Wartesemester sind die Halbjahre zwischen dem Abschluss der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) und dem Beginn eines Studiums – vorausgesetzt, man war in dieser Zeit an keiner deutschen Hochschule bzw. Universität eingeschrieben. Studienzeiten, auch an privaten oder Fernhochschulen, werden von der Wartezeit abgezogen und sind damit wartezeitschädlich.
Berechnung von Wartesemestern:
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Startpunkt: Das Datum der vollständigen Hochschulzugangsberechtigung. Wenn die Hochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht, beginnt die Wartezeit erst nach Abschluss des praktischen Teils.
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Abzug von Studienzeiten: Studienzeiten an deutschen Hochschulen – auch an Fernhochschulen – werden von der Wartezeit abgezogen.
Besonderheiten an der Hochschule Düsseldorf:
- Die Wartezeit wird im hochschuleigenen Auswahlverfahren angerechnet:
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Verbesserung der Note: 0,1 Punkte je Semester Wartezeit (max. 7 Semester).
Beispiel:
Bewerber*in mit Abiturnote 2,9 und 10 Semester Wartezeit → es ergibt sich eine Verfahrensnote von:
2,9 - (7 Wartesemester x 0,1) = 2,2
Die Bewerber*in nimmt also in der Notenrangliste mit der Note 2,9 und in der Rangliste Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) mit der Verfahrensnote 2,2 teil.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter
„Wie funktioniert das Auswahlverfahren.“
Hinweis: Die Wartesemester werden automatisch ermittelt. Daher ist es wichtig, dass Sie die Daten zu der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) korrekt angeben.