Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Gute wissen­schaft­liche Praxis

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​Gute wissenschaftliche Praxis an der HSD

Die Hochschule Düsseldorf bekennt sich in Ihrer Grundordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis.

Alle in Lehre und Forschung Tätigen der HSD sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Dies gilt auch für Studierende und Doktorand*innen. Idealerweise werden letztere von den sie betreuenden Wissenschaftler*innen vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit mit den Regeln vertraut gemacht.

Die Regeln sollen die Qualität der Forschung, der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, den Umgang mit Ko-Autorentum sowie den Umgang mit geistigem Eigentum sicherstellen. Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann der Leitfaden der DFG und der HRK herangezogen werden.

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt laut HRK vor, „wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird.“
(HRK, Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, Empfehlung des 185. Plenums am 6.7.1998, S. 3).

Bei Verdachtsmomenten und Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Vertrauensdozentin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:

Prof. Dr. Ruth Enggruber
Raum 03.1.032
+49 211 4351-3316
ruth.enggruber@hs-duesseldorf.de

oder an das

Dezernat Forschung und Transfer
Dr. Rebekka Loschen
Raum 03.5.023
+49 211 4351-8037
rebekka.loschen@hs-duesseldorf.de

HSD Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:

Ordnung zur Sicherung guter wiss. Praxis_FHD-Verk.Blatt Nr.26.pdf


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) im Juli 2019 grundlegend überarbeitet. Die 19 Leitlinien gehen deutlich über die Empfehlungen der bisherigen Denkschrift hinaus, die Denkschrift zur GWP von 2013 behalten jedoch ihre Gültigkeit und können weiterhin zu Interpretationszwecken herangezogen werden. Mit Inkrafttreten des Kodex müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

DFG-Kodex - Leitlinien zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (2019)

DFG-Denkschrift zur Guten ​Wissenschaftlichen Praxis (2013)


An wen man sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis wenden kann und wie eine typische Überprüfung von Verdachtsfällen aussieht, welche Folgen dies haben kann, steht im Verfahrensleitfaden der DFG:

Verfahrensleitfaden der DFG zur guten wissenschaftlichen Praxis

 

In ihrer Empfehlung von 2013 geht die HRK auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte guter wissenschaftlicher Praxis ein: Ombudssystem, Qualitätssicherung in der Nachwuchsförderung, geistiges Eigentum, Wahrheitsfindung und Datenmanipulation, Leistungsbewertung und Qualität der Begutachtungen.

HRK-Empfehlungen zur „Guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen“