Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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Unerwünschte Handlungen mit sexuellem Inhalt haben nichts mit der Attraktivität der oder einem besonderen Interesse an einer Person zutun, sondern gelten als sexuelle Belästigung. In feministischen Auseinandersetzungen mit dem Thema wird daher oft anstelle des Begriffes "sexuell" der Begriff "sexualisiert" verwendet, um zu verdeutlichen, dass diese Form des Umgangs dazu dient, Macht über eine Person auszuüben. Eine konsensuelle sexuelle Beziehung ist dabei oft nicht Handlungsmotiv.

Unabhängig davon welches Motiv hinter der Belästigung steckt, ist die Wirkung für Betroffene oft weitreichend - sie kann die Würde der belästigten Person verletzen, und wird oft als beleidigend, erniedrigend oder beschämend wahrgenommen. 

Laut Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung daher verboten!

​Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes​ unterscheidet dabei drei verschiedene Kategorien:

1. Verbale Belästi​gungen
  • Sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze 
  • Aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
  • Sexuell zweideutige Kommentare oder Komplimente 
  • Fragen mit sexuellem Inhalt, etwa zum Privatleben oder zur Intimsphäre 
  • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen 
  • Sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung 
2. Nonverbale B​​​elästigungen
  •  Aufdringliches oder einschüchterndes Starren, anzügliche Blicke 
  • Hinterherpfeifen 
  • Unerwünschte E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug 
  • Unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken 
  • Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials 
  • Unsittliches Entblößen​

3. Körperliche Belästigung​​en 
  • ​​Jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht 
  • Wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wie derholt die übliche körperliche Distanz (zirka eine Armlänge) nicht wahren 
  • Körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung​


Mehr Infos dazu finden Sie hier​.






Sie sind von einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz betroffen? Oder Sie sind unsicher, ob eine Situation, die Sie erlebt haben, eine Belästigung gewesen sein könnte?

Bleiben Sie damit nicht allein! Wenden Sie sich gerne zunächst an eine Person Ihres Vertrauens für Unterstützung.

Allen Hochschulangehörigen stehen zudem vertrauliche und unverbindliche Beratungswege offen. 

Sie brauchen ein offenes Ohr? Wollen am liebsten mit einer im besten Fall bekannten Person über die Situation sprechen? In diesem Fall sind die Ansprechpersonen bei Diskriminierung​ eine passende Wahl.
​Sie suchen Unterstützung bei der Einordnung des Vorfalls? Wollen eine klare Grenze setzen? ​Wollen wissen, welche Beschwerdewege Ihnen offen stehen und wie Sie das Risiko von Nachteilen verringern wollen? Sie wünschen sich ggf.  Begleitung bei dem weiteren Vorgehen? Wenden Sie sich für eine parteiliche Beratung gerne an die Antidiskriminierungsbeauftragte​!

Die Beratung dient der Unterstützung dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen und das Wohlbefinden am Arbeits- oder Studienort wiederherzustellen. 

Ob und welche Schritte eingeleitet werden sollen, entscheiden Sie selbstverständlich selbst!

Sollten Sie bereits sicher sein, dass Sie eine offizielle Beschwerde einreichen wollen, können Sie sich hier über Ihre Optionen und die Ansprechperson hinsichtlich einer Beschwerde gegen Beschäftigte informieren. Hier finden Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Beschwerden gegen Studierende. 


Für eine sichere Hochschule sind wir alle verantwortlich

Die wirksamste Prävention von sexueller Belästigung ist das Herstellen von Konsens! Was das genau bedeutet und wie Konsens hergestellt werden kann, dazu finden sich hier mehr Informationen. 

Auch dazu wie sie gut einzugreifen können, sollten Sie eine Situation beobachten, in der Konsens verletzt wird, können Sie sich gerne bei der Antidiskriminierungsbeauftragte der HSD beraten lassen!