Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Eine weiße Winterlandschaft, klarer blauer Himmel. Der Blick fällt auf die Hunde, die den Schneeschlitten über die offene Landschaft ziehen.
International Office Fotowettbewerb
Fotowettbewerb 2017: "Hundeschlitten - Lappland, Schweden" von Sujeban Susilakanthan aufgenommen in Schweden.

​​"Dieses Foto zeigt einen atemberaubenden Moment meiner Reise nach Lappland."

​Sujeban Susilakanthan studiert Kommunikationsdesign und hat mit diesem Foto am Wettbewerb des International Office im Sommer 2017 teilgenommen.


 

Mit ERASMUS+ durch Europa!

Im Rahmen des ERASMUS+-Programms haben Sie die Möglichkeit, während Ihres Studiums ein Auslandssemester oder gar ein ganzes Auslandsjahr an einer Partnerhochschule in Ländern der Europäischen Union, der Türkei, Liechtenstein, Island und Norwegen zu verbringen.

Bedingungen:

  • der Aufenthalt kann nur an einer Hochschule verbracht werden, mit der die HSD ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat;
    der Aufenthalt muss mindestens 2 und darf höchstens 12 Monate dauern;
    Sie füllen ein so genanntes "Learning Agreement" (Studienvertrag) aus und verpflichten sich, diesen nach Möglichkeit auch zu erfüllen.

Förderung:

  • Die Förderung im ERASMUS+-Programm besteht aus vier Elementen: Die Förderung im ERASMUS+-Programm besteht aus vier Elementen: 
  • Schaffung einer Infrastruktur durch bilaterale Abkommen zwischen den europäischen Hochschulen, die Ihnen den Zugang zu den ausländischen Hochschulen außerhalb der Zulassungsverfahren ermöglichen, die Wahl der Veranstaltungen erleichtern und ihnen eine umfassende Betreuung bieten;
  • Erleichterung der Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen durch vorherige Absprachen und das "Learning Agreement";
  • Zahlung von Mobilitätszuschüssen, die den Mehrbedarf, der durch den Auslandsaufenthalt auf Sie zukommt, abfedern soll;
  • Sprachförderung durch Zugang zur OLS-Online Language Support Plattform (Datenbank EU-Academy) für 3 Jahre.

Diese ERASMUS+-Förderung können Sie während Ihres Studiums mehrfach in Anspruch nehmen:

  • 2-12 Monate im BA-Studium;
  • 2-12 Monate im MA-Studium;
  • 2-12 Monate für Doktoranden.

In jedem Studienzyklus können Sie den Zeitraum aufteilen z. B. in einen fünfmonatigen Studienaufenthalt und einen sechsmonatigen Praktikumsaufenthalt.


ERASMUS+ sieht feste Fördersätze in unterschiedlicher Höhe nach Ländergruppen vor. Diese sind der HSD durch die NA DAAD vorgegeben. 

Für das Sommersemester 2023, das Wintersemester 2023/ 2024 und das Sommersemester 2024 wurden folgende Ländergrenzen und Fördersätze durch die NA DAAD festgelegt:

  • 600 Euro monatlich für Ländergruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden);
  • 540 Euro monatlich für Ländergruppe 2 (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern);
  • 490 Euro monatlich für Ländergruppe 3 (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Türkei, Ungarn, Tschechische Republik).

Da das Budget der HSD begrenzt ist, kann jeder Auslandsaufenthalt innerhalb eines Semesters pro Stipendiaten bis zu 4 Monate/ 120Tage gefördert werden, sofern der Auslandsaufenthalt so lange andauert. Dies muss zum Ende des Auslandsaufenthalts mit dem Letter of Confirmation nachgewiesen werden.


