Geschäftsverteilungsplan (GVP) der Hochschule Düsseldorf
Der Geschäftsverteilungsplan (GVP) des Präsidiums, der Hochschulverwaltung und der zentralen Einrichtungen dient, neben der Erfüllung der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht gemäß
§ 12 Informationsfreiheitsgesetz NRW, zusammen mit dem
Organigramm der Transparenz und Orientierung sowohl für Angehörige der Hochschule, als auch ihren Gästen und interessierten Besucherinnen und Besuchern.
Den Kern des GVP bilden die jeweiligen Zuständigkeits- und Aufgabenübersichten. Die diversen Aufgabengebiete innerhalb eines Teams werden weiter untergliedert in Aufgaben, denen wiederum zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen sind. Personen, die Aufgaben ausschließlich vertretungsweise wahrnehmen, werden durch ein (V) gekennzeichnet.
Das Präsidium hat sich entschieden, den Präsidiumsmitgliedern im Sinne des Ressortprinzips, feste Aufgabenbereiche für die laufenden Geschäfte der Verwaltung zuzuordnen. Die grundsätzliche Leitung der Hochschulverwaltung durch die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung bleibt davon jedoch unberührt.
Der Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums finden Sie
hier.