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HSD / Hochschulpolitik, Vizepräsidentin für Wirtschafts- & Personalverwaltung
02.05.2018

Hoch­schul­pakt - Nach­folge­programm

​​Eine häufig gestellte Frage der Fachbereiche und Einrichtungen an die Vizepräsidentin ist:

Wie geht es nach der Regierungsbildung mit der Verstetigung des Bundesanteils der Hochschulpaktmittel weiter?

Der Wunsch nach Planungssicherheit ist verständlich. Leider ist vor Juni 2019 keine verbindliche Vereinbarung zu erwarten.

Auf diesen Seiten informiert die Vizepräsidentin über aktuelle Entwicklungen und Aussagen zum Hochschulpakt.


2018-04-30 Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Hochschulpakt-Nachfolge

Zum Ende des Jahres 2020 wird mit dem Hochschulpakt das derzeit umfangreichste Förderprogramm des Bundes und der Länder auslaufen. Die Nachfolgevereinbarung ist für die Finanzierungs- und Planungssicherheit eine wichtige Grundvoraussetzung, damit die Hochschulen die Erwartungen an Kapazitätserhalt und Qualitätsentwicklung erfüllen können. Nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates sollte ein künftiges Finanzierungsmodell auf Dauer ausgerichtet sein und eine Finanzierung mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherstellen. Dabei wird herausgestellt, dass ein angemessenes Zahlenverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden eine notwendige, wenn auch nicht die einzige, Voraussetzung für eine hohe Qualität von Studium und Lehre ist. Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung müssen daher mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen beginnen. Die Mittel sollten vorrangig für die unbefristete Beschäftigung von hochqualifiziertem wissenschaftlichem Personal, insbesondere für zusätzliche Professuren, verwendet werden.
„Wenn eine weitere Qualitätsentwicklung politisch gewollt ist, sind dafür zusätzliche Ressourcen erforderlich“, so Martina Brockmeier. Der Wissenschaftsrat empfiehlt Bund und Ländern, eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen, wie er sie bereits zur kontinuierlichen Anpassung der Grundfinanzierung von Hochschulen vorgeschlagen hat.
Das Positionspapier gibt darüber hinaus Hinweise zur Ausgestaltung eines künftigen Finanzierungsmodells, zur Vermeidung finanzieller Verwerfungen, großer Mittelschwankungen und unbeabsichtigter Steuerungseffekte. (https://idw-online.de/de/news693480)


2018-04-24 HRK gegen Wettbewerb um Mittel aus dem Hochschulpakt

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich bei ihrer Jahrestagung in Mannheim dagegen ausgesprochen, die Mittel des Hochschulpakts zukünftig im Wettbewerb zu vergeben. Wenn man hieraus einen Konkurrenzkampf mache, stünde das im Widerspruch zum Charakter und zur Funktion dieser Mittel, hieß es. Denn der Pakt schließe Lücken in der Grundfinanzierung der Hochschulen. Es gehe also nicht um Zusatzmittel für besondere Leistungen, sondern um die Finanzierung langfristig nachgefragter Studienangebote. Diese Kapazitäten müssten im Verhältnis zu den Studienanfängerzahlen und nach keinem anderen Vergabemodus gesichert werden.
"Der Versuch, zum Beispiel Absolventenzahlen als Indikatoren für die Qualität der Lehre und Grundlage für die Mittelzuweisung zu nutzen, wäre kontraproduktiv. Unter dem Druck des Mangels wäre die Versuchung groß, die Anforderungen im Studium zu senken, um möglichst viele Absolventen zu produzieren", erklärte der scheidende HRK-Präsident Professor Horst Hippler.
Die HRK fordert von Bund und Ländern eine "zügige Einigung" über die künftige Bereitstellung der Gelder des "Hochschulpakts". Der 2020 auslaufende Pakt stelle sicher, dass trotz der stark gestiegenen Nachfrage nach einem Studium bislang keine umfänglichen Zulassungsbeschränkungen hätten eingeführt werden müssen. Deshalb sei eine Verstetigung der Mittel in der bisherigen Höhe - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - der richtige Schritt.
https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-hochschulpaktmittel-sichern-zulassungsbeschraenkungen-verhindern-4351/ 

 

2018-04-13 Zeitplan Hochschulpakt - Erklärung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz- GWK

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird ihre Beratungen über die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt, zum Pakt für Forschung und Innovation und zum Qualitätspakt Lehre (Bund-Länder-Programm, Seite des BMBF) im Frühjahr 2019 abschließen und den Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder zu ihrer Sitzung im Juni 2019 vorlegen.

Die GWK wird zur Förderung der Fachhochschulen im November 2018 sowohl eine Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen als auch über die Förderung der Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen beschließen. Zugleich wollen Bund und Länder gemeinsam Lösungen für neue Herausforderungen wie die Digitalisierung erarbeiten, zum Beispiel im Bereich der Forschungsinfrastrukturen.

Positiv bleibt das klare Bekenntnis zur Fortführung des Hochschulpaktes und der Bund-Länder-Vereinbarung.

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Pressemitteilung der GWK.