Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Verkehrs- und Parkraumordnung

​Allgemein

Die Verkehrs- und Parkraumordnung gilt für alle hochschuleigenen Gebäude, Außenanlagen und sonstigen Grundstücke.
Für angemietete Räume gilt sie nicht. Dort besteht - soweit vorhanden - die Parkraumordnung des Vermieters.
Sie ist rechtsverbindlich für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und für alle Personen, die sich im Gelände der Hochschule Düsseldorf aufhalten. 

Ein Aushang der Hausordnung befindet sich ebenfalls in allen hochschuleigenen Gebäuden.



Kleines Parkraum-ABC

Gerade zu Semesterbeginn ist auch ein vermehrter Andrang von Kraftfahrzeugen in der Tiefgarage verbunden, wodurch es zu Verzögerungen bei der Parkplatzsuche und Engpässen bei den Parkflächen kommen kann.

Dies wiederum führt dazu, dass Fahrzeuge falsch abgestellt werden und/oder ggf. sogar Brandschutztore/–türen und Fluchtwege behindern, was im Falle eines (Brand-)Alarmes erhebliche Folgen haben könnte.

Aus diesem Grund möchten wir Sie darüber informieren, dass die Hochschule Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß in den explizit dafür vorgesehenen Flächen abgestellt sind, abschleppen wird.

Wir bitten Sie daher eindringlich darum, ausreichend Zeit im Voraus für die Parkplatzsuche einzuplanen und ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen.

Die folgende Bilderstrecke zeigt beispielhaft einige Situationen, die entweder eine vorbildliche (mit grünem Haken markiert) Parkweise abbilden oder, mit rotem Kreuzchen markiert, ohne Anspruch auf Vollständigkeit mögliche falsche Parkweisen, die künftig zum Abschleppen führen können.

Um die Bildunterschriften zu lesen, fahren Sie bitte mit der Computer-Mouse über die einzelnen Bilder. Um die Bilder zu vergrößern, bitte anklicken.   

Parkraumordnung

Bitte parken Sie innerhalb der markierten Flächen, um keine zwei Parkplätze zu blockieren.
Bitte parken Sie innerhalb der markierten Flächen, um keine zwei Parkplätze zu blockieren.
Fahrspuren müssen immer freigehalten werden.
Fahrspuren müssen immer freigehalten werden.
Türen und sonstige Zugänge dürfen nicht blockiert werden.
Türen und sonstige Zugänge dürfen nicht blockiert werden.
Auch Brandschutztore dürfen nicht blockiert werden.
Auch Brandschutztore dürfen nicht blockiert werden.
Bitte parken Sie nur auf den durch entsprechende Markierungen und Nummern ausgewiesenen Parkplätzen.
Bitte parken Sie nur auf den durch entsprechende Markierungen und Nummern ausgewiesenen Parkplätzen.
Um einen Behindertenparkplatz zu nutzen, müssen Sie einen entsprechenden Ausweis deutlich sichtbar auf das Armaturenbrett legen.
Um einen Behindertenparkplatz zu nutzen, müssen Sie einen entsprechenden Ausweis deutlich sichtbar auf das Armaturenbrett legen.

 


 

 

 

​Dokumente

 

 

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