Sind AGU-Führungskräfte über die Betriebshaftpflicht abgesichert, so dass Schäden im Bereich Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AGU) nicht zu einer persönli-chen Haftung führen?
Ja, die Mitversicherung ist in den Bedingungen des Versicherungsvertrags bei der Westfälischen Provinzial Versicherung AG unter den Punkten 3.1 und 3.2 definiert:
„3.1 Versicherungsschutz besteht für alle Organe, gesetzlichen und satzungsgemäßen Ver-treter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die leitend für ihn tätig sind oder zur Leitung oder Beaufsichtigung der versicherten Einrichtungen und Betriebe oder eines Teiles davon abgestellt sind, in dieser Eigenschaft. Dieses gilt auch für Betriebsärzte, Sicherheits-fachkräfte und Betriebsbeauftragte (z. B. Hygiene, Immissionsschutz, Abfall, Gewässer-schutz, Datenschutz), soweit sie die in dieser Position erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Sofern es sich hierbei um Honorarkräfte handelt, gelten diese mitversichert;
3.2 Beschäftigte sind auch […] solche Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsbeauftragte, die nicht unter den Personenkreis gem. Ziff. 3.1 fallen;“
Sind auch Handlungen, die unter die grobe Fahrlässigkeit fallen, abgesichert und wie ist diese abzugrenzen?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Ausgeschlossen gelten vorsätzlich verursachte Schäden.
Gibt es einen konkreten Katalog (Beispiele) an abgesicherten Risiken im Bereich des AGU?
Versichert sind alle hochschultypischen Risiken, somit auch die Tätigkeiten im Bereich AGU, die im Zuge von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Notwendigkeiten erfolgen. Aufgrund der Vielzahl von möglichen (Verwaltungs-)vorschriften ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.