Die Sprachförderung besteht aus:

  • Zugang zur OLS-Online Language Support Plattform für 3 Jahre mit einer Vielzahl an interaktiven Sprachlernprogrammen, welche den Nutzern ermöglichen sollen, eine oder mehrere Sprachen zu lernen sowie bereits erworbene Sprachkenntnisse zu vertiefen.​


Top-Up für „Teilnehmende mit Geringen Chancen“
Die Zielgruppen für eine Erasmus-Zusatzförderung werden ab dem akademischen Jahr 2022/23 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Optionen, zu den Studierende unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten können: 

  • ·        zusätzliche Fördermittel als durchgängig erwerbstätige/r Studierende/r
  • ·        zusätzliche Fördermittel als Erstakademiker*in
  • ·        zusätzliche Fördermittel als Studierende/r mit Kind(ern)
  • ·        zusätzliche Fördermittel als Studierende/r mit Behinderung
  • ·        zusätzliche Fördermittel als Studierende/r mit chronischer Erkrankung

Alle Details können im Infoblatt Zusatzförderung nachgelesen werden. Nur 1! Zusatzförderung kann beantragt werden (keine Mehrfachförderung, auch wenn mehrere Kriterien zutreffen). Das Top-Up wird auch über Mobility Online-Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ beantragt.​​


Top-Up „Grünes Reisen“
Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls sie sich für nachhaltiges Reisen „Grünes Reisen“ entscheiden.Sonderförderungen:

  • Einmaliges Top-Up von 50€ bei „Grünem Reisen“
  • Hinreise oder Rückreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (Bahn, Fernbus, Fahrrad, Fahrgemeinschaft, Schiff)
  • Bis zu 4 zusätzliche Reisetage bei verlängerter Anreise oder Rückreise.
  • Wird beantragt über Mobility Online (Ehrenwörtliche Erklärung)
  • Muss zu Beginn des Auslandssemesters eingereicht werden, also nicht nachträglich.​


Weitere Sonderförderungen

Studierende mit Behinderung (GdB von mindestens 20) oder chronischer Erkrankung können entweder einen pauschalen Zuschlag (Top-Up) erhalten oder sich ihre real anfallenden auslandsbedingten Mehrkosten erstatten lassen (bei Einreichung eines sogenannten Realkostenantrages). Welche der beiden Optionen sinnvoll ist, hängt vom individuellen Bedarf ab.

Bitte kommen Sie mit genügend Vorlaufzeit auf das International Office zu und lassen Sie sich von uns beraten!


Was Sie beachten müssen:

  • bei Beginn des Aufenthalts wird eine 1. Rate in Höhe von 80% des gesamten Mobilitätszuschusses ausgezahlt; die restlichen 20% erhalten Sie nach Abschluss des Aufenthalts, wenn alle Unterlagen vollständig im International Office vorliegen.
  • Mit den Partnerhochschulen werden Austauschkontingente vereinbart. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Zahl an Plätzen pro Partnerhochschule zur Verfügung steht. Sollten sich mehr Bewerber*innen für eine Hochschule interessieren, als Plätze zur Verfügung stehen, wählt der Fachbereich nach einem vorher festgelegten Verfahren aus. Denken Sie deshalb von Anfang an auch über Alternativen nach.
  • Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen und den begrenzten finanziellen Mitteln müssen wir im International Office längerfristig vorab kalkulieren. Deshalb müssen Sie sich vorab für das Programm bewerben: Frist ist der 15.01. für das gesamte darauffolgende akademische Jahr.

Ihre Rechte und Pflichten sind in der ERASMUS Student Charta festgeschrieben.


Formalitäten: Was müssen Sie tun?

