Grundsätze
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus + Stipendiums während des Studiums und auch danach ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Es sind folgende Möglichkeiten gegeben:
Förderung je Studienphase mehrfach möglich:
- 2-12 Monate im BA-Studium (mindestens 60 Tage)
- 2-12 Monate im MA-Studium
- 2-12 Monate für Doktoranden
Zusätzlich sind Graduiertenstipendien nach Abschluss des Studiums möglich:
- Auswahl im letzten Studienjahr durch Hochschule
- Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres nach Abschluss
- Anrechnung auf "Kontingent" der zuvor absolvierten Phase
ERASMUS+ sieht feste Fördersätze in unterschiedlicher Höhe nach Ländergruppen vor. Ab dem Sommersemester 2023 gelten die folgenden Fördersätze:
Es werden für maximal 4 Fördermonate feste Monatsraten nach Maßgabe folgender Ländergruppen gezahlt.
Ländergruppe 1: 750 Euro pro Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: 690 Euro pro Monat
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 640 Euro pro Monat
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Auszahlung von 80 % der Gesamtsumme bei Beginn des Aufenthaltes
Sonderförderung:
- für erwerbstätige Studierende: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zusätzliche monatliche Förderung von 250 Euro möglich
- für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zusätzliche monatliche Förderung von 250 Euro möglich
- für Studierende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zusätzliche monatliche Förderung von 250 Euro möglich
- zusätzliche individuelle Unterstützung für grünes Reisen: einmaliger Betrag von 50 EUR und bis zu vier zusätzliche Fördertage
Weitere Sonderförderungen:
Studierende mit Behinderung (GdB von mindestens 20) oder chronischer Erkrankung können entweder einen pauschalen Zuschlag (Top-Up) erhalten oder sich ihre real anfallenden auslandsbedingten Mehrkosten erstatten lassen (bei Einreichung eines sogenannten Realkostenantrages). Welche der beiden Optionen sinnvoll ist, hängt vom individuellen Bedarf ab.
Bitte kommen Sie mit genügend Vorlaufzeit auf das International Office zu und lassen Sie sich von uns beraten!
Die ERASMUS Student Charter hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen!
Antragsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Stipendienplätze begrenzt ist.
Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie sich bitte im International Office. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor Praktikumsstart im International Office vorliegen müssen.
Weitere Informationen u.a. die Checkliste Erasmus+ zum Praktikaaufenthalt und Antragsunterlagen zum Auslandspraktikum im Rahmen des Erasmus+ Stipendiums sind unter Downloads abrufbar.