Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FAQ zur Stu­di­en­be­wer­bung

HSD > Studium > Informationen für Studieninteressierte > FAQ zur Studienbewerbung

​​Auf dieser Website erhalten Studieninteressierte sowie Studienbewerber*innen folgende wichtigen Informationen

- Vor der Bewerbung / Registrierung,
- Während der Bewerbung / Registrierung,
- Nach der Bewerbung / Registrierung,
- Informationen zur Einschreibung.

Gerne können Sie sich auch persönlich an die Hochschule Düsseldorf wenden. Im Menüpunkt "Studium & Lehre" finden Sie unter "Beratung & Kontakt" alle wichtigen Anlaufstellen an der Hochschule. 

      

VOR DER BEWERBUNG / Registrierung

Wann und wo kann ich mich bewerben?

Für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie sich zum Wintersemester ab Mitte Mai bis zum 15. Juli des Jahres und für das Sommersemester ab Ende November / Anfang Dezember bis zum 15. Januar des Jahres bewerben. Die Bewerbung erfolgt online in unserem Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus .

Für die zulassungsfreien Studiengänge gelten andere Fristen. Hier wird meistens anstelle von "Bewerbung“ von "Registrierung" und "Einschreibung/Immatrikulation" gesprochen. Die Registrierungsfrist endet immer am Vorlesungsbeginn.

Alle Fristen und sonstige Hinweise zur Bewerbung bzw. zur Registrierung und zur Einschreibung/Immatrikulation finden Sie auf der Seite zum Bewerbungsablauf​. Beachten Sie diese Seiten im Blick, weil dort auch die ggf. abweichenden Fristen veröffentlicht werden.

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Wie bewerbe ich mich, wenn ich meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben habe?

Als Studieninteressierte*r mit Zeugnissen aus dem Ausland (auch aus dem EU-Ausland) bewerben Sie sich in der Regel nicht über das Online-Portal der Hochschule Düsseldorf, sondern über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist). Ausführliche Informationen kann Ihnen das International Office zur Verfügung stellen.

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Kann ich mich schon bewerben, wenn meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, schulischer Teil Fachhochschulreife etc.) noch nicht vorliegt?

Nein, Sie müssen mit dem Absenden der Bewerbung im Onlineportal warten, bis Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, da Sie sowohl das Datum der Hochschulzugangsberechtigung als auch die endgültige Durchschnittsnote bei der Onlinebewerbung angeben müssen.

Bei zulassungsfreien Studiengängen wird meistens anstelle von „Bewerbung“ von "Registrierung" gesprochen.

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Was ist das DoSV?

Die Studienplatzvergabe für fast alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge der Hochschule Düsseldorf erfolgt im Rahmen des "Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)" der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de). In diesem Verfahren wird die Studienplatzvergabe unter allen am DoSV teilnehmenden Hochschulen koordiniert, mit dem Ziel die Studienplatzvergabe zu optimieren und für die Bewerber*innen transparenter zu gestalten.

Die Checkliste zum DoSV​ enthält alle wichtigen Informationen zum Verfahren und beschreibt Schritt für Schritt die Vorgehensweise.

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Muss ich keine Unterlagen mitschicken?

Für die Bewerbung und für die Registrierung für alle Studiengänge der Hochschule Düsseldorf müssen postalisch keine Unterlagen an die Hochschule gesendet werden. Alle Unterlagen, die eventuell erforderlich sind, müssen in der Bewerbung hochgeladen werden. Welche Dokumente konkret gefordert sind, wird über die Hinweise im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus explizit benannt.

Unterlagen sind erst für die Einschreibung einzusenden.

Für alle Studienplatzbewerbungen im Bachelor und Master gilt, dass unaufgefordert übersandte Dokumente nicht aufbewahrt, sondern datenschutzkonform vernichtet werden.

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Wie hoch waren die NC-Werte in den vergangenen Zulassungsverfahren?

Unter dem Stichwort NC & Wartesemester finden Sie die aktuellen Auswahlgrenzen sowie eine Übersicht über die NC-Werte der vergangenen Zulassungsverfahren zum Download. Sie finden hier außerdem Erläuterungen zum Ablauf des Zulassungsverfahrens.

Achtung! Zum Sommersemester 2021 haben sich Kriterien für die Vergabe der Studienplätze geändert, sodass die NC-Werte aus den Verfahren bis einschließlich Wintersemester 2020/21 nur sehr eingeschränkt anwendbar sind.

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Wann muss oder sollte ich das Vorpraktikum/Grundpraktikum nachweisen?

Bitte informieren Sie sich zunächst auf der jeweiligen Studiengangsseite unter "Voraussetzungen und Bewerbung", ob und in welchem Umfang ein Vorpraktikum/Grundpraktikum für Ihren Wunschstudiengang gefordert wird.

Für viele Studiengänge der Hochschule Düsseldorf stellt das Vorpraktikum/Grundpraktikum eine Zugangsvoraussetzung dar.

Für einige Studiengänge ist erforderlich, dass das Vorpraktikum bereits vor Studienbeginn abgeleistet wird. Die späteste Frist ist in diesen Fällen für das Wintersemester der 30.9. und für das Sommersemester der 31.03. Da die Einschreibung aber erst nach Vorlage des Nachweises erfolgt, ist es in Ihrem eigenen Interesse, den Nachweis nicht erst zum Fristende zu erbringen, sondern sobald er vorliegt.

Allgemein gültige Informationen über das Vorpraktikum an der HSD finden Sie hier.

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Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?

Der Nachweis des Grundpraktikums hat durch eine Bescheinigung der Praktikumsstelle zu erfolgen, die Dauer und Inhalt des Praktikums aufführt. Darüber hinaus muss die Praktikumsbescheinigung folgende formale Anforderungen erfüllen: Briefkopf der Praktikumsstelle, Datum, Stempel und Unterschrift der Praktikumsstelle, -Vorlage im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.

Gerne können Sie folgende Musterbescheinigung nutzenMusterbesche​inigung​.

Allgemein gültige Informationen über das Vorpraktikum an der HSD finden Sie hier​.

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WÄHREND DER BEWERBUNG / Registrierung

Was soll ich tun, wenn ich merke, dass ic​h eine falsche Eingabe bei der Online-Bewerbung gemacht habe?​​

Sofern Sie die Bewerbung noch nicht abgeschickt haben, können Sie Ihre Daten jederzeit im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus selbst ändern.

Sollten Sie trotz sorgfältiger Prüfung, nach der Versendung, noch Fehler in Ihren Daten feststellen, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer
an die Zulassungsstelle.

Vergaberelevante Daten können nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr geändert werden.

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Was soll ich tun, wenn ich meine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder die Hochschule/Studiengang meines vorherigen Abschlusses nicht in der Auswahlliste finde?

Meist können Sie auf dem Zeugnis eine eindeutige Bezeichnung finden.

Bitte tragen Sie die Art der HZB bzw. Hochschule/Studiengang ein, von der Sie meinen, dass sie Ihrer/Ihrem am nächsten kommt. Korrekturen können bei der Einschreibung vorgenommen werden.

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Wie kann ich einen Sonderantrag auf Zulassung stellen?​

In einigen Ausnahmesituationen besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrer Bewerbung einen Sonderantrag zu stellen. Es gibt zum Beispiel Sonderanträge auf Verbesserung der Durchschnittsnote und auf Verbesserung der Wartezeit (Nachteilsausgleich) oder einen Antrag auf Zulassung aufgrund besonderer Härte. Diese Anträge richten sich nach den rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes, in welchem sich Ihre Wunschhochschule befindet, sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule.

Weitere Informationen finden Sie hier. ​

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Wann gelte ich als Zweitstudienbewerber*in?

Jemand gilt als Zweitstudienbewerber*in, wenn bei Ablauf der Bewerbungsfrist (in der Regel 15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester) bereits ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom etc.) vorliegt.

Aktuelle Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Seite zum Bewerbungsablauf.

Informationen zum Zweitstudium finden Sie hier.

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Werden Unterschiede zwischen Bewerbern*innen mit Fachhochschulreife und Allgemeiner Hochschulreife (Vollabitur) gemacht?

Bei der Studienplatzvergabe wird kein Unterschied gemacht, ob ein*e Bewerber*in Abitur oder eine Fachhochschulreife vorweist.

