Wird die Anonymität meiner Antworten gewahrt?
Der Fragebogen ist so aufgebaut, das auch aus einen einzelnen Fragebogen in den meisten Fällen nicht auf die Person geschlossen werden kann. Bitte nennen auch Sie in den Antworten auf offene Fragen keine Namen! In der Auswertung werden dann die Antworten der einzelnen Fragen statistisch zusammengefasst, wodurch es noch unwahrscheinlicher wird, Personen zu erkennen. Die Ergebnisse die schließlich an beide Personalräte sowie die Präsidentin und die Vizepräsidentin gehen und alles was in der Hochschule veröffentlicht ist vollständig anonymisiert.
Wie wird sichergestellt, dass kein Rückschluss auf die Antworten einer Person erfolgen können, wenn nur eine Person in einem Bereich (z.B. Verwaltungs-Mitarbeiter in einem Fachbereich) vorhanden ist und ihre Teilnahme beispielsweise durch ihn oder sie selbst bekannt gemacht wurde?
Unabhängig davon, ob die Teilnahme bekannt gemacht wurde, werden solche Ergebnisse schon nach der ersten Auswertung der Rohdaten im Vier-Augen Prinzip durch den Datenschutzbeauftragten und den Mitarbeiter für Evaluation in der Stabsstelle 1 entfernt. D.H. wenn es nur einen oder wenige Verwaltungs-Beschäftigte in einem Fachbereich gibt, werden deren Antworten nicht alleine ausgewertet, sondern fließen nur in die Darstellung des Gesamtergebnisses aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik und aller Angehörigen des Fachbereiches ein.
Was geschieht mit den Umfrageergebnissen?
Die anonymisierte Auswertung wird zeitgleich an beide Personalräte sowie die Präsidentin und die Vizepräsidentin und den Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren ausgehändigt. Danach werden weitere Maßnahmen besprochen.
Wie wird mit nicht-repräsentative Ergebnisse umgegangen, wenn z.B. nur 3 Professor*innen eines Fachbereichs sich beteiligt haben?
Ergebnisse einer Gruppe mit nur 3 Befragten werden schon aufgrund der Sicherstellung der Anonymität sicher nicht veröffentlicht. Ab welcher Beteiligung Ergebnisse repräsentativ sind, ist aber schwer zu beurteilen. Wie damit in der Auswertung umzugehen ist, wird Teil der Besprechung mit den Personalräten, dem Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, der Präsidentin und der Vizepräsidentin sein.
Wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?
Je nach Beteiligungsumfang der Beschäftigten ca. drei Monate nach Ende der Befragung.
Wie erhalten die Beschäftigen Kenntnis über das Ergebnis?
Im Rahmen einer Infoveranstaltung.
Ist eine doppelte Teilnahme an der Umfrage möglich?
Nein, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bekommt eine anonyme Pin, die einmal benutzt werden kann.
Ist die Teilnahme an der Umfrage freiwillig?
Ja.
Ist die Auswertung der Umfrage unabhängig?
Ja. Dazu hat sich die Arbeitsgruppe, unter Beteiligung der Personalräte und des Datenschutzbeauftragten, deutlich positioniert.
Welche Konsequenzen werden aus der Umfrage gezogen?
Aus den gewonnenen Erkenntnissen können für alle Ebenen konkrete Maßnahmen, die zur Verbesserung beitragen sollen, abgeleitet werden.
Sind die Personalräte bei der Auswertung der Ergebnisse beteiligt?
Weder die Personalräte noch das Präsidium wirken bei der Auswertung mit. Nach der Auswertung der Rohdaten durch den Datenschutzbeauftragten und den Mitarbeiter für Evaluation in der Stabsstelle 1 erhalten die Personalräte und das Präsidium eine anonyme Auswertung, aufgrund derer Maßnahmen abgeleitet werden können.
Wie wurde die Gruppe der Professorinnen und Professoren beteiligt?
Da erst zu einem späten Zeitpunkt klar wurde, dass es sinnvoll ist alle Hochschulangehörigen zu befragen, wurde der Fragebogen zunächst nur in der Arbeitsgruppe, unter Beteiligung der Personalräte und des Datenschutzbeauftragten entwickelt. Er wurde aber auch in einer Dienstbesprechung mit den Dekanaten vorgestellt und im weiteren Verfahren der Auswertung wird auch der Gruppenvertreter der Professorinnen und Professoren - der die Befragung auch begrüßt und zu einer regen Teilnahme aufgerufen hat - dabei sein.
Was passiert, wenn ich ein oder mehrere Fragen nicht beantworte?
Nichts. Es werden nur die beantworteten Fragen sowie auch die unvollständig ausgefüllten Fragebögen ausgewertet. Je vollständiger jedoch der Rücklauf ist, desto aussagekräftiger wird die Befragung!
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Der Datenschutzbeauftragte und der Mitarbeiter für Evaluation in der Stabsstelle 1 in einem „4-Augen-Prinzip“; dadurch wird sichergestellt, dass keine Personalisierung stattfindet (Löschung von Namensnennungen, Auswertung nach geeigneter Gruppengröße). Die Rohdaten werden vernichtet, sobald diese nicht mehr für die Auswertung erforderlich sind.
Ist der Fragebogen barrierefrei?
Ja.