Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​Internationale Studierende benötigen für die Einreise nach Deutschland in den meisten Fällen ein Visum. Informieren Sie sich bitte frühzeitig darüber, ob und welches Visum Sie benötigen und wo sie es beantragen können.

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen und welches Sie beantragen müssen, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer Ihres Aufenthaltes und dem Grund Ihres Aufenthaltes.


1.1. Ein Visum benötigen:

  • Staatsangehörige aus Ländern von außerhalb der Europäischen Union benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum.
  • Es gibt einige Ausnahmen, die im folgenden Textabschnitt aufgelistet sind.

 

1.2. Kein Visum benötigen:

  • EU-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Staatsangehörige der Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, der Schweiz und den USA können für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus muss ein Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden. Informationen dazu finden Sie unter Aufenthalt und Visum.
  • Staatsangehörige der Länder Andorra, Honduras, Monaco und San Marino benötigen kein Visum, sofern sie keine Erwerbstätigkeit vor oder nach dem Studium aufnehmen möchten.
  • Staatsangehörige der Länder Argentinien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Malaysia, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela benötigen kein Visum für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind.

 

​Bitte prüfen Sie auch die Informationen des Auswä​rtigen Amtes​ und der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land!

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden finden Sie auch beim DAAD und in diesem Dokument.

 

2. Art des Visums

Es gibt verschiedene Arten von Visa, die Sie als Studieninteressent beantragen können. Sie erhalten ein zeitlich befristetes Visum abhängig von dem geplanten Aufenthaltszweck in Deutschland:

  • Visum zur Orientierung über ein Studium an einer deutschen Hochschule (Studienbewerbervisum)
  • Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium (Sprachkursvisum zum Studienzwecke)
  • Visum zu Studienzwecken (Studienvisum)

Diese drei Visa können nach der Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung gewandelt werden.

Vorsicht! Folgende Visumstypen können in der Bundesrepublik Deutschland NICHT in ein Studienvisum umgewandelt werden:

  • Touristenvisum
  • Besuchsvisum
  • Geschäftsvisum
  • Sprachkursvisum ohne Studienabsicht

 

3. Visumsantrag

Das entsprechende Visum ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes zu beantragen.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Informationen dazu finden Sie unter hier.

Als Bewerbungsbestätigung für den Visumsantrag akzeptieren die deutschen Botschaften und Konsulate in der Regel die von uni-assist ausgestellte Mitteilung, die belegt, dass Ihre Unterlagen an die HSD weitergeleitet werden. Die HSD erteilt keine bedingten Zulassungen.

 

weitere Informationen zu Visumsarten:

Studien​visum
Sprachkursvisum
Studienbewerbervisum

 

 

 

 

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