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Habe ich schlechte Chancen auf einen Studienplatz, wenn ich mich erst gegen Ende des Bewerbungszeitraums bewerbe bzw. bessere Chancen, wenn ich alles möglichst früh erledige?

Nein, die Chancen sind für alle Bewerber*innen gleich, da das Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen erst mit Ablauf der Bewerbungsfrist, also nach dem 15. Juli eines Jahres für das Wintersemester bzw. nach dem 15. Januar eines Jahres für das Sommersemester, startet. Wichtig ist nur, dass Sie diese Bewerbungsfrist nicht versäumen!

Aktuelle Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Seite zum Bewerbungsablauf.

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Muss das geforderte Vor-/Grundpraktikum bereits bei der Bewerbung vorliegen?​

Das Vor-/Grundpraktikum muss nicht bis zur Bewerbungsfrist (in der Regel 15. Juli / 15. Januar) komplett absolviert sein, sondern erst bei der Einschreibung/Immatrikulation (spätestens jedoch bis zum 30. September / 31. März) vollständig nachgewiesen werden. Da die Einschreibung aber erst nach Vorlage des Nachweises erfolgt, empfehlen wir Ihnen, den Nachweis nicht erst zum Fristende zu erbringen, sondern sobald er vorliegt.​​

Einzelheiten dazu finden Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten unter "Voraussetzungen und Bewerbung". Alle Studiengänge der Hochschule Düsseldorf finden Sie hier.

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Was muss ich machen, wenn ich einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang studieren möchte?

Für einen zulassungsfreien Studiengang können Sie sich bis zum Vorlesungsbeginn registrieren.

Siehe auch "Wann und wo kann ich mich bewerben?" oben auf dieser Seite.

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Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Fächer bewerben?

Für Bachelor-Studiengänge, die über das DoSV abgewickelt werden, gilt: Aufgrund der Teilnahme am DoSV ist die Anzahl der Bewerbungen auf 12 Studiengänge beschränkt. Details zum Bewerbungsablauf über DoSV finden Sie in der Checkliste.

Eine weitere Begrenzung besteht nicht.

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Wie geht es nach der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang weiter?

Ihre Bewerbung wird entgegen genommen und im Vergabeverfahren mit den von Ihnen in der Online-Bewerbung hinterlegten Informationen berücksichtigt. Einzelheiten zum zeitlichen Ablauf finden Sie unserer Seite zum Bewerbungsablauf und in der DoSV-Checkliste.

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt an der Hochschule Düsseldorf nach den Kriterien NC und NC+Wartesemester.

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Meine Bewerbung über DoSV für einen HSD-Studiengang hat immer noch den Status "empfangen"/"eingegangen", während Bewerbungen für andere Hochschulen bereits den Status "gültig" haben. Habe ich etwas falsch gemacht?

Der Status Ihrer Bewerbung an der Hochschule Düsseldorf auf hochschulstart.de kann von den Status der Bewerbungen an anderen Hochschulen abweichen ("eingegangen" bei Hochschule Düsseldorf, "gültig" bei anderen Hochschulen). Dies ist normal und Sie müssen sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Der Status der Bewerbung wird in "gültig" erst kurz vor dem Start der Studienplatzvergabe überführt.

In der Bestätigungsmail, die Sie beim Bewerbungseingang bekommen haben, steht ein Absatz dazu:

Bis zum Vergabeverfahren werden Sie u. U. keine Änderungen an Ihrem Status im Portal der Hochschule und bei hochschulstart.de vorfinden. Weiterhin kann der Status Ihrer Bewerbung an der Hochschule Düsseldorf auf hochschulstart.de von den Status der Bewerbungen an anderen Hochschulen abweichen ("eingegangen" bei Hochschule Düsseldorf, "gültig" bei anderen Hochschulen). Dies ist normal und erfordert kein Nachfragen von Ihrer Seite.

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NACH DER BEWERBUNG / Registrierung

Während der Sommermonate bin ich einige Zeit im Urlaub. Geht mein Studienplatz dann verloren?

