Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

AGG-Beschwerde­stelle

​​​​​​​​Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).


Die Hochschule Düsseldorf hat eine Beschwerdestelle gemäß § 13 Abs. 1 AGG eingerichtet. Beschäftigte haben das Recht, sich bei dieser zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverältnis wegen eines oben genannten Grundes benachteiligt fühlen. Darüber hinaus steht das Beschwerdeverfahren auch Studierenden und Dritten offen, soweit sich die Beschwerde auf eine Benachteiligung bezieht, die durch Beschäftigte begangen wurde und im direkten Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung steht.

Sie finden hier die Richtlinie zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG​ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022, aus der sich der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens ergibt.​


​Kontakt

Jennifer Kraemer, LL.M. ​

Beauftragte AGG-Beschwerdestelle

Münsterstr. 156
Gebäude 2 (3. Etage), Raum 02.3.013
40476 Düsseldorf

T +49 (0)211 4351-3604

jennifer.kraemer@hs-duesseldorf.de