Ein Studium ist dann ein Zweitstudium, wenn Sie nach einem ersten, an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studium einen weiteren Studiengang studieren möchten. Für Zweitstudienbewerber*innen wird ein fester Anteil der Studienplätze reserviert (3% der angebotenen Studienplätze). Zweitstudienbewerber*innen erhalten die Zuteilung der Plätze ausschließlich aus dieser Quote. Die Studienplätze werden nach einer Messzahl vergeben, die aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Nähere Informationen finden Sie auch in den Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung, die auch für das örtliche Zulassungsverfahren Anwendung finden.
Stichtag für die Beurteilung, ob Sie Zweitstudienbewerber*in sind, ist für zulassungsbeschränkte Studiengänge der Bewerbungsschluss (i.d.R. 15.01./15.07. eines Jahres).
Wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen haben (Bachelor, Diplom etc.), sondern lediglich den Studiengang wechseln möchten oder einen weiteren Studiengang zusätzlich studieren möchten, so ist dies kein Zweitstudium. Sie sind dann Erststudienbewerber*in. Auch, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist kurz vor dem ersten Abschluss stehen, sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Erststudienbewerber*in. Ein konsekutives Masterstudium ist ebenfalls kein Zweitstudium nach dem Bachelorabschluss.
Hinweis:
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online über den HSD eCampus. Der Bescheid mit dem Ergebnis der Studienplatzvergabe wird Ihnen ausschließlich online in Ihrem Account („Posteingang“) zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Zulassung durchlaufen Sie anschließend die Online-Immatrikulation, die Sie mit der Schaltfläche „Immatrikulation beantragen“ starten. Laden Sie in der Online-Immatrikulation im Abschnitt Dokumentenupload zudem alle geforderten Dokumente hoch. Der Antrag und die Dokumente werden dann im Studienbüro Studierenden-Support überprüft. Der Status der Bewerbung ist im Portal für Sie sichtbar.