Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Der Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung der Hochschule Düsseldorf hat folgende Allgemeine AUFGABEN:

§ 64 des Landespersonalvertretungsgesetz benennt die allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Danach soll der Personalrat

1.   Maßnahmen beantragen, die der Förderung des Gemeinwohls dienen

2.   die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Vorschriften überwachen (Kontrolle der Dienststelle)

3.   sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einsetzen

4.   auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten

5.   Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen

6.   die Eingliederung und berufliche Entwicklung von schutzbedürftigen Beschäftigten fördern

7.   Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter beantragen

8.   an der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitwirken

9.   eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammenarbeiten

10. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern

11. und Maßnahmen die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen anregen

 

Zur Durchsetzung seiner Aufgaben stehen dem Personalrat folgende Rechte zu.

• die Mitbestimmung
• die Mitwirkung und
• die Anhörung

Konkretisiert werden diese Rechte  in den Paragraphen 72 ff des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW).