Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​Viele Menschen werden mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen konfrontiert, sei es durch ein pflegebedürftiges Kind oder durch ihre Eltern oder einen Unfall in der Familie. Eine solche Situation tritt in der Regel unerwartet ein und bedarf der besonderen Vereinbarkeit mit Studium oder Beruf. Auch bei Feststellung zunehmender Hilfsbedürftigkeit, obwohl noch kein Pflegegrad zu beantragen ist, können die Informationen auf dieser Seite eine Orientierungshilfe bieten.​
 

I. Erste Schritte in der Pflege >>
II. Wahl der Pflegeleistungen >>
III. Absicherung der Pflegeperson >>
IV. Möglichkeiten Beruf und Pflege miteinander zu verbinden >>
V. Beratung und Informationen zum Thema Pflege >>
VI. Weitere Informationen zu Pflege allgemein in Düsseldorf >>
VII. Erfahrungsbericht >>

 


 

I. Erste​ Schritte in der Pflege

1. Voraussetzung für Leistungsansprüche

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss die zu pflegende Person in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

 

2. Antragstellung

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die zu pflegende Person oder deren betreuende Person einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse.

  • Der Antrag kann formlos, sollte aber schriftlich gestellt werden,
    damit Sie über einen Eingangsbeweis verfügen.
  • Bei mündlicher Antragstellung notieren Sie Namen des Sachbearbeiters, Datum und Uhrzeit
  • Vordrucke zur Antragstellung liegen bei der Pflegekasse aus.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung des Pflegebedarfs.

 

3. Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung

Nach der Antragstellung kommt ein Gutachter des MDK zu dem Pflegebedürftigen nach Hause und versucht festzustellen, in welchem Umfang Pflege benötigt wird um eine Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade vornehmen zu können. Die Pflegegrade regeln das, was einem Pflegebedürftigen an Pflegegeld oder Sachleistungen zustehen (Kostenübernahme für Pflegedienste, ambulante oder teilstationäre Pflege, Ersatzpflege, Verhinderungspflege sowie die stationäre Pflege).
Bereiten Sie die Begutachtung gut vor, um die Bedürfnisse des zu Pflegenden klar zu machen!

  • Es sollte eine Person dabei sein, die die pflegebedürftige Person gut kennt, denn oft kommt es vor, dass diese ihren Hilfsbedarf herunter spielt, weil es ihr zB. peinlich ist, nicht mehr allein auf die Toilette gehen zu können.
  • Der Pflegebedarf sollte realistisch dargestellt werden
  • Legen Sie ein Pflegetagebuch an! Es hilft, den täglichen Bedarf deutlich zu machen. Eine Vorlage erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Pflegekasse. Schreiben Sie die Hilfeleistungen, Dauer und Regelmäßigkeit auf.
  • Halten Sie ärztliche Unterlagen bereit.

 

4. Pflegegrade

Die Einstufung in Pflegegrade, durch die/den Gutachter*in des MDK, erfolgt über eine Modulprüfung, welche ihren Blick auf folgende sechs Lebensbereiche legt: 
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Gestige und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und Psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - sowie deren Bewältigung.

Entsprechend dem Umfang des festgestellten Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen dann einem Pflegegrad zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich​ die Höhe der Leistungen der Pflegekasse. Es werden fünf Pflegegrade unterschieden:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Sind Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch gegen die Einstufung einlegen. Sollte die Kasse nicht schnell genug bei der Einstufung sein, besteht Anspruch auf einen externen Gutachter.

 

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II. Wahl der Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegekasse sind unterteilt in Pflegesachleistungen sowie das Pflegegeld und bemessen sich je nach Pflegegrad. Die pflegebedürftige/pflegende Person kann darüber entscheiden ob Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch genommen wird, bzw. den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombinieren. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zB. durch einen Angehörigen. Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen und dann durch diesen an die pflegende Person weitergeleitet. Wird zusätzlich eine Sachleistung durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen, vermindert sich das Pflegegeld in entsprechendem prozentualen Verhältnis.

 

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III. Absicherung der Pflegeperson

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Angehörige allein zu pflegen, steht Ihnen zunächst das oben genannte Pflegegeld zu.

Ferner stehen Ihnen als Pflegeperson Rentenansprüche zu. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Dazu müssen Sie einen Angehörigen für mindestens 14 Stunden die Woche pflegen und dürfen nicht mehr als 30 Stunden die Woche erwerbstätig sein. Die Pflegeversicherung zahlt dann Ihre Beiträge zur Rentenversicherung. Dies gilt auch für die Zeit eines Urlaubes! 

