Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit
beruflicher Qualifikation möglich.
Vorpraktikum
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von 6 Wochen Dauer (Vollzeit) bzw. in Ausnahmefällen ein Teilzeitpraktikum von 12 Wochen (Wochenarbeitszeit mindestens 50 %) nachzuweisen. Das Praktikum muss im Tätigkeitsbereich der Kindheitspädagogik bzw. der Familienbildung erbracht werden. (Kinder im Alter 0 - 14 Jahre). Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Hier können Sie u. A. prüfen, ob Ihre Tätigkeit als Vorpraktikum anerkannt werden kann.
Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Inhaltliche Informationen zum Vorpraktikum für diesen Studiengang finden Sie hier (anklicken).
Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit des Vorpraktikums wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro.
Formale Voraussetzungen:
Das Vorpraktikum umfasst eine Vollzeittätigkeit (100 %) für die Dauer von sechs Wochen. Eine, in Ausnahmefällen mögliche, Teilzeittätigkeit muss mindestens eine Arbeitszeit von 50 % d. h.19,5 h umfassen. Die Dauer des Praktikums verlängert sich hierbei entsprechend.
Die Praktikumszeit kann höchstens einmal geteilt und in höchstens zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
Das Praktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Abschluss der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit erworben wurde.
Einschlägige Ausbildungs-und Berufstätigkeiten (auch Zivildienstzeiten oder Freiwilligenzeiten, z. B. im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes) sowie Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, können nach Prüfung des Einzelfalles ebenfalls angerechnet werden, sofern sie
- in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden,
- der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik lag,
- die Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50 % der regulären Wochenarbeitszeit ausgeübt wurde,
- nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss absolviert wurden.
Der Nachweis über das Vorpraktikum muss Auskunft gebenüber: den Träger und die Art der Praxiseinrichtung; die Dauer des Praktikums und die Wochenarbeitszeit sowie den Tätigkeitsbereich und -schwerpunkt des Praktikums. Der Nachweis sollte für den weiteren Studienverlauf aufbewahrt werden.
Nicht anerkannt werden unter anderem:
- Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Pflege, eine Tätigkeit als „AuPair“, Tätigkeiten in rein privatwirtschaftlichen Angeboten der Hausaufgaben-/ Nachhilfe, rein schulische Ausbildungen sowie eine Übernahme von Erziehungsaufgaben im privaten Bereich (z. B.als Vater oder Mutter eigener Kinder).
- Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.
Alle Informationen finden Sie hier
Checkliste_Vorpraktikum_PKF.pdf +
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungsgang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- & Kulturwissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.