Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​​Die Akkreditierung stellt ein im deutschen und europäischen Hochschulraum etabliertes Verfahren externer Qualitätssicherung für Bachelor- und Masterstudiengänge dar. Die HSD akkreditiert sämtliche Studiengänge im Wege der Programmakkreditierung und arbeitet hierfür mit verschiedenen Akkreditierungsagenturen zusammen. Maßgeblich für Inhalt und Ablauf der Akkreditierungen sind die Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) und der Studienak​kre​ditierungsstaatsvertrag.

Im Rahmen der gesetzlich durchzuführenden Akkreditierungsverfahren wird jeder Studiengang durch fachaffine Gutachterinnen und Gutachter auf seine fachlich-inhaltliche Konsistenz hin überprüft. Darüber hinaus wird die Umsetzung formaler Kriterien wie z. B. Modularisierung und Mobilität hinterfragt. Die Entscheidung über die Akkreditierung fällt der Akkreditierungsrat.

Bei der Verfahrensvorbereitung und -durchführung werden die einzelnen Fachbereiche durch das Team Qualitätsmanagement und Evaluation unterstützt. Das Spektrum umfasst insbesondere:
  • Beratung bei der konzeptionellen Er- oder Überarbeitung von Studiengängen (Studiengangentwicklung),
  • Bearbeitung von hochschulinternen Genehmigungsverfahren bei der Einrichtung von neuen Studiengängen (​Genehmigungsord​nung),
  • Unterstützung bei der Auswahl und Beauftragung einer Agentur,
  • Beratung für die Erstellung des Selbstberichts,
  • Begleitung der Vor-Ort-Begehung,
  • Hilfe bei der Auflagenumsetzung.
Im Rahmen der Development Days bietet das Team Qualitätsmanagement und Evaluation  wiederkehrend Vorträge zu den Themen Akkreditierung und Studiengangentwicklung an. Gerne kann zu dem Thema auch ein speziell auf einzelne Fachbereiche und zugeschnittener Vortrag angeboten werden.

Zur ersten Orientierung hat das Team Qualitätsmanagement und Evaluation eine Checkl​​iste bereitgestellt. Zusätzlich findet sich​​hi​er eine Bibliographie mit einschlägiger Literatur.


Weitere nützliche Links:


Akkreditierungsrat
Akkreditierungsagenturen
Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Studienakkreditierungsverordnung
Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse  
(Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)

Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum


Quellen für die Akkreditierungsverfahren nach altem Recht:

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)
Beschluss des Akkreditierungsrates vom 12.02.2010, zuletzt geändert am 03.06.2013
Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013


Hochschulinterne Dokumente:

 

 

 

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