Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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​​​​​Sie sind von einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz oder im Studium betroffen? Oder Sie sind unsicher, ob eine Situation, die Sie erlebt haben, eine Belästigung gewesen sein könnte?​​

​​Bleiben Sie damit nicht allein! Wenden Sie sich gerne zunächst an eine Person Ihres Vertrauens für Unterstützung.​

Ihnen stehen an der HSD unterschiedliche Möglichkeiten zu Gesprächen, zur unverbindlichen und vertraulichen Beratung sowie zur Beschwerde zur Verfügung. ​​​

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Niedri​gschwellige Ansprechpersonen bei Diskriminierung

Sie brauchen ein offenes Ohr? ​Wollen am liebsten mit einer im besten Fall bekannten Person über die Situation sprechen?

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Antidiskriminierungs- beauftragte

Für eine Beratung zur Einschätzung der Situation, zur Abwägung Ihrer Optionen und ggf. zur Unterstützung bei einem weiteren Vorgehen, können Sie sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte - Wiebke Herter - wenden.

​Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. 

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Wenn Sie eine offizielle Beschwerde, gemäß §13 AGG einreichen wollen, können Sie sich hier​ über Ihre Optionen und die Ansprechperson hinsichtlich einer Beschwerde gegen Beschäftigte informieren. 

Hier​ finden Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Beschwerden gegen Studierende. 








Was bedeutet sexuelle oder sexualisierte Belästigung?

Unerwünschte Handlungen mit sexuellem Inhalt gelten als sexuelle Belästigung. In feministischen Auseinandersetzungen mit dem Thema wird oft anstelle des Begriffes "sexuell" der Begriff "sexualisiert" verwendet, um zu verdeutlichen, dass diese Form des Umgangs dazu dient, Macht über eine Person auszuüben. Eine konsensuelle sexuelle Beziehung ist dabei oft nicht Handlungsmotiv.

Unabhängig davon welches Motiv hinter der Belästigung steckt, ist die Wirkung für Betroffene oft weitreichend - sie kann die Würde der belästigten Person verletzen, und wird oft als beleidigend, erniedrigend oder beschämend wahrgenommen. 

Laut Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung daher verboten!


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes​​ unterscheidet dabei drei verschiedene Kategorien:

1. Verbale Belästi​gunge​​​n​
  • Sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze 
  • Aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
  • Sexuell zweideutige Kommentare oder Komplimente 
  • Fragen mit sexuellem Inhalt, etwa zum Privatleben oder zur Intimsphäre 
  • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen 
  • Sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung 
2. Nonverbale B​​elästigungen​​
  •  Aufdringliches oder einschüchterndes Starren, anzügliche Blicke 
  • Hinterherpfeifen 
  • Unerwünschte E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug 
  • Unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken 
  • Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials 
  • Unsittliches Entblößen​
3. Körpe​​rliche Belästigung​​en 

  • ​​Jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht 
  • Wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wie derholt die übliche körperliche Distanz (zirka eine Armlänge) nicht wahren 
  • Körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung​
Mehr Infos dazu finden Sie hier​.

Für eine sichere Hochschule sind wir alle verantwortlich!


Die wirksamste Prävention von sexueller Belästigung ist das Herstellen von Konsens! Was das genau bedeutet und wie Konsens hergestellt werden kann, dazu finden sich hier ​mehr Informationen. 
Suchen Sie gerne auch das Gespräch mit der Antidiskriminierungsbeauftragten, wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf eine beobachtete Grenzüberschreitung gut reagieren können.