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HSD / Verwaltung, Coronavirus, Gesundheitsschutz
05.11.2020

Er­wei­ter­te Mas­ken­pflicht

Nach einem ungewöhnlichen Frühjahr und Sommer ist inzwischen auch der Herbst verlässlich auf unserem Campus eingekehrt. Dennoch müssen wir alle gemeinsam weiter mit der unberechenbaren Corona-Situation umgehen. Auch wenn wir in sehr kleinen Schritten den Campus wieder öffnen konnten, werden die neuen Studierenden das Wintersemester am Montag unter besonderen Bedingungen starten. Die Rückkehr zu unserem gewohnten Campusleben scheint noch ein langer Weg.
 
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen hat das Land Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit Bund und Ländern zum 02.11.2020 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. In § 3 Abs. 2 wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, unabhängig von der Einhaltung von Mindestabständen, verpflichtet.

Ergänzend hat die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund der regionalen Lage am 03.11.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab sofort im gesamten öffentlichen städtischen Raum bebauter Ortsteile die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet wird sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird (Absatz 1).

Hiermit gilt auf der Grundlage der städtischen Allgemeinverfügung daher zum Schutz aller Hochschulangehörigen, die sich derzeit auf dem Campusgelände der HSD aufhalten, ab sofort auf den gesamten Außenflächen ebenfalls eine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske.

Zusätzlich gilt die Maskenpflicht auch während der Lehr-/Seminar- und Praxisveranstaltungen sowie bei dienstlichen Treffen ab 10 Personen. 

Passen Sie gut auf sich auf und bitte bleiben Sie gesund!​