Falls Sie während eines laufenden Bewerbungsverfahrens nicht durchgehend erreichbar sind (z. B. Abwesenheit durch Urlaub, Auslandspraktika o. ä.), sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen, einen Ihnen ggf. angebotenen Studienplatz fristgerecht für Sie anzunehmen und die mit der Einschreibung (Immatrikulation) verbundenen Angelegenheiten für Sie zu erledigen, da die Annahme des Studienplatzes in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen muss.

Die (formlose und schriftliche) Vollmachtserklärung muss Ihren Einschreibunterlagen beigefügt werden.

Eine Erklärung zum Thema "Vollmachtserklärung" finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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Wie werden die Studienplätze vergeben?

Die Hochschule Düsseldorf vergibt in der Regel 20% der Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs nach dem Grad der Qualifikation (Abiturnote oder Note der Fachhochschulreife) und 80% der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation plus Wartezeit bis zu 7 Semester. Erläuterungen zum Thema "NC & Wartesemester" sowie die aktuellen NC-Werte aus dem laufenden Verfahren finden Sie hier.

Hinweise zu Kriterien der Studienplatzvergabe der Masterstudiengänge finden Sie auf der jeweilgen Studiengangsseite unter "Voraussetzungen und Bewerbung": hs-duesseldorf.de/studienangebot

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Habe ich noch eine Chance auf einen Studienplatz, auch wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe?

Wenn Sie für einen Studiengang, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) abgewickelt wird, einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, heißt es, dass für Sie kein Zulassungsangebot möglich war.

Wenn Sie für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot bekommen haben, können Sie noch am Koordnierten Nachrücken teilnehmen. Eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken erfolgt nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich über Hochschulstart von Ihnen bestätigt werden. Wenn Sie noch gar keine Bewerbung über DoSV abgegeben hatten, können Sie sich im Rahmen vom Koordinierten Nachrücken komplett neu bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für alle anderen (nicht DoSV) zulassungsbeschränkten Bachelor- und Master-Studiengänge gilt Folgendes: Die Hochschule Düsseldorf versendet Ablehnungsbescheide grundsätzlich nach Ablauf des Hauptverfahrens. Falls jedoch einige Bewerber*innen nach der Zulassung ihren Studienplatz nicht annehmen, können im Nachrückverfahren weitere Studienplätze vergeben werden. Jede Bewerbung, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurde, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich oder möglich. Die Nachrückverfahren schließen sich an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnen die Nachrückverfahren. ​Falls Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, werden Sie von der Hochschule Düsseldorf schnellst möglich benachrichtigt.

Für zulassungsfreie Studiengänge kann man nur abgelehnt werden, wenn man die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall wird man grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden können.

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Nehme ich automatisch am Nachrückverfahren teil?

Falls Studienbewerber*innen in einem zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht im Dialogorientierten Serviceverfahren vergeben wird, ihren Studienplatz nicht annehmen, werden diese Studienplätze im Nachrückverfahren an weitere Studienbewerber*innen vergeben. Sie müssen sich nicht auf eine Warteliste setzen lassen oder für ein Nachrückverfahren anmelden, sondern Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Sofern Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, werden Sie von der Hochschule Düsseldorf schnellstmöglich benachrichtigt.

Bitte beachten Sie, dass für Studiengänge, deren Plätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, keine klassischen Nachrückverfahren durchgeführt werden. Hier findet nach der Koordinierungsphase die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Bewerber*innen, die in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben, können ihren Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die sie sich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen haben. Die noch verbliebenen Plätze werden anhand der aus der Koordinierungsphase vorliegenden Ranglisten vergeben. Mehr Informationen zu DoSV finden Sie auf unserer Checkliste.

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Wie erfahre ich, ob ich zugelassen oder abgelehnt wurde?

Sie erhalten nach dem Zulassungsverfahren eine E-Mail als Hinweis, dass ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem Posteingang im Bewe​rbu​ngsportal auf dem HSD eCampus der Hochschule Düsseldorf bereit liegt.

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Was bedeutet mein Ranglistenplatz beim DoSV?

Wenn Sie sich anschauen möchten, auf welchem Platz Sie in der Rangliste der Bewerber*innen derzeit stehen, können Sie diese Information in Ihrem Account auf hochschulstart.de einsehen.

