Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Das Deutschlandstipendium an der HSD

Informationen für Studieninteressierte und Studierende​


​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Nutzen Sie jetzt​ Ihre Chance und bewerben Sie sich!

Die Bewerbungsfrist für Studienanfänger*innen (BA und MA), Studierende sowie Studienwechsler*innen für das Stipendienjahr vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2027 ist

​Eine Bewerbung ist nur in diesem Zeitraum online über das Bewerbungsportal möglich.
Als Login-Zugang zu dem Bewerbungsportal nutzen Sie Ihren HSD-Account. Wenn Sie noch nicht an der Hochschule studieren, registrieren Sie sich mit Ihrer privaten E-Mailadresse. Bei Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail. ​

​*Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie im Wintersemester einen MA-Studienplatz an der HSD erhalten, sollten Sie sich schon jetzt um ein Deutschlandstipendium bewerben.



Achtung: Das Büro des Stipendienmanagements ist vom 29.05.2026 bis einschließl. den 31.05.2026 nicht besetzt. 
Ab dem 01.06.2026 sind wir wieder für Sie da. ​



Wir fördern Sie und erwarten viel von Ihnen! ​

Aber: Nicht nur gute Noten zählen

Wir fördern Leistung und Engagement!

Das Deutschlandstipendium ist eine Bildungsförderung. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung teilen sich private Förderer die finanziellen Mittel für die Förderung leistungsstarker und engagierter Studierender. Die Förderung mit monatlich 300 Euro wird in der Regel für min​destens zwei Semester gewährt und kann für die gesamte Regelstudienzeit verlängert werden. Jeweils zum Ende des Stipendienjahrs prüft die Hochschule Düsseldorf, ob die aktuellen Stipendiat*innen weiterhin alle Förderkriterien erfüllen und ob private Fördermittel im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen.

Bei der Vergabe von Deutschlandstipendien richtet sich die Hochschule Düsseldorf (HSD) nach den Vorgaben des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) und der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) sowie den Empfehlungen des Beirats Deutschlandstipendium im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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Wer kann sich für das Stipendium bewerben?

Bewerben können sich Studierende, die noch mindestens zwei Semester  innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Es werden sowohl Studienanfänger*innen (BA und MA) als auch Studierende in höheren Semestern berücksichtigt. Studienanfänger*innen können sich im Mai schon bewerben, auch wenn sie noch keine Zusage für die Studienplatz haben. Neben bislang erbrachten guten bis sehr guten Leistungen in Schule, Studium oder vorangegangener Berufsausbildung und gesellschaftlichem Engagement können auch besondere Erfolge und/oder soziale, familiäre oder persönliche Belastungen berücksichtigt werden.
 
Die Zahl der neu zu vergebenden Stipendien variiert je nach Umfang der privaten Fördermittel und Anzahl der bereits vergebenen Stipendien. Studierende, die zum WS 2025/2026 keine Zusage erhalten, aber auf eine Warteliste gesetzt wurden, können ggfs. nachrücken, wenn Stipendiat*innen im Laufe des Semesters ihr Studium beenden oder zusätzliche Stipendien gefördert werden. 
Eine Kombination mit anderen Stipendien ist nur bed​ingt​ (s. Übersicht Doppelförderung) möglich.​

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​Zeitlicher Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens 2026

​​01. - 31. Mai 2026
Online-Bewerbung für aktuelle Stipendiaten

sowie

Online-Bewerbung für Studierende der HSD (BA und MA) sowie Studienanfänger (BA und MA) und Studienwechsler (BA und MA)
September/Oktober 2026
Auswahl der neuen Stipendiat*innen
​November 2026
Versand der Stipendienzusagen/ Absagen per E-Mail
November 2026
Kennenlerntreffen 'alte' und 'neue' Stipendiat*innen 
Ende November 2026
​Stipendienvergabefeier​ mit Förderern und Stipendiat*innen 


Das Bewerbungsverfahren

Wie bewerbe ich mich?

