Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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​Auslandsbafög

Auch für ein Auslandspraktikum kann finanzielle Unterstützung durch Auslandsbafög beantragt werden.
Ein Auslandspraktikum wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gefördert, wenn
es eine Mindestdauer von zwölf Wochen hat
es für die Ausbildung erforderlich und förderlich ist
die Ausbildungs- oder Prüfungsstelle anerkennt, dass das angestrebte Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Der Antrag sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandspraktikums beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch hier ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein Länderbereich zugeordnet ist.
Die Adressen der dieser Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF.
Achtung: Sie müssen dem Inlandsbafög Bescheid geben, dass Sie ins Ausland gehen - ob Sie Auslandsbafög beantragen oder nicht spielt hier keine Rolle. Sonst kann es gegebenenfalls zur Rückforderung der Mittel und einem Bußgeld kommen.


Weitere Informationen

BMBF-Auslandsbafög​



Bildungskredit

Für die Durchführung eines in- oder ausländischen Praktikums - auch außerhalb Europas - können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, den sogenannten Bildungskredit beantragen.
Der Bildungskredit ersetzt nicht die Bafög-Förderung und kann sogar neben dem Bafög in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich, anders als beim Bafög, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt. 




Weitere Informationen


Bildungskredit
KfW Förderbank
Bundesministerium für Bildung und Forschung



​Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert fachbezogene Praktika, die als Bestandteil des Studienganges von der Heimathochschule anerkannt werden. Diese Praktika sollen prioritär im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft durchgeführt werden.
Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem zweiten Semester bewerben.
Voraussetzungen:
Altersgrenze 30 Jahre
üblicher Wohnsitz in Deutschland
gute bis sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift (das DFJW hilft ggf. mit einem Sprachkurs)
ein Praktikum in der Partnerhochschule oder in einem französischen Betrieb (Praktika in einer deutschen Einrichtung oder Institution in Frankreich können nicht vom DFJW unterstützt werden)
Mindestdauer des Praktikums: 4 Wochen, Höchstdauer: 6 Monate
Leistungen:
300 Euro pro Monat
maximal 900 Euro für Praktika von drei Monaten oder mehr
pauschale Erstattung der An- und Abreisekosten vom und zum Studienort
auch vergütete Praktika können durch das DFJW gefördert werden
Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Praktikumsantritt beim International Office einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, ein Stipendium des DFJW mit einem Stipendium anderer Förderinstitutionen zu kumulieren (außer mit einem DAAD-Stipendium).





Weitere Informationen

DFJW
Studiengebunde​ne Praktika DFJW
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​Weitere Stipendienmöglichkeiten

Der DAAD führt auf seiner Seite eine Stipendiendatenbank mit Fördermöglichkeiten für Praktika.
Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie unter dem angegebenen Link.



Das Programm „Russland in der Praxis“ fördert deutsche Studierende oder Absolventen für sechsmonatige Praktika
Aufenthalte in der Russischen Föderation. Eine spezielle Beschreibung finden Sie hier: Russland in der Praxis​ 







Weitere Informationen

Stipendiendatenbank DAAD ​