Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​​Studentische Vereinigungen an der Hochschule Düsseldorf (HSD)​

Eintragung von studentischen Vereinigungen (Hochschulgruppen) in die Matrikel der Hochschule Düsseldorf

Für die Anerkennung als Hochschulgruppe müssen die Voraussetzungen nach § 2 und § 3 der Ordnung über die Eintragung von studentischen Vereinigungen (Hochschulgruppen) in die Matrikel der Hochschule Düsseldorf, im Folgenden Hochschulgruppen-Ordnung, (Amtliche Mitteilung der HSD Nr. 704​) erfüllt sein.
Der Antrag auf Anerkennung als studentische Vereinigung ist schriftlich an die Präsidentin der Hochschule zu stellen und muss folgende Bestandteile umfassen:

  1. ​Antrag auf Anerkennung als studentische Vereinigung (Antragsformular​)
  2. Merkblatt zur Anerkennung als Hochschulgruppe (Merkblatt zum Antrag​​)
  3. Satzung der studentischen Vereinigung – unterschrieben von mindestens sieben Mitgliedern (Mustersatzung​​​)
    Die Mustersatzung kann Ihnen als Vorlage dienen. ​Bitte geben Sie eine – an die Erfordernisse Ihrer Vereinigung angepasste – gedruckte und unterschriebene Version ab.
  4. Protokoll der Gründungsversammlung – unterschrieben von allen anwesenden Mitgliedern

​Ihre Antragsunterlagen schicken Sie bitte an: Hochschule Düsseldorf | Die Präsidentin | Münsterstraße 156 | 40476 Düsseldorf.

Nach möglicher Stellungnahme durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und Vorprüfung durch die Verwaltung entscheidet das Präsidium über die Anerkennung als studentische Vereinigung und eine Aufnahme der Vereinigung in das Verzeichnis (sog. Matrikel).

Mit Eintragung in das Verzeichnis erlangt die Hochschulgruppe den Status einer studentischen Vereinigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 6 und § 7 der Hochschulgruppen-Ordnung.
 

Rückmeldung studentischer Vereinigungen

Die ordentliche Rückmeldung der studentischen Vereinigungen muss laut § 7 Abs. 1 Hochschulgruppen-Ordnung unaufgefordert einmal pro Semester innerhalb der ersten sechs Wochen des Semesters erfolgen.
Neben der regelmäßigen ordentlichen Rückmeldung müssen alle wichtigen Veränderungen in der studentischen Vereinigung mit einer außerordentlichen Rückmeldung gem. § 7 Abs. 2 der Hochschulgruppen-Ordnung erfolgen, sobald solche Änderungen auftreten (bspw. Absenken der Mitgliederzahl unter drei, Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands, Änderungen der Satzung oder der Anschrift der studentischen Vereinigung).
Bitte nutzen Sie für die Rückmeldung folgendes Formular: Formblatt Rückmeldung​​​
Beachten Sie bitte, dass die studentische Vereinigung aus der Matrikel gestrichen werden kann und damit die Rechte gemäß § 6 der Hochschulgruppen-Ordnung entfallen, wenn keine Rückmeldung erfolgt.

Das Verzeichnis der studentischen Vereinigungen finden Sie hier: Hochschulgruppen an der HSD​
 

Ansprechpartnerin

Manuela Lange
Tel. +49 211 4351 9031
manuela.lange@hs-duesseldorf.de​​