​Sie können sich innerhalb der Bewerbungsfrist (s.o.) bewerben, wenn folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind ordentliche/-r Student*in der HSD mit mindestens zwei Semestern verbleibender Regelstudienzeit (ab WS 2026/2027) oder 
  • Sie sind Studienanfänger/-in (BA, MA), oder -wechsler ab dem WS 2026/2027.
    Achtung: Selbst wenn Ihnen noch keine Zusage der HSD vorliegt, können Sie Ihre Bewerbung über das Portal einreichen. Wenn Sie sich bereits im Vorjahr um ein Deutschlandstipendium beworben und kein Stipendium erhalten haben, können Sie sich gerne erneut bewerben!


Auswahlkriterien

Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms:

  • ​​Bisherige Leistungsnoten (wie z.B. Abiturnote, Abschlussnote Ausbildung, Leistungsdurchschnittsnote Studium, Abschlussnote erster Hochschulabschluss) und 
  • nachgewiesenes gesellschaftliches Engagement in den letzten drei Jahren (ab 2023, ohne Vergütung), z.B. ehrenamtliche Tätigkeit in Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften, Hochschulpolitik oder Politik. 
  • Berücksichtigt werden auch außergewöhnliche Leistungen, Auszeichnungen, Preise (fachnah und fachfremd, z.B. im Spitzensport) sowie 
  • ​​besondere persönliche oder familiäre Belastungen, biographische oder soziale Faktoren, wie z.B. Krankheit oder (eigene) Behinderung, die Betreuung eigener Kinder oder die Betreuung pflege-bedürftiger naher Angehöriger.
​Förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. Eine parallele Stipendienförderung ist nur in wenigen Ausnahmen (z.B. BAföG, ERASMUS) möglich. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium erhalten Sie unter stipendium@hs-duesseldorf.de.


Die Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular im Bewerbungsportal. Der Zugang zum Bewerbungsserver ist nur im Bewerbungszeitraum hier​ möglich.Bitte beachten Sie, dass die Frist am 31.05.2026 um 23:59 Uhr endet! Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unzureichenden Unterlagen werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Die Auswahl der neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfristen im September/Oktober.

Neuerung seit 2025: Die Formblätter PU und AZ entfallen, da Sie Angaben zu diesen Bereichen direkt in unserem Bewerbungsportal machen. 

Folgende Belege benötigen Sie als PDF-Dateien zum Upload.
Bitte beachten Sie unbedingt die Benennung der Dateinamen entsprechend der Vorgaben.
  • Tabellarischer Lebenslauf 
    > Dateiname: (Lebenslauf_Vorname_Nachname.pdf)

    mit: Persönliche Angaben.
    Der Lebenslauf sollte folgende Angaben enthalten: a) Schulische Ausbildung, b) außerschulische und fachliche Auszeichnungen; c) Berufsausbildung -wenn vorhanden- und beruflicher Werdegang; d) Hochschulausbildung, wenn vorhanden; e) Sonstige praktische Tätigkeiten; f) Interessen und Hobbys; g) Sprachkenntnisse; h) Bitte aktuelles Lichtbild einfügen

  • Motivationsschreiben 
    > Dateiname: (Motivation_Vorname_Nachname.pdf)

    Maximal 2 DIN A4 Seiten, nicht handschriftlich. Bitte gehen Sie auf folgende Fragen ein:
    - Warum sind Sie für das Deutschlandstipendium besonders gut geeignet?
    - Was macht Sie als Person aus?
    - Informationen zum aktuellen gesellschaftlichen Engagement
    - Warum haben Sie sich für Ihren Studiengang entschieden und welche beruflichen Ziele verfolgen Sie damit?
    - Wie würde sich das Stipendium auf Ihr Studium/Ihre aktuelle Lebenssituation auswirken?
    - Was möchten Sie uns darüber hinaus mitteilen.

