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HSD / Promotion, Promotionskolleg
11.07.2022

Wissen­schafts­rat empfiehlt Promotions­recht für PK NRW

Das Promotionskolleg NRW (PK NRW) bietet eine den Universitäten gleichwertige Umgebung für die Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftsrat in seiner Begutachtung.

Dorothea Wagner, Vorsitzende des Wissenschaftsrats und Mitglied der Arbeitsgruppe, sowie Claudia Lücking-Michel, Mitglied des Wissenschaftsrats und Vorsitzende der Arbeitsgruppe, stellten den Evaluationsbericht in einer Pressekonferenz am 8. Juli in Magdeburg vor. In seiner Stellungnahme spricht der Wissenschaftsrat den Strukturen und Prozessen die wissenschaftliche Gleichwertigkeit zur Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus und empfiehlt dem MKW, unter Berücksichtigung der formulierten Empfehlungen dem PK NRW mit seinen acht Abteilungen das eigenständige Promotionsrecht zu verleihen. Das PK NRW als Netzwerk forschungsstarker Professorinnen und Professoren aus HAW biete eine den Universitäten sowie Kunst- und Musikhochschulen wissenschaftlich gleichwertige Umgebung zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Möglichkeit für forschungsstarke Professorinnen und Professoren aus HAW, eigenständig Promotionen zu betreuen, stärke zudem nachhaltig die Forschungs- und Innovationspotentiale der HAW. Darüber hinaus werde ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW geleistet.

Der Vorsitzende der Trägerversammlung des PK NRW und Präsident der Westfälischen Hochschule, Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, begrüßt das Ergebnis und sieht die hervorragenden Leistungen der HAW in Forschung und Qualifizierung angemessen gewürdigt. „Die HAW in NRW tragen mit ihrer theoriegeleiteten und anwendungsorientierten Forschung zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen bei und sind Teil des Wissens- und Innovationsökosystems. Diese Aufgabe können sie allerdings nur erfüllen, wenn sie dem hochqualifizierten akademischen Nachwuchs aus HAW und Universitäten wissenschaftliche Qualifizierungswege mit einem Bezug zur anwendungsorientierten Forschung bieten können. Diese Perspektive bietet das PK NRW", betont Kriegesmann.

Martin Sternberg, Vorstandsvorsitzender des PK NRW, betont „Wir nehmen das Ergebnis mit großem Respekt und Wertschätzung entgegen und werden Empfehlungen aufmerksam prüfen und in Abstimmung mit dem Land umsetzen. Gleichzeitig sind wir uns der besonderen Verantwortung bewusst, die wir mit der Verleihung des Promotionsrechts übernehmen werden. Das PK NRW als hochschulübergreifende Einrichtung steht als Garant für eine hohe Qualität von anwendungsorientierter Forschung und Promotion, die dem akademischen Nachwuchs berufliche Wege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft eröffnet." Weiterhin verweist Sternberg auf die hochschulpolitische Dimension des Ergebnisses und sagt: „Nicht zuletzt betrachten wir diese Entwicklung als einen Meilenstein in der Hochschulgeschichte und freuen uns über dieses Ergebnis, auf das wir seit vielen Jahren hinarbeiten."

Die Grundlage für die Arbeit des Promotionskollegs NRW bildet das Hochschulgesetz von 2019. Es sieht vor, dass das Land NRW dem PK NRW nach einer erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verleihen kann.

Nähere Informationen zum Promotionskolleg finden sich unter diesem Link.

Weitere Links
Stellungnahme des Wissenschaftsrats
Pressemitteilung der LRK