Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Zweithörerschaft

​​​​​​Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Arten der Zweithörerschaft und deren Besonderheiten für Bewerbung und Einschreibung. Es wird zwischen kleiner und größer Zweithörerschaft unterschieden. 


​Kleine Z​weithörerschaft​

Sogenannte kleine Zweithörer*innen sind eingeschriebene Haupthörer*innen, die an einer anderen Hochschule studieren und an der Hochschule Düsseldorf ergänzend einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen. Auf Antrag kann man im Rahmen der verfügbaren Studienplätze als Zweithörer*in zugelassen werden.

Damit ist man berechtigt:

  • Lehrveranstaltungen zu besuchen
  • studienbegleitende Prüfungen abzulegen​​
Wie bewirbt man sich für die kleine Zweithörerschaft?

Für die Immatrikulation als kleine*r Zweithörer*in ist die fristgerechte Stellung des entsprechenden Antrags erforderlich. Diesen finden Sie rechts unter dem Punkt "Wichtige Dokumente" und ist beim Studierenden-Support einzureichen.
Antragsfrist für

  • Sommersemester 15.03.
  • Wintersemester 15.09.
Sind freie Kapazitäten (Studienplätze) in der gewählten Lehrveranstaltung vorhanden, ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung bzw. Einschreibung erfolgt jeweils nur für ein Semester. 

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Ist ein Semesterbeitrag für die kleine Zweithörerschaft zu zahlen? 

Die kleine Zweithörerschaft ist mit einer Gebühr von 100 € je Semester belegt. Weitere Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Ein Erwerb des Semestertickets ist nicht möglich.​

Besonderheit beim Bachelorstudiengang New Craft Object Design: Durch die Studiengangkooperation rhein:dimensional mit der Hochschule Niederrhein fallen bei einer Zweithörerschaft für die festgelegten Module keine Gebühren an.​

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Große Zweithörerschaft


Große Zweithörer*innen sind eingeschriebene Haupthörer*innen, die an Universitäten oder anderen Fachhochschulen in einem anderen Studiengang studieren. Auf Antrag kann man im Rahmen der verfügbaren Studienplätze als große*r Zweithörer*in für einen weiteren (= einen anderen als den, in dem man als Haupthörer*in eingeschrieben sind) Studiengang zugelassen werden.

Damit ist man berechtigt:

  • Lehrveranstaltungen zu besuchen
  • Prüfungen abzulegen
  • das Studium abzuschließen
Eine Immatrikulation für eine große Zweithörerschaft in einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn man als Haupthörer*in in keinem weiterem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben ist.
Wie bewirbt man sich für die große Zweithörerschaft?

Die Bewerbung für die große Zweithörerschaft ist ausschließlich online über den HSD eCampus möglich und gleicht der Bewerbung zum Haupthörer. Informationen und Fristen finden Sie unter Bewerbungsablauf.
Die Angabe zum Hörerstatus „große Zweithörerschaft" wählt man erst im Rahmen der Online-Immatrikulation.

  • Voraussetzungen für die Zulassung
Bewerber*innen müssen die Einschreibungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten.
Wichtig: Die Studiengänge in den Fachbereichen Architektur und Design setzen eine Eignungsfeststellungsprüfung voraus. Das gilt auch für die Zweithörerschaft.

  • ​Einschreibung
Der Bescheid mit dem Ergebnis der Studienplatzvergabe wird ausschließlich online im HSD eCampus bei Ihrer Bewerbung („Posteingang“) zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Zulassung durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation und machen beim Abschnitt „Parallelstudium“ entsprechende Angaben. Achten Sie auf die Einhaltung der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist.
Das zuständige Studienbüro prüft die Angaben und Nachweise der Online-Immatrikulation und führt die Immatrikulation abschließend durch.

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Ist ein Semesterbeitrag für die große Zweithörerschaft zu zahlen?

Bei der großen Zweithörerschaft ist kein Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser ist nur der an Hochschule zu entrichten, an der die Haupthörerschaft besteht. Ein Erwerb des Semestertickets ist nicht möglich.

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