Bekanntmachung Nr.2
Nachfrist für das Einreichen von Wahlvorschlägen
Für die Wahl nachfolgender Organe und Gremien der Hochschule Düsseldorf im Sommersemester 2016:
- Mitglieder des Senats,
- Mitglieder der Fachbereichsräte, MV, SK
- die Gruppenvertretungen,
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen,
- Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und
Stellvertreter, - Mitglieder der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte,
- die oder den Beauftragten der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung und deren bzw. dessen Stellvertretungen.
Gem. § 16 Abs. 1 der Wahlordnung wird die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen zu den unten genannten Organen und Gremien bis einschließlich
08.04.2016 verlängert:
Wahlen zu den Fachbereichsräten MV und SK
Für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik hat folgende Statusgruppe
keine Wahlvorschläge eingereicht:
Für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften haben folgende Statusgruppen
keine Wahlvorschläge eingereicht:
Die Gruppe der Hochschullehrinnen und Hochschullehrer
Die Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Die Gruppe der Studierende
Wahl der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
Für die Gruppe der Hochschullehrerinnen können weitere Wahlvorschläge eingereicht werden.
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen wurde kein Wahlvorschläge eingereicht.
Für die Gruppe der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung können weitere Wahlvorschläge eingereicht werden.
Für die Gruppe der Studentinnen wurden keine Wahlvorschläge eingereicht
Wahl der Gleichstellungskommission
Die Gruppe der Hochschullehrinnen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.
Die Gruppe der Hochschullehrer haben keine Wahlvorschläge eingereicht.
Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.
Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter haben keine Wahlvorschläge eingereicht.
Wahl der Mitglieder der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte
Wahl der oder des Beauftragten der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung und deren bzw. dessen Stellvertretungen.
Hinweise
Weitere Einzelheiten für das Einreichen von Wahlvorschlägen entnehmen Sie bitte dem Wahlausschreiben vom 17.03.2016.
Von einer Gruppe nicht in Anspruch genommene Sitze werden gem. § 3 Abs. 4 der Wahlordnung nicht anderweitig besetzt.
Der Wahlvorstand