Berücksichtigung in der Minderjährigenquote
Bewerber*innen, die zum Beginn des Studiums noch minderjährig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in einer Minderjährigenquote berücksichtigt werden. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den einschlägigen Regelungen des Landes NRW.
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Sie bewerben sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang).
- Sie sind am Tag des tatsächlichen Vorlesungsbeginns minderjährig. Maßgeblich ist nicht der formale Semesterbeginn (01.03. / 01.09.), sondern der konkrete Beginn der Lehrveranstaltungen (Vorlesungsbeginn).
- Sie wohnen bei Ihren Eltern oder einer sorgeberechtigten Person (Vormund*in).
- Der Wohnsitz muss in einer der folgenden Kreise bzw. kreisfreien Städten sein:
- Düsseldorf
- Mettmann
- Duisburg
- Mühlheim a. d. Ruhr
- Neuss
Erforderliche Nachweise- Erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis des Geburtsdatums (z. B. Personalausweis oder Geburtsurkunde), sofern es nicht aus der erweiterten Meldebescheinigung hervorgeht.
- Optionale Nachweise, falls die Angaben zu Wohnsitz und Vormund/gesetzl. Vertretende nicht auf der Meldebescheinigung ausgewiesen werden.
- Personalausweis(e) z.B. Eltern/gesetzliche*r Vormund*in
Verfahren- Online-Bewerbung im HSD eCampus innerhalb der Bewerbungsfrist abschließen.
- Durch die Eingabe des Geburtsdatums, wird ein gesonderter Bewerbungsbestandteil erscheinen. Sie werden dort aufgefordert, die oben stehenden Nachweise hochzuladen.
- Prüfung des Antrags durch die Zulassungsstelle und ggf. Berücksichtigung in der Minderjährigenquote.
Konkrete Einzelfragen (z. B. Konstellationen mit geteiltem oder alleinigem Sorgerecht) können vorab mit der
Zulassungsstelle geklärt werden.