Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Fach­hoch­schul­rei­fe

​​​Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines Praktikums oder einer Berufsausbildung erworben. Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 31. März des Jahres abgeschlossen sein. Bei einer Bewerbung für das Wintersemester muss der praktische Teil der FH-Reife bis zum 30. September des Jahres vorliegen.

Schulischer Teil:
Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss durch ein schulisches Zeugnis nachgewiesen werden. Er kann erworben werden...

  • ​durch einen erfolgreich beendeten Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschulen an den Berufskollegs (z. B. die Höhere Handelsschule)
  • nach Abschluss der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
  • nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12 in der gymnasialen Oberstufe und Versetzung in die Jahrgangsstufe 13 (bei G9)
  • durch Versetzung in das 2. Jahr der Qualifikationsphase, und zwar an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Berufskollegs (bei G8)
  • Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs im Bildungsgang AHR erwerben nach wie vor mit der Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11.

 
Praktischer Teil:
Zusätzlich zum schulischen Teil muss zum Erwerb der Fachhochschulreife eine fachpraktische Vorbildung nachgewiesen werden:

  • ​Nach der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs (z.B. Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung - Höhere Handelsschule) kann die volle Fachhochschulreife durch eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder durch ein einschlägiges halbjähriges Praktikum erworben werden.
  • Nach der Jahrgangsstufe 11 ist der Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht zu erbringen (bei G9).
  • Nach der Jahrgangsstufe 12 ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein einjähriges gelenktes Praktikum erforderlich (bei G9).ach der Qualifikationsphase 1 ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein einjähriges gelenktes Praktikum erforderlich (bei G8)


Bildungsnachweise anderer Bundesländer im Bereich der Fachhochschulreife (FHR)


Sollte Ihre Fachhochschulreife nicht zum Studium in Nordrhein-Westfalen berechtigen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung über die Bezirksregierungen in NRW erfolgen. Unten stehend finden Sie die Zuständigkeiten der Bezirksregierungen über die Anerkennung von Fachhochschulreifen aus anderen Bundesländern:

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer FHR aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen :
Bezirksregierung Arnsberg bezreg-arnsberg.nrw.de

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer FHR aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen :
Bezirksregierung Detmoldbezreg-detmold.nrw.de

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer FHR aus den Bundesländern Bayern, Bremen und Sachsen :
Bezirksregierung Düsseldorf brd.nrw.de

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer FHR aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt:
Bezirksregierung Köln bezreg-koeln.nrw.de
 
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer FHR aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein :
Bezirksregierung Münster ​bezreg-muenster.de

Eine Anerkennung der Fachhochschulreife ist nur dann nötig, wenn das Zeugnis über die Fachhochschulreife einen Hinweis wie „berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ nicht enthält.

​Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgestellt ist eine nachgewiesene mindestens vierjährige berufliche Vollzeittätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes.
  • Für die Beratung über das Praktikum ist die abgebende Schule zuständig, an der der schulische Teil erworben wurde.
  • Die abgebende Schule händigt die erforderlichen Formulare aus.
  • Es wird der Abschluss eines Praktikantenvertrages empfohlen.
  • Muster von Praktikantenverträgen sowie weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW:

Schulrechtsfragen, Prüfungen, Anerkennung | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)​


 

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