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HSD / Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Vizepräsidentin für Wirtschafts- & Personalverwaltung
30.08.2018

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

​​Um was geht es?

Nach DIN VDE 0701-0702, DGUV V3 (ehemals BGV A3) müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Aufgrund des Neubezugs des Campus Derendorf und der Anmietungen wurde eine große Anzahl von Bestandsgeräten ausgesondert und umfängliche Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen getätigt. Im Rahmen der laufenden Gefährdungsbeurteilungen wurde zudem festgestellt, dass nicht alle Betriebsmittel ordnungsgemäß geprüft sind bzw. die Prüffristen überschritten wurden. Aus diesem Grund wird für alle Bereiche eine Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrotechnischen Betriebsmittel erfolgen in der gleichzeitig die Anzahl festgestellt werden. Private Geräte sind nicht Teil der Prüfung und werden somit auch nicht erfasst. Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen, sodass voraussichtlich im September mit den ersten Prüfungen begonnen werden kann. Die Prüfungen für die Gebäude 1 bis 5 sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
 

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

„Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen."
 
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:

Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher
 
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:
 
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind.
·         Kühlschränke
·         Herde
·         Wasserspender
·         Durchlauferhitzer
·         Klimaanlagen
 

Wie erfolgt die Prüfung?

·         Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen
·         Erproben: Funktionsprüfung
·         Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen


Eine Wiederholungsprüfung muss, je nach Art des Betriebsmittels, nach 1 oder 2 Jahren erfolgen.

Wann wird geprüft?

Die ersten Prüfungen beginnen Mitte September in den Gebäuden 1+2. Ab Oktober erfolgen dann alle Prüfungen in den Gebäuden 3-5. Die weiteren Gebäude werden im Anschluss geprüft.

Es wird in jedem Fall vor Beginn der Prüfungen mit dem Auftragnehmer und den betroffenen Bereichen ein entsprechender Terminplan abgestimmt und bekanntgegeben. 


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