Die freigegebenen Ranglisten können Sie in Ihrem DoSV-Nutzerkonto einsehen. Neben dem eigenen Rang auf der jeweiligen Rangliste wird auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze angezeigt und wie viele Bewerber*innen schon vor Ihnen ausgeschieden sind. So können Sie abschätzen, wieviel Plätze Sie von einer Zulassung entfernt sind.

Allerdings kann dabei keine Aussage darüber getroffen werden, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie tatsächlich noch in den zulassungsfähigen Bereich nachrücken. Hier finden Sie zwei exemplarische Ranglistendetail-Übersichten inklusive Erläuterungen vor.

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Was muss ich machen, nachdem ich einen Zulassungsbescheid bekommen habe?

Nach Ihrer Zulassung zu einem Studienplatz können Sie den Studienplatz annehmen und sich an der Hochschule Düsseldorf einschreiben/immatrikulieren. Zunächst führen Sie die Online-Immatrikulation
im HSD eCampus durch. Anschließend erhalten Sie einen Immatrikulationsantrag, den Sie auf Richtigkeit prüfen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen, innerhalb der Frist, zur Hochschule senden. Mit Ihrem Zulassungsbescheid, der für Sie im HSD eCampus hinterlegt wird, werden Ihnen alle notwendigen Informationen zur Einschreibung bereitgestellt. Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist. Alle Fristen sind Ausschlussfristen, für den fristgerechten Eingang der Unterlagen gilt der Eingangsvermerk der Hochschule Düsseldorf, nicht das Datum des Poststempels.

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Bis wann bleibt mein Zulassungsangebot beim DoSV bestehen?

Die Antwort auf diese Frage ist etwas komplex und hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, wie viele Bewerbungen Sie bei Hochschulstart haben und wie sie priorisiert sind. Bitte lesen Sie sich in unsere DoSV-Checkliste ein, dort wird alles gut erklärt.

Sie haben grundsätzlich bis zum Ende der Koordinierungsphase die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.

Wird Ihnen in dieser Phase ein Angebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die Koordinierungsregeln greifen, durch ein höher priorisiertes Angebot ersetzt werden. Etwaige frühere Angebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Angebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende des Verfahrens vorliegende Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, erhalten Sie eine automatische Zulassung, auch wenn das Ende der Koordinierungsphase noch nicht erreicht ist. Bitte achten Sie daher zwingend in der Koordinierungsphase auf Ihre E-Mails und Ihren Status im Portal, damit Ihnen keine möglichen Fristen entgehen.

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Der Status meiner Bewerbung im DoSV lautet "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", was bedeutet das?

Das bedeutet, wir haben alle Angebote gemäß der Kapazität vergeben und Sie müssen warten, ob im Laufe des Verfahrens Plätze frei werden, die von anderen Bewerbern*innen abgelehnt wurden. Es ist ein laufendes Verfahren, jederzeit kann sich am Status noch etwas verändern. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise in unserer DoSV-Checkliste sowie die aktuellen Auswahlgrenzen der Hochschule Düsseldorf, die während des Vergabeverfahrens hier verlinkt sind.

Alle Zulassungsstatus beim DoSV werden hier erklärt.

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Muss ich etwas tun, um Wartesemester zu sammeln?

Ein Eintrag in einer Warteliste ist nicht notwendig, aber auch nicht möglich. Die Wartezeit beginnt automatisch nach dem Erwerb der vollen Hochschulreife/der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur oder vollständigen Fachhochschulreife). Ab diesem Zei​tpunkt ist jedes volle Halbjahr, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule als Studierende*r eingeschrieben waren, automatisch ​ein Wartesemester. Vorherige Studienzeiten an anderen deutschen Hochschulen (privat und staatlich anerkannt) werden von der Wartezeit abgezogen. Weitere Informationen zu NC & Wartesemester finden Sie hier.

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Wie sieht eine Vollmacht/Vollmachtserklärung aus?

