Für die Hochschule Düsseldorf sind Chancengleichheit und Vielfalt
unter den Hochschulmitgliedern und -angehörigen wesentliche
Merkmale einer innovativen und lebendigen Hochschule
einschließlich einer exzellenten Lehre und Forschung sowie ebensolchen Services.
Dabei orientiert sich die Hochschule Düsseldorf am menschenrechtlichen Verständnis von Vielfalt, das auf gleiche Rechte abzielt und dabei die Mannigfaltigkeit und Komplexität von Menschen und ihren Lebenslagen
berücksichtigt.
Die HSD folgt dabei einem umfassenden und dynamisch weiterzuentwickelnden Diversitätsverständnis, das sich an den sechs Kerndimensionen Inter-/Nationalität und Kultur, Geschlecht und Geschlechterrollen, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sowie Religion (Weltanschauung) orientiert, dabei allerdings Ungleichbehandlungen aufgrund anderer Merkmale nicht aus dem Blick verliert und sich insbesondere der intersektionalen Wechselwirkungen bewusst ist.
Sie fördert den Abbau struktureller Benachteiligung und Diskriminierung und tritt jeglicher Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie der sozialen Herkunft und des sozialen Status aktiv entgegen.