster bezreg-muenster.de