LBV NRW
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) ist für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge zuständig (Besoldung und Entgelt). Es erteilt Auskünfte zur Besoldung und zu den Bezüge-mitteilungen. Das LBV zahlt zudem als Familienkasse das Kindergeld an die Bediensteten des Landes NRW aus.
Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie hier:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter/merkblaetter/mb_beso.pdf
Sie können zum LBV wie folgt Kontakt aufnehmen:
Internet:
www.lbv.nrw.de/kontakt
Telefon:
0211/6023–03 (Beamte)
0211/6023–04 (Tarifbereich)
0211/6023–07 (Kindergeld)
E-Mail: poststelle@lbv.nrw.de
Postanschrift: LBV NRW, 40192 Düsseldorf
LBV NRW
Besoldung/Entgelt
Die W-Besoldung setzt sich aus einem leistungsorientierten System aus einem festen und alters-unabhängigen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen zusammen. Für Sie als Professorin oder Professor an der Hochschule Düsseldorf ist die Besoldungsgruppe W 2 maßgeblich. Ihre Besoldungs-
bezüge setzen sich grundsätzlich wie folgt zusammen:
· Grundgehalt W 2
· ggf. Leistungsbezüge
· ggf. Familienzuschläge
Als Professorin bzw. Professor in einem Beamtenverhältnis sind Sie sozialversicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosen-versicherung und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL (zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung).
Sind Sie in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis eingestellt worden, wird das Entgelt analog zur Besoldungsgruppe W 2 gezahlt. Ihr Bruttogehalt entspricht somit dem der verbeamteten Professorinnen und Professoren. Allerdings sind in diesem Fall die oben genannten Sozialabgaben zu leisten.
Bezügetabellen
Merkblätter
Leistungsbezüge
Neben dem Grundgehalt können in der W-Besoldung variable Leistungsbezüge aus folgenden Gründen vergeben werden:
- aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,
- für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung,
- für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstver-
waltung oder der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsident_in, Dekanat, Vorsitz des Prüfungsausschusses).
Besondere Leistungsbezüge werden für besondere Leistungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Kunst, Weiterbildung und besonderes Engagement für den Fachbereich bzw. die Hochschule gewährt. Ein besonderer Leistungsbezug kann frühestens drei Jahre nach der Berufung beantragt werden. Die Vergabe erfolgt anhand von Leistungskriterien, die sich an den strategischen Zielen der Hochschule Düsseldorf orientieren und einer Weiterentwicklung der Hochschule dienen.
Weitere Informationen (internes Hochschulnetz)
Zahlung der Bezüge
Die Auszahlung der Bezüge von öffentlich-rechtlichen Professorinnen und Professoren erfolgt in der Regel zum 1. des jeweiligen Monats.
Die Entgeltzahlung bei privatrechtlichen Professorinnen und Professoren erfolgt zum letzten Tag des jeweiligen Monats.
Bitte prüfen Sie Ihre Gehaltsmitteilung sorgfältig. Sie sind verpflichtet, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) alle Änderungen, die Ihre Person betreffen (z.B. Änderung des Familienstands, Adressänderungen, Änderung der Bankverbindung, Geburt von Kindern, Änderungen des Kindergeldanspruchs etc.), unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Formular Änderung der familiären Verhältnisse
Formular Änderung der Anschrift/Bankverbindung
Formular Änderung der Steuerklasse
Vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksame Leistung (VL) des Arbeitgebers beträgt bei Vollbeschäftigung 6,65 €.
Teilzeitbeschäftigten wird die vermögenswirksame Leistung nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt.
Weitere Informationen (insbesondere zum Antragsverfahren)
Entgeltumwandlung
Wenn Sie in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge in Form von Entgeltumwandlung.
Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihrer künftigen Entgeltansprüche, die dann als Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Zur Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber in Höhe des Lohnverzichts, den Sie erklärt haben, Beiträge an die VBL.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf den
Seiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung sowie der VBL.