Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​AGU-Führungskräfte

Die Organisation des Arbeitsschutzes der HSD wurde 2018 auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bestimmungen und eines für Hochschulen relevanten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 2 C 18.15) überprüft und neu geregelt.


Die wesentlichen Grundlagen sind in der Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes erläutert.

Wer ist Führungskraft im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz –
​AGU-Führungskraft?

AGU-Führungskräfte sind

  • Dekan*innen
  • Professor*innen
  • Dezernent*innen
  • Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen
  • Leiter*innen der Stabsstellen
  • Leiter*innen der Institute

Welche Aufgaben hat eine AGU-Führungskraft?

Die Aufgaben, rechte und Pflichten einer AGU-Führungskraft richten sich je nach Art der Räume, Tätigkeiten und Arbeitsverfahren im verantworlichen Bereich. Die genauen Aufgaben, Rechte und Pflichten werden allumfassend in der Anlage 1 der Verpflichtungsdokumente aufgeführt. Hier einige Beispiele im Überblick:

  • Erstellung, Überarbeitung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen
    (mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen)
  • Unterweisung der Beschäftigten und ggf. der Studierenden
  • Erstellung von Laborordnungen, Betriebsanweisungen (angepasst an die jeweilige Situation in Laboren, Werkstätten etc.)
  • Bereitstellung von erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes
  • Meldung von Arbeits-, Wege- und Dienstunfällen.
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Sicherstellung einer wirksamen Notfallorganisation.

​​​Nähere Informationen finden Sie hier.

Wie erfolgt die Übertragung auf AGU-Führungskräfte?

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Delegation, sobald alle Gefährdungsbeurteilungen der zuständigen Räume einer AGU-Führungskraft vorliegt.


Wer überträgt die Verantwortung?

Die Delegation erfolgt durch

  • den/die Präsident*in
  • den/die Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung
Der gesamte Delegationsprozess (Vorbereitung und Durchführung) wird durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz im Auftrag der Hochschulleitung ausgeführt.

Welche Voraussetzungen müssen vor der Delegation vorliegen?

  • Eine erste allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG wurde durchgeführt. 
  • Zentrale Prüfungen, insbesondere DGUV 4-Prüfungen wurden durchgeführt.
  • Der AGU-Führungskraft wurde der räumliche Verantwortungsbereich mitgeteilt.
  • Der AGU-Führungskraft wurde der personelle Verantwortungsbereich mitgeteilt.
  • Die AGU-Führungskraft verfügt zur Wahrnehmung der Verantwortung über die notwendige Fachkunde.​

Sonderthema – Fachkunde für AGU-Führungskräfte

Jede AGU-Führungskraft ist verpflichtet, die zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung notwendige Fachkunde zu erwerben! Nähere Informationen finden Sie​ hi​er.​

Kontakt

Jürgen Bons

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Leitung der Stabsstelle
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-9427
juergen.bons@hs-duesseldorf.de​


Dennis Rennen


​​​​Rather Straße 23b - Raum 10.1.009
+49 211 4351-3637
dennis.rennen​@hs-duesseldorf.de​​​


Jasmin Clément

​Derzeit außer Dienst



​Download

P​räsentation "Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz​"
​​
Urteil des​ Bundesverwaltungsgerichts​
Mu​ste​r Pfli​chtenübertragung (intern)​​


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