Die Landesregierung stellt den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ab 2021 neben der Grundfinanzierung dauerhaft mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Gelder kommen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL), dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts. Der ZSL, der von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, unterscheidet sich von seinem Vorgänger insbesondere darin, dass er langfristig ausgelegt ist. Damit verfolgt er zwei große Ziele: den Erhalt der Studienkapazitäten und die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre.
Die Mittel des ZSL setzen sich aus folgenden Säulen zusammen:
1. Sockelfinanzierung (anhand erreichten Anteils am HP 2016-2020)
2. Leistungsbezogene Prämien
2.1 Studienanfänger (1.HS)
2.2 Studierende in RSZ + 2
2.3 Absolventen
3. Stärkungsstellen