  • für Studierende der HSD
    Die aktuelle Leistungsübersicht aus dem OSSC mit Angabe der Durchschnittsnote
    > Dateiname (Leistung_Vorname_Nachname.pdf).

    Wenn auf Ihrem Auszug keine Durchschnittsnote angegeben ist, lassen Sie sich diese bitte unbedingt bei Ihrem Studienbüro mit Stempel bescheinigen!

  • Formblatt GE
    Gesellschaftliches Engagement innerhalb der letzten drei Jahre (ab 2023) mit Nachweis durchFormblatt GE 2026.

  • Der Antrag auf Regelstudienzeitüberschreitung
    durch Formular RZU
    Nur für Stipendiat*innen, die sich um eine Verlängerung bewerben. 

  • Studienbescheinigung (aus dem OSSC)
    Dateiname: (Bescheinigung_Vorname_Nachname.pdf)

  • Sonstige Nachweise (in einer Datei zusammengefasst)​
    >
    Dateiname (Nachweise_Vorname_Nachname.pdf)
    • Zeugniskopien: Alle Zeugnisse ab Hochschulzugangsberechtigung
    • Nachweise über eine eventuell abgeschlossene Berufsausbildung
    • Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse, 
    • Nachweis soziales und gesellschaftliches Engagement innerhalb der letzten drei Jahre,
    • Bachelor-Zeugnis, wenn Sie sich im Master-Studiengang bewerben
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Das Auswahlverfahren

Die Auswahl der Stipendiat*innen​

1. Auswahlstufe

Alle Bewerbungen werden nach Fachbereich und Studiengang geordnet.
In der ersten Auswahlstufe erfolgt eine Bewertung der bisher erbrachten Leistungen. Basis hierfür sind

  • bei Studienanfänger*innen die Abiturnote, Abschlussnote Ausbildung oder die Abschlussnote des ersten Hochschulabschlusses;
  • bei Studierenden die Durchschnittsnote laut Leistungsnachweis aus dem OSSC mit Angabe der Anzahl ECTS. Diese sollten dem Studienverlaufsplan für den entsprechenden Studiengang entsprechen.
Die Leistungen werden innerhalb des jeweiligen Studiengangs miteinander verglichen.


2. Auswahlstufe

In der zweiten Auswahlstufe wird eine vertiefte Bewertung auf der Basis weiterer Auswahlkriterien vorgenommen. Diese werden aus den Angaben im Bewerbungsformular, dem Lebenslauf, dem Motivationsschreiben bzw. Jahresbericht, dem Formblatt GE (gesellschaftl. Engagement) und den eingereichten Zeugnissen / Nachweisen ermittelt. Es werden nur belegte Angaben gewertet. In Einzelfällen werden weitere Angaben per Mail / Telefon eingeholt.

  • ​Hohe Relevanz für die Wertung in der zweiten Auswahlstufe hat der Nachweis über gesellschaftliches Engagement (z.B. in einem Verein, in einer sozialen Organisation, in einer Religionsgemeinschaft, in der (Hochschul-)Politik u.ä.) mit Angabe des Zeitraums,Tätigkeitsbeschreibung und der Anzahl an monatlich geleisteten Stunden. Das Engagement sollte nicht länger als 3​ Jahre (inkl. dem aktuellen Jahr) zurückliegen*. Der Nachweis muss mit Datum, Unterschrift und Stempel der Organisation versehen sein. Eine Gewichtung erfolgt entsprechend der Dauer und dem monatlichem Stundeneinsatz im Rahmen des Engagements.

    *Ausnahme: Engagement im Rahmen eines FSJ /BUFDI innerhalb der letzten 10 Jahre.