Vor der Abreise:

  • den/die Internationalisierungsbeauftragte*n bzw. Prüfungsausschussvorsitzende*n Ihres
  • Fachbereichs aufsuchen (gilt nur für die FB 1-6);
  • gemeinsam die Kursauswahl an der Partnerhochschule abstimmen und ins Learning Agreement eintragen;
  • die Kurse Ihres Studiengangs, die durch die Kurse an der Gasthochschule abgedeckt werden, eintragen;
  • Unterschrift durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende*n einholen und selbst unterschreiben (gilt nur für die FB 1-6);
  • Kopie beim International Office abgeben, da sonst keine Förderung möglich ist;
  • Nominierung an der Partnerhochschule durch das International Office;
  • anschließend bewerben Sie sich im Rahmen der Bewerbungsfristen an der Partnerhochschule;
  • Original des learning agreement an die Partnerhochschule zur Unterschrift übersenden bzw. vorlegen vollständig unterschriebene Kopie vor Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule an International Office und Studienbüro des Fachbereiches senden;
  • wenn Kurse der Partnerhochschule nicht angerechnet werden können, muss das Zusatzformular zum
    Learning Agreement ausgefüllt werden

Besonderheiten im Fachbereich 7:

Die Kurswahl wird über ein gesondertes Formular beim Prüfungssekretariat zur Genehmigung eingereicht. Über die Anerkennung der Kurse entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte geben Sie Ihr Learning Agreement zusammen mit dem Formular zur Kursanerkennung zur Unterschrift ab und legen es danach dem International Office vor.


Nach Erstellung des Learning Agreement wird ein Grant Agreement (Zuwendungsvertrag) zwischen Ihnen und der Hochschule, vertreten durch das International Office, geschlossen. Darin wird die  Höhe des Zuschusses festgelegt.  Das Grant Agreement wird in der Datenbank Mobility Online generiert.

Vertragsänderungen nach der Ausreise:

  • es besteht die Möglichkeit, das Learning Agreements nach Ankunft an der Gasthochschule zu ändern, wenn dort z. B. ein Kurs ausfällt, bereits voll ist oder wenn sich Kurse im Stundenplan überschneiden;
  • Änderungen stimmen Sie zuerst mit dem zuständigen ERASMUS + Beauftragten der Partnerhochschule ab...
  • ... und danach mit dem Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs an der HSD (für die Fachbereiche 1-6: die Änderung muss vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden; für den Fachbereich 7: Änderungen mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden abstimmen);
  • Änderungen eintragen und von Heimathochschule und Partnerhochschule unterschreiben lassen;
  • selbst unterschreiben;
  • vollständig unterschriebene Kopie innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule an International Office senden

Nach der Rückkehr:

  • Transcript of Records bescheinigt die erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule und muss dem International Office bis spätestens fünf Wochen nach Leistungsbekanntgabe vorgelegt werden;
  • Letter Of Confirmation mit den genauen Daten Ihres Auslandssemesters unterschrieben vom Koordinator der Partnerhochschule
  • Online-Bericht an die EU-Kommission in Brüssel: Nach Ende des Aufenthalts erhalten Sie von der EU-Kommission ein Login für einen Online-Fragebogen;
  • Erfahrungsbericht in Textform an das International Office.

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen:

  • Learning Agreement und Transcript of Records sind die Grundlage für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen.
  • Nur bestandene Prüfungen können hier auch angerechnet werden.
  • Learning Agreement und Transcript of Records werden zwecks Anerkennung beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs eingereicht.
  • Für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche zuständig. Bei Fragen und Einwänden wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss in Ihrem Fachbereich.

​​


 

Kontakt: International Office​


outgoing@hs-duesseldorf.de



 

 

 

Weitere Informationen/ Formulare 


Checkliste​​

Grant Agreement mit Ausfüllhinweisen

Grünes Reisen mit Ausfüllhinweisen

Infoblatt Zusatzförderung - Geringe Chancen

Auflistung ISCED-Codes

Erasmus+ Charta für Studierende​​

Learning Agreement






 ​

 

 

 

 

Die Silouhetten von 3 Personen, die Hüft-tief in einem See stehen. Vor Ihnen liegt ein dunkler Wald und ein bunter Sonnenuntergang.
International Office Fotowettbewerb
Fotowettbewerb 2016: Köhniönjärvi nahe Jyväsyklä, aufgenommen von Philipp Müller in Finnland.

​​​​​​​