Am 17. Dezember 2014 ist eine neue Lehrverpflichtungsverordnung in Kraft getreten, die die nach § 45 HG vorgesehene Möglichkeit, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umfang von 4 SWS Lehrtätigkeit zu übertragen aufgreift. Die versprochene und in der HZG – Begründung verankerte Kapazitätsneutralität ist damit nicht verbunden. Hierzu haben KAG du LRK in einem Brief an die Wissenschaftsministerin Stellung bezogen.
LRK_KAG_Schreiben_LVV_03.2015.pdf