  • Besondere Erfolge oder Auszeichnungen, die nicht länger als 8 Jahre zurückliegen, werden in die Wertung einbezogen. Hierzu zählen die Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg, ein bilinguales Abitur, eine abgeschlossene Berufsausbildung, frühere Stipendien, Auszeichnungen/Erfolge im Leistungssport oder ein fachbezogenes Praktikum über eine Dauer von mindestens 6 Monaten (kein Vorpraktikum).


  • Besondere persönliche oder familiäre Belastungen, biographische oder soziale Faktoren, die das Studium beeinflussen, werden ebenfalls berücksichtigt, z.B. Studienpionier, physische/psychische Erkrankung / Einschränkung, Unfall, Betreuung eigener Kinder, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger (mit Angabe der Häufigkeit und Anzahl an Pflegestunden/Monat), kürzlich erfolgter Zuzug aus einem anderen Land, besondere finanzielle Not.
 
Die Wertungen aus der 1. und 2. Auswahlstufe werden nach Fachbereich und Studiengang geordnet in einer Vergabeliste aufgeführt. Diejenigen Bewerber*innen, die nach der Gesamtbewertung in ihrem Studiengang die höchsten Punktzahlen erreichen, kommen in die Vorauswahl für ein Stipendium. Die endgültige Auswahl hängt ab von der Anzahl der von den Förderern / Förderinnen jeweils für den Fachbereich und Studiengang zur Verfügung gestellten Stipendien und ist daher begrenzt. Zusätzlich achten wir auf Gender-Parität und Verteilung der Stipendien auf alle Fachbereiche und Studiengänge.​

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Rechtliche Grundlagen
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​FAQ zum Deutschlandstipendium


Allgemeine Fragen zum Deutschlandstipendium
Was beinhaltet das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium bietet eine monatliche Förderung in Höhe von 300 Euro sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am ideellen Förderprogramm. Das Fördergeld wird unabhängig vom Einkommen vergeben und ist auch mit BAföG oder Erasmus+ vereinbar. Es muss nicht zurückgezahlt werden.                                     


Wie lange kann ich das Deutschlandstipendium erhalten?

Eine Zusage für ein Stipendium erfolgt für ein Stipendienjahr (1. Oktober bis 30. September). Eine Verlängerung für ein oder zwei Semester ist möglich, wenn die Kriterien weiterhin erfüllt werden. So besteht die Möglichkeit, für die Dauer des gesamten Studiums gefördert zu werden.                                     

Das Stipendium endet, wenn die Regelstudienzeit erreicht ist, das Bachelor-/Masterstudium beendet wird, die Stipendiatin/der Stipendiat sich exmatrikuliert oder der Förderer/die Förderin die Förderung einstellt.                 
                   

                   

Wie hoch sind meine Chancen auf ein Deutschlandstipendium an der HSD?

Im Regelfall können im Oktober ca. 50 Stipendien neu vergeben werden. Aufgrund von Studienabschlüssen und -wechseln können auch danach - z.B. zum Sommersemester - immer frei werdende Stipendienplätze nachbesetzt werden. Die Chance auf ein Deutschlandstipendium hängt davon ab, wieviele Bewerber*innen sich auf die zu vergebenden Stipendienplätze bewerben.                                     

Stipendiat*innen, die sich um die Verlängerung ihrer Förderung bewerben, werden bei weiterhin guter Leistung und Erfüllung der Kriterien bei der Vergabe der Stipendien vorrangig berücksichtigt.       ​
                   

                   

Wie oft werden Deutschlandstipendien an der HSD vergeben?

Die Stipendienvergabe erfolgt jährlich zum Wintersemester.                                     


Wie viele Deutschlandstipendien gibt es an der HSD?

Im Stipendienjahr 2025/2026 konnte die HSD insgesamt 123 Deutschlandstipendien vergeben. Da sich aktuelle Stipendiat*innen um eine Verlängerung ihres Stipendiums bewerben können, steht jedoch nur ein Teil der verfügbaren Stipendien für die Neuvergabe zur Verfügung.                                    

