Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

NC und Warte­se­mes­ter

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Numerus Clausus (NC) und Wartesemester - Informationen der Hochschule Düsseldorf

Wer sich für ein Studium interessiert, stellt sich oft die Frage:
  • Was ist der Numerus Clausus (NC)?
  • Was sind Wartesemester und wie werden diese berechnet?
  • Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Die folgenden Abschnitte bieten dazu viele relevante Informationen.​

Wichtige Information vorab:​
Als gesetzliche Grundlage zur Studienplatzvergabe gilt das Hochschulzugangsgesetz NRW (HZG) und regelt die Vergabe​ von Studienplätzen.
​ ​
​Was ist der Numerus Clausus (NC)?​​​

Der Numerus Clausus (NC) bedeutet „beschränkte Anzahl“ und ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, die an Hochschulen angewendet wird, wenn es mehr Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt.

​ ​ Wichtig:
  • Der NC ist kein vorher festgelegter Wert, sondern repräsentiert die Auswahlgrenze (Notengrenze) des letzten zugelassenen Bewerbers unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wobei die Abiturnote oft das Hauptkriterium darstellt, aber nicht das einzige ist.
  • Die Platzvergabe erfolgt nach der Vergabeverordnung NRW, die folgende Kriterien berücksichtigt:
    • Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
    • Hochschuleigenes Auswahlverfahren (AdH): Hier können weitere Kriterien wie Wartesemester oder berufliche Erfahrungen berücksichtigt werden.
  • Der NC dient somit dazu, die begrenzten Kapazitäten fair zu verteilen.
Auswahlgrenzen:

Was sind Wartesemester?

Wartesemester sind die Halbjahre zwischen dem Abschluss der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) und dem Beginn eines Studiums – vorausgesetzt, man war in dieser Zeit an keiner deutschen Hochschule bzw. Universität eingeschrieben. Studienzeiten, auch an privaten oder Fernhochschulen, werden von der Wartezeit abgezogen und sind damit wartezeitschädlich.

Berechnung von Wartesemestern:

  • Startpunkt: Das Datum der vollständigen Hochschulzugangsberechtigung. Wenn die Hochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht, beginnt die Wartezeit erst nach Abschluss des praktischen Teils.
  • Abzug von Studienzeiten: Studienzeiten an deutschen Hochschulen – auch an Fernhochschulen – werden von der Wartezeit abgezogen.

Besonderheiten an der Hochschule Düsseldorf:

  • Die Wartezeit wird im hochschuleigenen Auswahlverfahren angerechnet:
    • Verbesserung der Note: 0,1 Punkte je Semester Wartezeit (max. 7 Semester).

Beispiel:

Bewerber*in mit Abiturnote 2,9 und 10 Semester Wartezeit → es ergibt sich eine Verfahrensnote von:

2,9 - (7 Wartesemester x 0,1) = 2,2

Die Bewerber*in nimmt also in der Notenrangliste mit der Note 2,9 und in der Rangliste Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) mit der Verfahrensnote 2,2 teil.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter „Wie funktioniert das Auswahlverfahren.“

Hinweis: Die Wartesemester werden automatisch ermittelt. Daher ist es wichtig, dass Sie die Daten zu der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) korrekt angeben.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Die Studienplätze werden nach folgendem Schlüssel vergeben:

  • 20 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Notenrangliste).
  • 80 % nach hochschuleigenem Auswahlverfahren (AdH).

Das AdH​ muss Kriterien aus zwei Bereichen berücksichtigen:

  1. Kriterien der HZB:
    • Durchschnittsnote oder gewichtete Einzelnoten.
  2. Kriterien außerhalb der HZB:
    • Berufserfahrung, besondere Leistungen, Wartezeit.
Auswahlverfahren der Hochschule Düsseldorf

Bachelor:

Die Hochschule Düsseldorf nutzt für das hochschuleigene Auswahlverfahren als erstes Kriterium das Ergebnis der HZB und als weiteres Kriterium die Wartezeit bis max. 7 Semester.

Die Wartezeit verbessert dabei mit 0,1 Punkten je Semester die Note.

Ein Beispiel befindet sich unter dem Punkt „Was sind Wartesemester?“.


Master:

Die Verfahrensnote ergibt sich aus der Masterzugangsberechtigung (MZB), also der Bachelor-/Diplomnote. Je nach Studiengang werden für die Berechnung der Verfahrensnote noch weitere Kriterien herangezogen, z.B.

  • Note der Eignungsfeststellungsprüfung
  • Bewertung aus dem Auswahlverfahren
  • Notenverbesserung

Hinweis: Ob und welche dieser Kriterien zusätzlich herangezogen werden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Fassung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

​Verbessern Wartesemester auch meinen Zugang zum Masterstudium an der HSD?

Nein, Wartesemester werden beim Zugang zum Masterstudium an der HSD nicht berücksichtigt.

Wie viele Wartesemester brauche ich, um meine Chancen zu verbessern?

​​Die Verbesserung durch Wartesemester ist auf maximal 7 Semester (0,7 Notenpunkte) begrenzt.

Gibt es Studiengänge ohne NC?

​Ja, in dieser Übersicht sind alle zulassungsfreien Studiengänge zu finden. Hierzu muss im Auswahlfeld „NC“ die Option „Nein“ ausgewählt werden​.​

​Wie hoch ist der NC für den Studiengang XY?

Der NC ist kein vorher festgelegter Wert, sondern repräsentiert die Auswahlgrenze des letzten zugelassenen Bewerbers unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.

Im laufenden Verfahren können Sie aktuelle NC-Werte hier nachsehen: Auswahlgrenzen Studienplatzvergabe Hochschule Düsseldorf

Wie kann ich mich auf die Warteliste setzen?

An der Hochschule Düsseldorf kann man sich in keine Warteliste eintragen. 

Bachelor:​ 

Falls am Ende des Verfahrens noch Studienplätze frei sind, ist eine Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken auf hochschulstart.de möglich. Eine Teilnahme ist jedoch nicht möglich, wenn bereits ein Angebot in diesem Verfahren von der Hochschule Düsseldorf oder einer anderen Hochschule vorliegt.​

Weitere Infos zu Fristen und Ablauf des koordinierten Nachrückens sind auf der Website von Hochschulstart zu finden.

Master: 

Ihre Bewerbung nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil, sofern es ein Nachrückverfahren gibt. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich. Eine Warteliste gibt es nicht.

+