Als Pflegeperson sind Sie zudem während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert.

Wenn Sie als Pflegeperson wegen Urlaub oder eigener Erkrankung nicht pflegen können, zahlt die Pflegekasse eine notwendige Ersatzpflege. Dieser Anspruch besteht für maximal vier Wochen im Jahr wobei die Pflegetätigkeit zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme wenigstens sechs Monaten ausgeübt werden muss.

 

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IV. Möglichkeiten Beruf und Pflege miteinander zu verbinden

Ist der Pflegefall eingetreten, besteht für die/den Beschäftigte_n der HSD die Möglichkeit, „Pflegezeit“ in Anspruch zu nehmen. Pflegezeit bedeutet, dass die pflegende Person einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten gewährt wird.

Anspruch auf Pflegezeit besteht, wenn bei einem nahen Verwandten mindestens ein Pflegegrad vorliegt und zu Hause gepflegt wird. Zudem muss die Pflegezeit 10 Tage vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden. Weiter muss mitgeteilt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Pflegezeit genommen werden möchte. 

Die Hochschule Düsseldorf bietet nach dem Pflegezeitgesetz für Angehörige, welche mit der Pflegesituation konfrontiert werden, die Möglichkeit einer drei monatigen Auszeit um die Pflegesituation zu gestalten und in diese hinein zu wachsen, bei Notwendigkeit kann die Pflegezeit von drei auf sechs Monate verlängert werden. 

Diese Pflegezeit ist nur für Verwandte ersten Gerades möglich und nur 1x pro Pflegefall. Es gibt hier keine Einkommensersatzleistung, außer das Pflegegeld der zu pflegenden Person wird auf den pflegenden Angehörigen übertragen. In der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz! 

Es besteht Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für die Pflege Angehöriger. Der Freistellungsanspruch beläuft sich auf 10 Tage unbezahlten Urlaub und gilt auch für Beamte. Diese kurzzeitige Freistellung kann pro Pflegefall nur 1 x genommen werden.

 

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V. Beratung und Informationen Zum Thema Pflege

Das Familienbüro 

Dipl.-Päd./Ass. Jur. Marie-Theres Reuter
Münsterstrasse 156
40476 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4351-8013
familienbuero@hs-duesseldorf.de  
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VI. Weitere Informationen zu Pflege allgemein in Düsseldorf

 

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VII. Erfahrungsbericht

Namen von der Redaktion geändert

 

Und nun ...

... war das Erste was Michael dachte, als er nach längerer Zeit mal wieder bei seiner Oma (87) vorbeischaute. Dazu muss man sagen, dass Michaels Oma in Kassel wohnt und er normalerweise nur in den Semesterferien Zeit hat sie zu besuchen, weil er in Düsseldorf studiert. Dieses Mal war es allerdings anders! Er hatte sie schon länger nicht besucht, da er wegen seines Auslandssemesters – Michael studiert Business Administration, nicht bei Ihr vorbeischauen konnte. Vor ca. 4 Monaten, Michael war gerade zurück in Düsseldorf, hatte er eine Kasseler Nummer im Display seines Handys die er nicht kannte. Er rief zurück und landete in einem Krankenhaus im Kasseler Süden, dem Stadtteil, in dem seine Oma wohnt. Am Telefon wurde ihm mitgeteilt, dass seine Oma mit einem Schlaganfall auf der Intensivstation sei, zusätzlich hätte sie sich den Arm gebrochen. Er wurde gefragt ob er der einzige Verwandte sei. Seine Telefonnummer habe man auf einem Bild im Portemonnaie der alten Dame gefunden, als sie eingeliefert wurde.


Was passierte dann?

Michael: Nach dem ich den Anruf entgegen genommen hatte war ich wie vor den Kopf gestoßen. Meine Oma! Der Fels in der Brandung! Ich hatte sie zu ihrem Geburtstag noch von Boston aus angerufen! Als erstes rief ich dann meine Mutter an, denn meine Oma ist ihre Mutter. Die war natürlich völlig außer sich. Wir besprachen, dass meine Mutter ins Krankenhaus fahren würde und wir danach wieder telefonieren. Meine Eltern wohnen auch in der Nähe von Kassel, so dass meine Mutter schnell vor Ort sein konnte. Abends telefonierten wir wieder und meine Mutter erzählte mir wie es Oma ging. Es sah nicht gut aus. Der Schlaganfall war kein leichter und der Arm würde auch so schnell nicht verheilen, da es sich um einen Splitterbruch handelte. Meine Oma war beim Einkaufen einfach umgefallen. Mitten im Supermarkt. Die Ärzte meinten es könnte eine sehr langwierige Geschichte werden – wir sollten uns mit dem Thema Pflege auseinander setzten, denn zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht gesagt werden, ob meine Oma den Schlaganfall unbeschadet überstehen würde.


