Gute wissenschaftliche Praxis an der HSD
Die Hochschule Düsseldorf bekennt sich in Ihrer
Grundordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Alle forschend Tätigen an der HSD sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Dies gilt auch für Studierende und Doktorand*innen. Idealerweise werden diese von den sie betreuenden Wissenschaftler*innen vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit mit den Regeln vertraut gemacht.
Die Regeln sollen die Qualität der Forschung, der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, den Umgang mit Ko-Autorentum sowie den Umgang mit geistigem Eigentum sicherstellen. Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann der Leitfaden der DFG und der HRK herangezogen werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt laut HRK vor, „wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird.“
(HRK, Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, Empfehlung des 185. Plenums am 6.7.1998, S. 3).
Ombudskollegium
Bei Verdachtsmomenten und Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an eine Person aus dem Ombudskollegium der HSD für guter wissenschaftlicher Praxis:
Jessica Richter, M.Sc., Fachbereich Elektrotechnik
Dr. Kathrin Tillmanns, Fachbereich Design
Prof. Dr. Silke Tophoven, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
ombudskollegium.gwp@hs-duesseldorf.de