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HSD / Finanzen, Hochschulpolitik, Vizepräsidentin für Wirtschafts- & Personalverwaltung
06.05.2019

Hochschulpakt geht weiter

​​​​​Hochschulpakt

Der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken", wie das Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes 2020 künftig heißt, wird fortgesetzt. Bund und Länder zahlen ab 2021 an jeweils 1,88 Milliarden Euro. Der Pakt ist nicht befristet, was als Einstieg des Bundes in die Grundfinanzierung gesehen werden kann.

Bei der Verteilung gelten folgende Parameter:

  • Studienanfänger*innen (20%)
  • Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester (60%) und
  • Absolvent*innen (20%)


Es gibt zwar keine jährliche Dynamisierung, aber 2024 ein zunächst einmaliges kräftiges Plus: Dann steigt die Bundesfinanzierung um 170 Millionen auf 2,05 Milliarden Euro, in gleicher Höhe kofinanziert von den Ländern. 2027 soll über die nächste Stufe einer finanziellen und inhaltlichen Anpassung verhandelt werden.
Das Hochschulpakt-Geld wird insgesamt ohne Vorabzug ausgezahlt. Das vom Bund zwischenzeitlich favorisierte Modell, nach dem ein Teil der Mittel zunächst zurückbehalten werden sollte und erst bei nachgewiesenen Erfolgen ausgezahlt wird, entfällt. Auch ein Parameter „unbefristetes Dauerpersonal“ ist vom Tisch. Es soll jedoch eine Selbstverpflichtung verankert werden, die jedes Land einzeln und in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern formuliert, durch die der Anteil der Dauerbeschäftigungsverhältnisse steigt.

 

Wie geht es nun in NRW weiter?


Da die Einigung zwischen Bund und Länder und die Parameter und Rahmenbedingungen bis zuletzt kritisch waren, gibt es noch keine Zahlen für NRW oder gar ein Verteilungsmodell. Das MKW hat jedoch bereits am 06.05.2019 beschlossen, unter Leitung vom Staatssekretärin Storsberg eine Arbeitsgruppe mit je einer*m Rektor*in Uni/FH und einer*m Kanzler*in Uni/FH in der Verteilungskriterien erarbeitet werden. Die KK FH wird von der Vizepräsidentin, Loretta Salvagno vertreten.

Sobald nähere Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.

 

LRK und KK FH haben zudem bereits gegenüber dem MKW die Position der Fachhochschulen, die in der Vergangenheit wesentlich zum Erfolg des Hochschulpaktes beigetragen haben, verdeutlicht.

 

Weitere Informationen:

Presseerklärung der GWK zum Hochschulpakt/Zukunftsvertrag Studium und Lehre, siehe hier.

Die Wissenschaftslandschaft hat auf die Ergebnisse der GWK-Verhandlungen mit überwiegend positivem Echo reagiert.

Übersicht über die ersten Statements:

 

Bund - Länder - Programm  I Qualität der Lehre

Auch bei dem Bund-Länder-Programm "Qualität der Lehre" (künftiger Name: "Innovation in der Hochschullehre") wurde Einigkeit erzielt, wenn auch mit weniger erfreulichen Ergebnissen. Das Programm wird auf 150 Mio. € pro Jahr (ehemals 200 Mio. €) abgesenkt. Von 2021 bis 2023 zahlt der Bund den Gesamtbetrag, von 2024 an übernehmen die Länder 40 von den 150 Millionen. Nähere Details zur Verteilung der Fördersummen und zur Antragsstellung sind noch nicht bekannt.

Presseerklärung der GWK zum Qualitätspakt Lehre/Vereinbarung Innovation der Hochschullehre - siehe hier.

 

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