Wie seid Ihr dann weiter vorgegangen?

Meine Eltern sind beide berufstätig und mein älterer Bruder lebt in München. Außerdem ist meine Oma verwitwet. Sie hat zwar noch einige Freundinnen und Bekannte aber keine anderen Verwandten in der unmittelbaren Nähe. Das war keine einfache Situation! Wir hatten alle keine Erfahrung mit Pflege! Ich bin dann am darauffolgenden Wochenende erstmal nach Hause gefahren zur Lagebesprechung.


Wie war das Wochenende zu Hause in dieser Situation?

Es war ehrlich gesagt – schrecklich und unwirklich zu gleich. Meine Oma mit der Diagnose es wird nicht mehr. Wir waren alle fassungslos. Die stolze alte Dame. Es fühlte sich so an als wäre sie schon gestorben. Wir haben dann zusammen gesessen und den Arztbericht diskutiert. Es war eine vier wöchige Reha im Gespräch. Aber zu dem Zeitpunkt wusste keiner, ob sie wieder bei klarem Verstand sein würde, wenn sie wieder aufwacht. Wir versuchten auch realistisch an die Sache heran zu gehen. Meine Oma wollte nie jemandem zur Last fallen. Sie sagte immer: wenn es mal soweit ist möchte ich in ein Heim. Ich möchte nicht, dass ihr mich pflegt. Und für den Fall das es gar nicht mehr gehen würde hatte sie auch eine Patientenverfügung. Das hatte sie sich nach Opas Tod so überlegt.
Wir haben dann beratschlagt wie wir das alles machen können. Wer was tun kann. Am meisten ist dann allerdings doch an meiner Mutter hängen geblieben. Sie hat mit den Ärzten geredet, Sachen für Oma zusammengestellt etc. Zunächst wollten wir uns aber informieren wie man am besten Pflegt und was es zu beachten gilt.


Wie hast Du Dich in der Situation weiter eingebracht?

Ich bin dann erstmal zurück nach Düsseldorf gefahren. Beim Surfen auf der HSD Seite ist mir aufgefallen, dass es das Familienbüro gibt und das man dort auch Infos zum Thema Pflege bekommen kann. Ich hab mir dann dort direkt einen Tag später einen Termin geben lassen, bin allerdings ohne große Erwartungen an die Sache ran gegangen. Die Mitarbeiterinnen vor Ort waren sehr nett und einfühlsam. Sie gaben mir wertvolle Tipps für die ersten Schritte in der Pflege, fragten auch nach meiner Mutter. Wir spielten dabei zwei Szenarien durch, einmal: Was genau zu tun ist wenn die Pflegebedürftige aus der Klinik nach Hause kommt und einmal was man macht, wenn die Pflegebedürftige von der Klinik direkt in ein Heim kommt. Vor allem gaben sie mir die Info, das man als Angehöriger das Recht auf einen Pflegekurs hat und das man sich unbedingt an den Pflegestützpunkt vor Ort wenden sollte, um das Angebot vor Ort völlig auszuschöpfen und kennen zu lernen. Diese Infos und die Broschüre zum Thema Pflege habe ich dann direkt an meine Eltern nach Kassel weiter gegeben. Das hat ihnen bei ihrer weiteren Orientierung schon sehr geholfen.


Wie ging es dann weiter?

Während meine Oma dann in der Reha Maßnahme war haben sich meine Eltern um alles gekümmert. Sie sind zunächst in Kontakt mit der Pflegekasse getreten und zum zuständigen Pflegestützpunkt in Kassel gegangen um sich zu allen Maßnahmen beraten zu lassen. Alles musste in den vier Wochen, in denen meine Oma in der Reha war erledigt werden. Das war für meine Eltern nicht leicht. Gerade weil beide Vollzeit arbeiten. Sie haben dann beide 10 Tage Pflegezeit bei der Arbeit beantragt um alles zu organisieren. Letztendlich hat meine Oma dann einen Platz in einer Seniorenresidenz bekommen. Hier war ich sie auch schon besuchen, aber sie hat leider sehr abgebaut.

 

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