                                

Fragen zur Bewerbung
Wann kann ich mich bewerben?

Der Bewerbungszeitraum für das Stipendienjahr 2026/2027 ist für Studierende (BA und MA), Studienanfänger (BA und MA) sowie Studienwechsler (BA und MA) vom 01. bis 31. Mai 2026. Achtung: Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai um 23:59 Uhr.                                    


Ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich?

Eine Bewerbung ist nur online über das Bewerbungsportal möglich. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen müssen zum Upload bereitgestellt werden. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.                                     


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der Hochschule Düsseldorf (BA und MA) sowie Studienanfänger*innen (BA und MA) und Studienwechsler (BA und MA). Die Bewerbungsphase für das Stipendienjahr 2026/2027 beginnt am 01. Mai und endet am 31. Mai 2026 um 23.59 Uhr.                               

Eine Kombination mit anderen Stipendien ist nur bedingt möglich (siehe Doppelförderung​).                               

                               

Kann ich mich als Studieninteressierte*r bewerben, obwohl ich noch keine Zusage für einen Studienplatz habe?

Ja, in diesem Fall wählen Sie bitte „Ich bin… Studieninteressierte*r - noch nicht an der HSD immatrikuliert“ in dem Bewerbungsformular. Unter „Aktuelles Studium“ wählen Sie bitte den Studiengang, welchen Sie ab dem Wintersemester an der Hochschule Düsseldorf planen. Eine Immatrikulationsbescheinigung fordern wir im Falle einer positiven Bewerbung von Ihnen nach.​      
                   

                   

Welcher Notendurchschnitt ist für eine Bewerbung erforderlich?

Es gibt keine Vorgaben zum Notendurchschnitt, da dieser sich nach Fachbereich und Studiengang richtet. Wir prüfen die eingehenden Bewerbungen und vergleichen die Noten und ECTS der Bewerber/innen innerhalb eines Fachbereichs und Studiengangs. Bewerben sollten Sie sich auf jeden Fall!                                


Was bedeutet gesellschaftliches Engagement?

Unter gesellschaftlichem Engagement verstehen wir aktive, ehrenamtliche Mitarbeit bzw. einen unbezahlten persönlichen sozialen, gesellschafltichen oder kulturellen Beitrag in einem Verein, sozialen Dienst, einer Religionsgemeinschschaft, in Politik oder Hochschulpolitik. Berücksichtigt werden ehrenamtlliche Aktivitäten, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen.                                 

Bitte tragen Sie Ihr Engagement in dem Formblatt GE ein und lassen Sie es von der Organisation unterschreiben oder legen Sie eine separate Bescheinigung bei.                               

                              

Was sind persönliche Belastungen?

Bei Ihrer Bewerbung berücksichtigen wir auch persönliche Aspekte oder Rahmenbedingungen, die Ihnen das Absolvieren Ihres Studiums erschweren. Diese können beispielsweise eine Krankheit oder körperliche/psychische Einschränkung, die Pflege eigener Kinder oder Eltern, Fluchterfahrung oder kürzliche Migration sein.                                 


Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Das Auswahlverfahren beginnt mit dem Ende des Bewerbungszeitraums Anfang Juni. Bewerber/innen erhalten in der Regel bis November eine Zu- oder Absage.                                  


Wer erhält Einsicht in meine Bewerbungsunterlagen?

Ihre Bewerbungsunterlagen werden sehr vertraulich geprüft. Einsicht in die Unterlagen hat das Auswahlgremium.                                 


Meine Regelstudienzeit beträgt noch ein Semester – kann ich mich dennoch für das Deutschlandstipendium bewerben?

Nein. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie mindestens noch zwei weitere Semester in Regelstudienzeit an der Hochschule Düsseldorf immatrikuliert sind.
Stipendiat*innen, die sich um eine Verlängerung ihrer Förderung bewerben, sind von dieser Regelung ausgenommen.​
                            


Ich studiere an einer anderen Hochschule oder Fachhochschule. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein, die Bewerbung ist nur für Studierende der Hochschule Düsseldorf möglich. Aber vielleicht beteiligt sich auch Ihre Hochschule am Deutschlandstipendium-Programm.                                  

