NRW-Patenvalidierung
Gefördert werden können Projekte von Hochschulen (Hochschul-Erfinder/
innen) zur Weiterentwicklung von Hochschul-Erfindungen/-Patenten mit
relevantem Marktpotenzial. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines proofof-
concepts wie auch die Entwicklung von Prototypen
Zuwendung je Vorhaben: max. 200.000€
Durchführungszeitraum: max. 2 Jahre
Eigenanteil: mind. 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einreichungsfrist: 30. Juni 2017
Nähere Informationen entnehmen sie der Broschüre
Zum dritten Aufruf, mit Stichtag 30.6.2017, finden Informationsveranstaltungen in
Düsseldorf, Dortmund und Aachen statt.
Folgende Termine werden angeboten: