Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Mobilität

​​

​Ob mit Bahn, Bus, Fahrrad, Auto oder zu Fuß – das Thema Mobilität spielt sowohl für Studierende als auch für Mitarbeitende der Hochschule Düsseldorf täglich eine große Rolle.

Der Begriff Mobilität setzt sich für die Hochschule aus zwei Bereichen zusammen:
Zum einen umfasst er den Zu- und Abgangsverkehr zur/von der Hochschule Düsseldorf durch Mitarbeitende und Studierende. Zum anderen beinhaltet der Begriff das Fahrtenaufkommen für Dienstgänge, Dienstreisen, Fortbildungen, Exkursionen und Auslandslandsaufenthalte von Studierenden und Mitarbeitenden.

Zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der Hochschule Düsseldorf stellt der Bereich Mobilität viel Potenzial dar, um CO2-Emissionen an der Hochschule einzusparen.

Beispiele zu Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog:

  • Ökologische Dienstreiserichtlinie
    Eine ökologische Reiserichtlinie umfasst eine Initiative zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens auf Dienstreisen. Ökologische Reiserichtlinien beinhalten die Verpflichtung, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Möglichkeit das ökologischste Verkehrsmittel wählen.
  • Anschaffung von E-Bikes, E-Lastenrädern, E-Scootern
    Im innerstädtischen Verkehr stellen E-Bikes, Lastenräder und E-Scooter eine Alternative zum Pkw dar. Kurze innerstädtische Strecken können mit den Alternativen ggf. schneller zurückgelegt werden als mit dem Auto, da Stau und Parkplatzsuche weitestgehend entfallen. Die Bereitstellung eines Pools aus E-Bikes, Lastenrädern und E-Scootern bietet Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterschiedliche Möglichkeiten, die Pkw-Fahrten ersetzen.
  • Parkraummanagement
    Der Begriff Parkraummanagement beschreibt die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraumnutzung. Mittels baulicher, organisatorischer und verkehrsrechtlicher Maßnahmen wird versucht die Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen und das Pkw-Aufkommen zu reduzieren. Für die Hochschule Düsseldorf kann durch ein Parkraummanagementkonzept die Reduzierung der CO2-Emissionen auf dem Weg zur Hochschule und nach Hause sowie durch Umnutzung der Parkflächen, beispielsweise durch Fahrradabstellanlagen erfolgen.
  • Fahrradbeauftragten ernennen
    Ein/e Fahrradbeauftragte/r ist jemand, der in einem Unternehmen für die Förderung des Radfahrens und für alle Belange des Fahrradverkehrs, insbesondere zur Arbeit und zurück, zuständig ist.
    Die Aufgaben eines/einer Fahrradbeauftragen liegen in den folgenden Bereichen:
    • Fahrradfreundliche Verkehrsregelung am Standort und auf dem Campus der HSD
    • Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs an der HSD
    • Verkehrssicherheit für Radfahrer um den Campus und auf dem Campus der HSD
    • Dokumentation der Entwicklung und der Tätigkeiten im Bereich des Radverkehrs
    • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
    • Ansprechpartner für alle Anregungen, Kritiken, Probleme, Ideen im Bereich des Radverkehrs