                              

Bereits Stipendiat*in?
Lerne ich meinen Förderer kennen?

Die HSD fördert den Austausch und ermöglicht ein Kennenlernen der Stipendiat*innen und ihrer Förder*innen bei der jährlichen Stipendienvergabefeier, die in der Regel im November stattfindet. Viele Förderer nehmen auch selbst Kontakt zu ihren Stipendiat*innen auf und laden Sie zu einem Treffen u.ä. ein. Sollte ein persönliches Kennenlernen, z.B. durch Ereignisse wie die Corona-Pandemie, nicht möglich sein, macht die HSD alternative Angebote.                                  


Was ist das ideelle Förderprogramm?

Die HSD legt besonderen Wert auf die Betreuung der Stipendiat*innen. Im Rahmen der ideellen Förderung werden regelmäßige Treffen, Unternehmensbesichtigungen, Vorträge, Workshops und kulturelle Veranstaltungen angeboten.                                   


Welche Aufgaben übernehmen die Stipendiatensprecher/innen?

Die Sprecher*innen sind erste Ansprechpartner*innen der Stipendiat*innen für Fragen oder Probleme und stehen in engem Austausch mit dem Stipendienmanagement der HSD. Sie informieren die Stipendiat*innen über anstehende Termine, organisieren Treffen und unterstützen das Stipendienmanagement bei Veranstaltungen der ideellen Förderung.                                   


Ich plane, im Förderzeitraum ein Praktikum oder Auslandssemester zu absolvieren, ist dieses förderfähig?

Ja, allerdings dürfen Sie nicht vom Studium beurlaubt sein. In diesem Fall ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Wird Ihr Auslandssemester über das Erasmus+ oder Promos-Programm gefördert und handelt es sich dabei nicht um ein Vollstipendium, können Sie auch im Auslandssemester mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden.                                   


Ich werde mein Studium innerhalb der Förderperiode erfolgreich beenden. Wie muss ich vorgehen?

Stipendiat*innen sind verpflichtet, das Stipendienmanagement frühzeitig - spätestens mit Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit - über die Beendigung ihres Studiums in Kenntnis zu setzen.                                    

Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin die Hochschulausbildung erfolgreich beendet hat. Dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts dem Stipendiaten oder der Stipendiatin bekannt gegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.                                    

                                   

Ich exmatrikuliere mich innerhalb der Förderperiode. Wie muss ich vorgehen?

Stipendiat*innen sind verpflichtet, das Stipendienmanagement unverzüglich über eine Exmatrikulation in Kenntnis zu setzen und sich zu versichern (Mail-Bestätigung durch das Stipendienmanagement), dass die Meldung angekommen ist.                                   

Das Stipendium endet mit dem Monat, in dem Stipendiat*innen sich exmatrikuliert haben. Förderzahlungen, die aufgrund verspäteter oder nicht bestätigter Meldung nach der Exmatrikulation geleistet werden, müssen zurückgezahlt werden.                                   

                                   

Ich bin bereits Stipendiat*in und studiere nur noch ein Semester in der Regelstudienzeit – ​kann ich mich für die neue Förderperiode erneut bewerben?

Ja, Sie können sich für eine Verlängerung Ihrer Förderung bewerben, auch wenn Sie sich nur noch ein Semester in der Regelstudienzeit befinden.​
                             

                            



​​​Ihr Kontakt​ zur HSD

Raffaela Kalmbach, Miu ​Ting Ho, Lisa Wever

Münsterstaße 156
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351 Durchwahlen -3216, -3897 und -3922

stipendium@hs-duesseldorf.de

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Schauen Sie sich auch unser Video zum Deutschlandstipendium an!​