Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Zweithörerschaft

​​​​​​Kleine Zweithörerschaft

Sogenannte k​leine Zweithörer*innen sind eingeschriebene Haupthörer*innen, die an einer anderen Hochschule studieren und an der Hochschule Düsseldorf ergänzend einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen. Auf Antrag können sie im Rahmen der verfügbaren Studienplätze als Zweithörer*in zugelassen werden.

Damit sind sie berechtigt:

  • Lehrveranstaltungen zu besuchen
  • studienbegleitende Prüfungen abzulegen

Für die Immatrikulation als kleine*r Zweithörer*in ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Diesen finden Sie rechts unter dem Punkt "Wichtige Dokumente". Antragsfrist für die kleine Zweithörerschaft ist der 15.03. für das Sommersemester bzw. der 15.09. für das Wintersemester​. ​​

Die kleine Zweithörerschaft ist mit einer Gebühr von 100 € je Semester belegt, die Zulassung erfolgt jeweils nur für ein Semester. 

Im Rahmen der Studiengangskooperation mit der Hochschule Niederrhein fallen bei einer Zweithörerschaft für die festgelegten Module im Bachelorstudiengang New Craft Object Design​ keine Gebühren an.

 

Große Zweithörerschaft

Große Zweithörer*innen sind eingeschriebene Haupthörer*innen, die an Universitäten oder anderen Fachhochschulen in einem anderen Studiengang studieren. Auf Antrag können Sie im Rahmen der verfügbaren Studienplätze als Zweithörer*in für einen weiteren (= einen anderen als den, in dem Sie als Haupthörer*in eingeschrieben sind) Studiengang zugelassen werden.

Damit sind sie berechtigt:

  • Lehrveranstaltungen zu besuchen​
  • Prüfungen abzulegen
  • ihr Studium abzuschließen
Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation als große*r Zweithörer*in in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur möglich ist, wenn Sie als Haupthörer*in in keinem weiterem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind.

 

Erforderlich dafür ist, dass die Bewerber*innen die Einschreibungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten.

​Für das 1. Fachsemester müssen sich Zweithörer*innen wie Bewerber*innen online bei der Hochschule Düsseldorf innerhalb der Bewerbungsfristen ​bewerben. Beachten Sie: die Studiengänge in den Fachbereichen Architektur und Design setzen eine Eignungsfeststellungsprüfung voraus. Das gilt auch für die Zweithörerschaft.

Die Bewerbungsfrist für ein höheres Fachsemester endet am 15.03. für das Sommersemester und am 15.09. für das Wintersemester​. Die Bewerbung für einen Studienplatz ist ausschließlich online über den ​​HSD eCampus​ der Hochschule Düsseldorf​ möglich.​

Der Bescheid mit dem Ergebnis der Studienplatzvergabe wird Ihnen ausschließlich online in Ihrem Account („Posteingang“) zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Zulassung durchlaufen Sie anschließend die Online-Immatrikulation, die Sie mit der Schaltfläche „Immatrikulation beantragen“ starten. Das System leitet Sie durch die Fragen. Anschließend drucken Sie den zur Verfügung gestellten Immatrikulationsantrag aus, prüfen und unterschreiben diesen und senden ihn dann mit den darin geforderten Dokumenten innerhalb der auf dem Immatrikulationsantrag benannten Frist an das Studienbüro im Studierenden-Support.​

​Wichtige Dokumente

Antrag kleine Zweithörerschaft 


Informat​ionen

  • ​Ein Semesterticket kann im Rahmen einer Zweithörerschaft nicht erworben werden.