Gute wissenschaftliche Praxis an der HSD
Die Hochschule Düsseldorf bekennt sich in Ihrer
Grundordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Alle forschend Tätigen an der HSD sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Dies gilt auch für Studierende und Doktorand*innen. Idealerweise werden diese von den sie betreuenden Wissenschaftler*innen vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit mit den Regeln vertraut gemacht.
Die Regeln sollen die Qualität der Forschung, der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, den Umgang mit Ko-Autorentum sowie den Umgang mit geistigem Eigentum sicherstellen. Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann der Leitfaden der DFG und der HRK herangezogen werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt laut HRK vor, „wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird.“
(HRK, Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, Empfehlung des 185. Plenums am 6.7.1998, S. 3).
Ombudskollegium der HSD
Im Rahmen der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Hochschule Düsseldorf wurde an der Hochschule Düsseldorf ein Ombudskollegium eingerichtet. Das Ombudskollegium setzt sich aktuell aus drei Ombudspersonen zusammen:
Jessica Richter, M.Sc., Fachbereich Elektrotechnik
Dr. Kathrin Tillmanns, Fachbereich Design
Prof. Dr. Silke Tophoven, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Das Ombudskollegium der HSD für gute wissenschaftliche Praxis orientiert sich in seiner Arbeitsweise neben der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Hochschule Düsseldorf an einer eigenen Verfahrensordnung (wird zeitnah veröffentlicht), an der Vorgehensweise des überregionalen Gremiums Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland und dem DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.
Bei Fragen, Verdachtsmomenten oder Konfliktsituationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ können Sie sich gerne an das Ombudskollegium oder eine Person aus dem Ombudskollegium wenden.
Bei Meldungen an das Ombudskollegium nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular im Intranet. Das erleichtert eine strukturierte Abgabe einer Meldung zu Verdachtssituationen oder Konfliktsituationen im Bereich „Gute wissenschaftliche Praxis“ und ermöglicht auch anonymen Hinweisgebenden eine geschützte Kommunikation.