Was bedeutet sexuelle oder sexualisierte Belästigung?
Unerwünschte Handlungen mit sexuellem Inhalt gelten als sexuelle Belästigung. In feministischen Auseinandersetzungen mit dem Thema wird oft anstelle des Begriffes "sexuell" der Begriff "sexualisiert" verwendet, um zu verdeutlichen, dass diese Form des Umgangs dazu dient, Macht über eine Person auszuüben. Eine konsensuelle sexuelle Beziehung ist dabei oft nicht Handlungsmotiv.
Unabhängig davon welches Motiv hinter der Belästigung steckt, ist die Wirkung für Betroffene oft weitreichend - sie kann die Würde der belästigten Person verletzen, und wird oft als beleidigend, erniedrigend oder beschämend wahrgenommen.
Laut Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung daher verboten!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterscheidet dabei drei verschiedene Kategorien:
1. Verbale Belästigungen
- Sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- Aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
- Sexuell zweideutige Kommentare oder Komplimente
- Fragen mit sexuellem Inhalt, etwa zum Privatleben oder zur Intimsphäre
- Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen
- Sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
2. Nonverbale Belästigungen
- Aufdringliches oder einschüchterndes Starren, anzügliche Blicke
- Hinterherpfeifen
- Unerwünschte E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
- Unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
- Unsittliches Entblößen
3. Körperliche Belästigungen
- Jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
- Wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wie derholt die übliche körperliche Distanz (zirka eine Armlänge) nicht wahren
- Körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
Mehr Infos dazu finden Sie
hier.
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Die wirksamste Prävention von sexueller Belästigung ist das Herstellen von Konsens! Was das genau bedeutet und wie Konsens hergestellt werden kann, dazu finden sich
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Suchen Sie gerne auch das Gespräch mit der Antidiskriminierungsbeauftragten, wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf eine beobachtete Grenzüberschreitung gut reagieren können.