Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FAQ zur Verkehrs- und Parkraumordnung

Wer darf die Tiefgarage nutzen und wie lange darf man parken?

   
Hochschulangehörige dürfen für die Dauer von 72 Stunden parken. Hochschulangehörige, die aus dienstlichen Gründen länger parken möchten, können eine Sondergenehmigung beim Dezernat Gebäudemanagement beantragen.

Gäste dürfen die Tiefgarage 45 Minuten ohne eine Entwertung des Parktickets nutzen. Bei einem längeren Aufenthalt muss das Parkticket am Empfang in Gebäude 4 entwertet werden.

Bis zur Einführung der HSD Card sind die Schranken der Tiefgarage geöffnet, so dass ein Ein- und Ausfahren jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten möglich ist.

 

Wo darf man parken?

Das Parken ist nur auf ausgewiesenen und markierten Stellplätzen in der Tiefgarage - nach Kapazität - möglich. Auf den oberirdischen Freiflächen ist das Parken nur mit Sondergenehmigung zulässig. Die Sondergenehmigung werden im Dezernat Gebäudemanagement ausgestellt, falls hierfür eine Grundlage besteht.
Bei Verstoß werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. 

 

Kann man sich eine Parkfläche reservieren?

Nein. Es ist nicht möglich einen Parkplatz reservieren zu lassen. Das Parken auf den als bereits "reserviert" ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich mit Sondergenehmigung erlaubt. Die Sondergenehmigung werden im Dezernat Gebäudemanagement ausgestellt, falls hierfür eine Grundlage besteht.

 

Wer darf auf Schwerbehindertenparkplätzen parken?

Auf Parkflächen für Schwerbehinderte ist das Parken nur unter Vorlage eines behördlich ausgestellten Schwerbehindertenparkausweises (blau / orange) oder durch die Sondergenehmigung erlaubt. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schwerbehindertenvertretung

 

Gibt es Frauenparkplätze?

Ja, es gibt gekennzeichnete Parkflächen für Frauen. Diese Parkflächen und die angrenzenden Treppenhäuser werden videoüberwacht.

 

Welche Bereiche der Tiefgarage sind videoüberwacht? 

Frauenparkplätze und die angrenzenden Treppenhäuser werden videoüberwacht. Ebenso videoüberwacht ist die Liefereinfahrt auf der Touloueser Allee. Sonstige Parkflächen und Einfahrten sind von der Videoüberwachung ausgenommen.  

 

Wo befinden sich Fahrradabstellplätze?

Bitte nutzen Sie die Fahrradständer auf dem Campus. Zukünftig ist geplant ein überdachtes Fahrradhaus hinter Gebäude 5 zu errichten. Eine Realisierung ist für das Jahr 2019 geplant.

 

Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Es gelten auf allen Flächen die Vorschriften der StVO und der StVZO.

 

Wie ist das Parken für Gäste geregelt?

Mit Einführung der HSD Card werden die Schranken geschlossen. Dann können Gäste der Hochschule Düsseldorf jederzeit durch Ziehen eines Papiertickets in die Tiefgarage einfahren, müssen diese jedoch nach 45 Minuten wieder verlassen. Bei längerem Aufenthalt muss das Papierticket am Empfang in Gebäude 4 entwertet werden.

 

Wie lauten die Öffnungszeiten? Kann es Ausnahmen zu den Öffnungszeiten geben?

Die Öffnungszeiten werden durch Beschilderung an den Gebäuden bekanntgegeben.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Ein- und Ausfahren nur von Berechtigten möglich.

 

Was geschieht bei Missachtung der Regelungen?

Bei Verstößen werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Ordnungswidrigkeiten sind:

- außerhalb der ausgewiesenen und markierten Stellplätze zu parken,
- Feuerwehrzufahrts- oder Rettungswege zu blockieren,
- das Befahren oder Verlassen einzelner oder mehrerer Stellplätze zu behindern,
- ohne Berechtigung auf einem für Menschen mit Behinderung ausgewiesenen Parkplatz zu parken,
- ohne Berechtigung auf einem ausgewiesenen Frauenparkplatz zu parken,
- zum wiederholten Male unberechtigt die Parkflächen zu nutzen,
- ohne Berechtigung auf reservierten Parkplätzen zu parken,
- unberechtigt die Höchstparkdauer zu überschreiten,
- die Nutzung der Parkfläche auf andere Weise ordnungswidrig zu stören.