Hochschule Düsseldorf
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HSD / Corona, Coronavirus, Maskenpflicht, Verwaltung, Studium
22.01.2021

OP-/ FFP2-Maskenpflicht am Campus der HSD

Aufgrund der verschärften Coronaschutz-Maßnahmen seitens der Bundesregierung sowie der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Montag, den 25. Januar 2021 bis zunächst zum 14. Februar 2021, auch an unserer Hochschule neue Regelungen in Hinblick auf die Maskenpflicht.


Das bedeutet:

Das Betreten der Hochschule ist nur noch mit MNS-Masken (mediz​inischer Atemschutz = OP Maske) möglich. Mit MNS-Masken sind die Masken gemeint, die ab Montag auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen verpflichtend zu tragen sind. Gleiches gilt für Präsenzveranstaltungen, Prüfungen oder das Arbeiten in Werkstätten und Laboren an unserer HSD.

Informationen zu Präsenzprüfungen folgen in Kürze. Die Hochschulleitung arbeitet intensiv an den Anpassungen der aktuellen Weisung und ihren entsprechenden Anlagen.