Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Sonder­anträge

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​​​​​​​​​​​​​​​​Verbesserung der Durchschnittsnote (Nachteilsausgleich)


Mit diesem Sonderantrag können Bewerbende Umstände geltend machen, die während der Schulzeit vorlagen, nicht selbst zu vertreten waren und zu einer schlechteren Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • in der bewerbenden Person liegende, nicht selbst zu vertretende Beeinträchtigungen,
  • die sich nachweislich auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben,
  • und die im Zeitraum vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bestanden haben.

Erforderlicher Nachweis

  • ​​Schulgutachten

​Inhaltliche und formale Anforderungen an das Schulgutachten (Hier klicken)

Inhaltliche Anforderungen
Das Schulgutachten muss insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Schullaufbahn
  • Beschreibung leistungsbeeinträchtigender Umstände
    Angabe von Art und Dauer der Umstände, die zu einer möglichen Leistungsbeeinträchtigung geführt haben.
    Die Darstellung muss sich ausschließlich auf nachgewiesene Tatsachen stützen.
  • Auswirkungen auf einzelne Unterrichtsfächer
    Einschätzung der konkret erkennbaren und glaubhaft gemachten Auswirkungen dieser Umstände auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, jeweils nach dem fachlichen Urteil der zuständigen Lehrkräfte.
  • Ermittelte Durchschnittsnote
    Angabe der Durchschnittsnote, die sich unter Berücksichtigung der besseren Noten oder Punktzahlen in den einzelnen Fächern ergibt, als Kommawert mit einer Dezimalstelle.
Formale Anforderungen
Das Schulgutachten muss folgende formale Bestandteile enthalten:
  • ​Briefkopf der Schule
  • Unterschrift des/der Gutachter*in
  • Unterschrift des/der Schulleiter*in
  • Dienstsiegel der Schule
Nur vollständig ausgefüllte und formal korrekte Gutachten können im Verfahren berücksichtigt werden.​


Verfahren

  1. Online-Bewerbung im HSD eCampus​ innerhalb der Bewerbungsf​rist.
  2. Beantragung des Nachteilsausgleichs „Verbesserung der Durchschnittsnote“ im Portal.
  3. Upload des Schulgutachtens innerhalb der Bewerbungsfrist.
  4. Prüfung durch die Hochschule nach den einschlägigen Vorgaben; bei Anerkennung wird mit einer korrigierten (besseren) Note am Auswahlverfahren teilgenommen.​​​

Gründe - Beispiele (Hier klicken)​
Gesundheitliche Gründe:
  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB
  • Schwerbehinderung von 50% oder mehr 
  • ​längere schwere Behinderung oder Krankheit, wenn nicht durch vorgenannte erfasst.
  • sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe.
  • Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB.

Familiäre Gründe und sonstige vergleichbare Gründe:

  • Versorgung eigener minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Verwandter in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB.
  • Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB, in häuslicher Gemeinschaft leben. 
  • Verlust eines oder beider Elternteile innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB, sofern Bewerber*in unter 25 Jahre.
  • mehrmaliger Schulwechsel innerhalb der letzten drei Jahre der Hochschulzugangsberechtigung/HZB wegen Umzugs der Eltern.​
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Gründe, die nicht anerkannt werden -Beispiele (Hier klicken)
  • Mitarbeit im elterlichen Haushalt, Betrieb, Geschäft, Laden oder vergleichbares während der Schulzeit, ohne dass eine Notlage dazu gezwungen hat.
  • eine Krankheit der Eltern, die nicht zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führt.
  • der Verlust eines Elternteils nach dem 25. Lebensjahr oder eines anderen nahen Verwandten.
  • ein Zerwürfnis oder die Scheidung der Eltern.
  • ein Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
  • Behauptung der Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums bestimmten Typs oder wegen Ablegung einer Nichtschülerprüfung.
  • Behauptung einer Benachteiligung wegen Ablegens des Zentralabiturs.
  • der Besuch einer Schule mit schlechten räumlichen Verhältnissen oder Lehrermangel.
  • ​Behauptung der Benachteiligung wegen ungerechter Beurteilung.
  • Teilnahme an der Abiturprüfung trotz Krankheit.
  • ein langer und zeitraubender Schulweg.
  • die Teilnahme an einem Austauschprogramm oder der Schülerverwaltung.