Es gibt verschiedene Sonderanträge. Im Folgenden werden Voraussetzungen zur Antragsstellung sowie das jeweilige Vorgehen erläutert.
Die Antragsstellung für einen Sonderantrag ist im Rahmen der Online-Bewerbung im HSD eCampus möglich. Die entsprechenden Nachweise zu den Anträgen müssen in der Bewerbung im „Upload-Feld“ des Online-Sonderantrages hochgeladen werden, sofern die Anträge in der Bewerbung "angeklickt" wurden. Unterlagen, die außerhalb der Online-Bewerbung postalisch eingereicht werden, werden datenkonform entsorgt. Die Zulassungsstelle behält sich jedoch vor, amtlich beglaubigte Kopien oder Originale der Nachweise nachzufordern
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Antrag auf Berücksichtigung in der Minderjährigenquote
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sind und im Haushalt ihrer Eltern leben, können einen Antrag auf Berücksichtigung in der Minderjährigenquote stellen. Zum Nachweis des gemeinsamen Haushalts ist eine Haushaltsbescheinigung (erhältlich bei den Meldeämtern, z.B. „Erweiterte Meldebescheinigung nach §18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)“) einzureichen. Zum Nachweis der Minderjährigkeit sind entsprechende Legitimationsdokumente (Geburtsurkunde, Personalausweis etc.) einzureichen, sofern das Geburtsdatum nicht bereits auf der erweiterten Meldebescheinigung aufgeführt ist.
Bitte beachten Sie:
Ein Antrag auf Berücksichtigung in der Minderjährigenquote kann nur von Beweber*innen gestellt werden,die in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Düsseldorf, Mettmann, Duisburg, Mühlheim a. d. Ruhr oder Neuss wohnen.
Internationale Bewerber*innen wenden sich bitte unmittelbar an die Zulassungsstelle zur Beratung.
Antrag auf Bevorzugte Zulassung zum Studium
Ein Antrag auf Bevorzugte Zulassung kann nur stellen, wer bereits eine Zulassung zum gewünschten Studiengang hatte, das Studium aber wegen der Ableistung eines Wehr- oder Ersatzdienstes bzw. Freiwilligendienstes nicht antreten konnte (Gemäß der Vergabeverordnung NRW muss der Dienst zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium begonnen oder bereits angetreten gewesen sein.). Als Nachweis gelten der frühere Zulassungsbescheid zum gleichen Studiengang an der Hochschule Düsseldorf, der im Antrag genannt wird und der Nachweis über die Ableistung des Dienstes. In diesem Fall kann die*der Bewerber*in direkt zum Studium im entsprechenden Studiengang zugelassen werden.
Antrag auf Berücksichtigung in der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag)
Unter bestimmten Umständen können Bewerber*innen unabhängig von der Durchschnittsnote und der Wartezeit durch einen „Härtefallantrag“ für ein Studium im Rahmen der Quote für „Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte“ zugelassen werden. Sie müssen dafür nachweisen, dass besondere Gründe, die sie selbst nicht zu vertreten haben vorliegen und diese Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass eine sofortige Aufnahme des Studiums oder eines Studienplatzwechsels zwingen erforderlich ist und eine längere Wartezeit unzumutbar ist. Der Nachweis erfolgt über geeignete Dokumente, die zusammen mit den Gründen für einen Härtefallantrag vorzulegen sind. Die Anforderungen an einzureichende Unterlagen und Beispiele für unbegründete Anträge sind in der detaillierten Beschreibung (s. rechts unter wichtige Informationen).
Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote (Nachteilsausgleich)
Bewerber*innen, die während ihrer Schulzeit gesundheitliche, wirtschaftliche oder familiäre Probleme hatten, die dazu geführt haben, dass ihre Abiturnote schlechter ausgefallen ist, als es ohne besondere Umstände zu erwarten gewesen wäre, können einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Zum Nachweis muss ein Schulgutachten eingereicht werden, das den Anforderungen in der detaillierten Antragsbeschreibung entspricht. Die Anforderungen an einzureichenden Unterlagen und Beispiele für unbegründete Anträge sind in der detaillierten Beschreibung (s. rechts unter wichtige Informationen).
Antrag auf Verbesserung der Wartezeit (Nachteilsausgleich)
Bewerber*innen, die während Ihrer Schulzeit gesundheitliche, wirtschaftliche oder familiäre Probleme hatten, die dazu geführt haben, dass sie ihr Abitur nicht in der dafür vorgesehenen Zeit abschließen konnten, können einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Zum Nachweis muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden, die den Anforderungen in der detaillierten Antragsbeschreibung entspricht. Die Anforderungen an einzureichenden Unterlagen und Beispiele für unbegründete Anträge sind in der detaillierten Beschreibung (s. rechts unter wichtige Informationen).
Spitzensport
Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader) eines Spitzenverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, können gemäß der Zulassungsordnung (zu finden unter Studienrelevante Ordnungen) bei der Bewerbung auch die Zulassung in einer Sonderquote für Spitzensportler*innen beantragen. Fragen dazu beantwortet gern auch Prof. Christian Peters (christian.peters@hs-duesseldorf.de).