Falls Sie während eines laufenden Bewerbungsverfahrens nicht durchgehend erreichbar sind (z. B. Abwesenheit durch Urlaub, Auslandspraktika o. ä.), sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen, einen Ihnen ggf. angebotenen Studienplatz fristgerecht für Sie anzunehmen und die mit der Einschreibung (Immatrikulation) verbundenen Angelegenheiten für Sie zu erledigen, da die Annahme des Studienplatzes in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen muss. Die (formlose und schriftliche) Vollmachtserklärung muss Ihren Einschreibunterlagen beigefügt werden. Wenn Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen möchten, müssen Sie Ihre Personendaten (Name, Geburtsdatum), die Personendaten der Vertrauensperson (Name, Geburtsdatum) und die Angelegenheit, in der Sie vertreten werden möchten, angeben.

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Wann startet das Studium?

Das Wintersemester beginnt offiziell immer bereits am 1. September und das Sommersemester am 1. März.

Der Semesterbeginn ist vom Start der Vorlesungszeit – also dem tatsächlichen Start des Studiums – zu unterscheiden. Die Vorlesungszeit wird den Hochschulen in NRW vom zuständigen Ministerium vorgegeben und variiert von Semester zu Semester. Die Vorlesungszeiten der kommenden Semester finden Sie hier.

Das Studium für alle Erstsemesterstudierenden startet mit einer feierlichen Erstsemesterbegrüßung. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier

Die einzelnen Fachbereiche der Hochschule Düsseldorf organisieren für ihre Studienanfänger*innen zu Beginn des Studiums eine Einführungswoche, die den Einstieg ins Studium erleichtern soll. Während der Einführungswoche werden Ihnen alle notwendigen Informationen zum Einstieg ins Studium einschließlich Prüfungen, Praktika und Stundenplanerstellung vermittelt. Mehr Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf der Ersti-Seite.

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Gibt es wichtige Vorkurse, die ich vor dem Studium besuchen sollte?

Das hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Einige Studiengänge bieten zum Beispiel Vorkurse in Mathematik an. Eine Teilnahme ist zu empfehlen. Informationen zu Vorkursen in verschiedenen Studiengängen finden Sie auf der Ersti-Seite und auf den Seiten des entsprechenden Fachbereichs.

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Was muss ich tun, wenn ich mich nicht mehr im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus​ einloggen kann?

Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Bitte wenden Sie sich daher per Mail an servicedesk@hs-duesseldorf.de. Die Mitarbeiter*innen der Campus IT werden sich dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Ich habe über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) nun einen Studienplatz angeboten bekommen. Muss ich nun etwas tun oder kann ich einfach abwarten?

Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können das Angebot aktiv annehmen; in diesem Fall scheiden alle weiteren Bewerbungen aus dem Verfahren aus und das Verfahren ist beendet; Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Sie können das Angebot behalten und abwarten, ob bessere Angebote eintreffen; höher priorisierte Angebote ersetzen dabei automatisch das bisherige Angebot.
  • Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, erhalten Sie eine automatische Zulassung und den Zulassungsbescheid; Sie müssen sich innerhalb der dort angegebenen Frist an der Hochschule Düsseldorf einschreiben.

Unsere DoSV-Checkliste legt Ihnen noch einmal alle wichtigen Informationen kurz und knapp dar, bitte lesen Sie sie aufmerksam durch.

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Ich möchte mich für einen Studiengang einschreiben/immatrikulieren. Was muss ich alles mitbringen?

Eine Beispielliste mit Unterlagen finden Sie auf der Seite zum Bewerbungsablauf.

Bitte schauen Sie sich ansonsten Ihren Zulassungsbescheid und Immatrikulationsunterlagen genau an. Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen bezüglich der einzureichenden Unterlagen.

Bitte beachten Sie auch, dass Zeugnisse als beglaubigte Kopie vorgelegt werden müssen.

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Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie / eine Beglaubigung?

Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung über die Echtheit z.B. der Fotokopie eines Zeugnisses.

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtliche organisierten Kirchen.

An der Hochschule Düsseldorf werden zu Einschreibungszwecken auch Beglaubigungen vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Düsseldorf anerkannt. Informationen zu diesem Service des AStA finden Sie h​ier. Beglaubigungen von fremden AStAs werden nicht anerkannt! Beachten Sie bei Bewerbungen über uni assist, dass AStA-Beglaubigungen dort nicht anerkannt werden können.​

Nicht anerkannt werden auch Beglaubigungen von: Rechtsanwält*innen, Vereinen, Wirtschaftsprüfern*innen, Buchprüfern*innen, Sachverständigen, Gutachtern*innen, Übersetzern*innen (mit Ausnahme der eigenen Übersetzungen) etc.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens folgende Aspekte berücksichtigen: Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

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Kann ich meine Bewerbungsunterlagen zurückbekommen?

Die eingereichten Unterlagen können grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Die Unterlagen verbleiben an der Hochschule und werden nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet. Bitte legen Sie dem Antrag auf Einschreibung deshalb keine Unterlagen im Original, sondern nur (ggf. beglaubigte) Kopien bei.

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informationen ZUR EINSCHREIBUNG

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Was gilt als Nachweis der Überweisung des Semesterbeitrags?

Ihre Überweisung können Sie mit einem elektronischen Ausdruck belegen oder Kopie des Kontoauszuges. Kopien von Überweisungsträgern können nicht akzeptiert werden.

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Welchen Krankversicherungsnachweis muss ich einreichen?

Alle Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie hier: Krankenversicherung.

Der Nachweis wird uns von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse elektronisch übermittelt. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Krankenkasse. Auch privat Versicherte wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse für diesen Nachweis.​

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Unter welchen Voraussetzungen muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, müssen Sie bei der Einschreibung an der Hochschule Düsseldorf eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule vorlegen. Diese muss Angaben zur Anzahl Ihrer Hochschul- und Fachsemester enthalten.

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Können Freiwilligendienste (z.B. FSJ, FÖJ, BFD) als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden?

Informationen zum Thema Fachhochschulreife finden Sie auf unserer Seite Fachhochschulreife und in der Broschüre des Schulministeriums.

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Soll ich mein Original-Zeugnis zusenden?

Nein, bitte senden Sie uns nicht Ihre Original-Unterlagen zu. Da es sich um wichtige Dokumente handelt, sollten Sie diese nicht "aus der Hand geben". Lassen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie erstellen und senden Sie diese an Ihr Studienbüro. Informationen zu Beglaubigungen finden Sie hier im FAQ für Studieninteressierte.

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Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis und BAföG-Bescheinigung?

Sobald Ihre Unterlagen zur Einschreibung vollständig im Studienbüro vorliegen, werden Sie eingeschrieben/immatrikuliert. Nach der Einschreibung erhalten Sie von der Campus IT die Zugangsdaten zu Ihrem HSD-Account und Hinweise darauf, wie Sie Ihr Semesterticket, den Studierendenausweis und Studienbescheinigungen (inkl. Bafög-Bescheinigung) herunterladen können.

Sie bekommen keine Unterlagen per Post. 

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Wo finde ich meine Studienbescheinigung und BAföG-Bescheinigung? 

Eine Studienbescheinigung und eine BAföG-Bescheinigung finden Sie nach der Einschreibung im OSSC (Online Studierenden Support Center). ​

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Was ist das OSSC (Online Studierenden Support Center)?

Im OSSC können Sie u. a. Ihre Kontaktdaten bearbeiten, Studienbescheinigungen runterladen,
Noten einsehen (Notenspiegel) und Anmeldung/Abmeldung zu Prüfungen vornehmen.

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Wie melde ich mich im OSSC an?

Nutzen Sie Ihren HSD Account​, bestehend aus Benutzername (Bsp: fuba1234) und Passwort, welcher Ihnen von der Campus IT zugewiesen worden ist.

Für Bewerber*innen: ​​​Den HSD eCampus zur Bewerbung finden Sie unter https://bewerbung.hs-duesseldorf.de​

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Was ist der HSD-Account?

Informationen dazu finden Sie hier. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach der Einschreibung per E-Mail von der Camp​us IT​ mitgeteilt. Beachten Sie, dass der HSD Account von Ihnen aktiviert werden muss, bevor Sie die Services nutzen können.

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Was mache ich, wenn ich meinen Studierendenausweis oder das Semesterticket verloren habe?

Der Studierendenausweis und das Semesterticket werden ab Sommersemester 2024 ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Verlust ist somit nicht mehr möglich, denn beides kann digital jederzeit abgerufen werden. ​

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Wie finde ich meine*n Ansprechpartner*in?

In Ihren Unterlagen zur Einschreibung (Zulassungsbescheid etc.) finden Sie immer einen Kontakt, an den Sie Ihre Fragen zur Einschreibung richten können.

Alle Mitarbeiter*innen der Studienbüros finden Sie hier.

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Ich bin bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben und möchte an der Hochschule Düsseldorf großer Zweithörer werden. Was muss ich bei der Einschreibung beachten?

Als großer Zweithörer können Sie das Studium an der Hochschule Düsseldorf abschließen. Zur Einschreibung senden Sie bitte neben den notwendigen Unterlagen zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung (aktuelle Studienbescheinigung) Ihrer Ersthochschule ein.​

Die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule muss jedes Semester neu eingereicht werden, solange die Zweithörerschaft andauert. Sollte die Zweithörerschaft enden, ist entsprechende Bescheinigung über die Exmatrikulation einzureichen.

Informationen zur Bewerbung als Zweithörer finden Sie hier.

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Ich werde während der Einschreibephase umziehen. Was muss ich beachten?

Ihre neue Adresse teilen Sie schnellstmöglich schriftlich Ihrem Studienbüro mit. Gerne können Sie dies per E-Mail erledigen. Es ist wichtig, dass der Hochschule stets Ihre aktuellen Daten vorliegen, damit Ihnen wichtige Unterlagen (z.B. Ihr Studierendenausweis) per Post zugestellt werden können.

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Ich bin minderjährig. Gibt es für mich besondere Regelungen?

Sie finden hier wichtige Informationen.

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Ich möchte mir Leistungen anerkennen lassen. An wen wende ich mich und welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wenn Sie bereits ein*e eingeschriebene*r Student*in sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro. Bitte nehmen Sie Kontakt zu der Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt "Anträge auf Anerkennung der Prüfungsleistungen" auf. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind.

Falls Sie noch vor der Bewerbung / Einschreibung überprüfen lassen möchten, ob und welche Ihrer Prüfungsleistungen an der Hochschule Düsseldorf anerkannt werden, so ist eine solche Überprüfung vorab leider grundsätzlich nicht möglich.

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Ich habe einen Studienplatz an einer anderen Hochschule bekommen und möchte meine Einschreibung nun rückgängig machen. Wie gehe ich vor?

Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich auf schriftlichem Wege (gerne auch per E-Mail) an Ihr Studienbüro. Den Kontakt finden Sie auch auf Ihren Immatrikulationsunterlagen. Man wird Sie dann über die genaue Vorgehensweise und etwaige Fristen informieren.

Bei einem Rücktritt vom Studienplatz vor Vorlesungsbeginn werden Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Den bereits gezahlten Semesterbeitrag können Sie sich abhängig von den Fristen erstatten lassen, hierfür nutzen Sie bitte den Rückerstattungsantrag.

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Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür brauche ich diese?

Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, reichen Sie bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Einschreibung ein. Hiermit weisen Sie nach, dass Sie an der anderen Hochschule keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und somit weiterhin Prüfungsanspruch besteht. Auch im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfung kann Ihre bisherige Hochschule eine solche Bescheinigung ausstellen. Hier wird dann die genaue Bezeichnung des betroffenen Prüfungsfaches aufgeführt. Anhand dieser Bescheinigung kann bei der Einschreibung geprüft werden, ob Sie Ihr Studium an der Hochschule Düsseldorf in Ihrem Wunschstudiengang beginnen können.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt man Ihnen im jeweiligen Studienbüro/Studierendensekretariat Ihrer alten Hochschule aus.

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Was mache ich, wenn ich die Einführungswoche verpasst habe?

Bitte wenden Sie sich an die Fachschaft des jeweiligen Fachbereichs.

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Meine Frage wurde nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage nicht unter diesen FAQ zu finden ist, erhalten Sie weitere Informationen zur Immatrikulation bei Mitarbeiter*innen aus den Studienbüros über die im Zulassungsbescheid genannten E-Mail-Adressen.

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An anderer Stelle finden Sie:

 


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