Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​ LBV NRW

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) ist für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge zuständig (Besoldung und Entgelt). Es erteilt Auskünfte zur Besoldung und zu den Bezüge-mitteilungen. Das LBV zahlt zudem als Familienkasse das Kindergeld an die Bediensteten des Landes NRW aus.

Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie hier:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter/merkblaetter/mb_beso.pdf

Sie können zum LBV wie folgt Kontakt aufnehmen:
Internet: www.lbv.nrw.de/kontakt
Telefon:
0211/6023–03 (Beamte)
0211/6023–04 (Tarifbereich)
0211/6023–07 (Kindergeld)
E-Mail: poststelle@lbv.nrw.de
Postanschrift: LBV NRW, 40192 Düsseldorf 

 

LBV NRW

 


Besoldung/Entgelt

Die W-Besoldung setzt sich aus einem leistungsorientierten System aus einem festen und alters-unabhängigen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen zusammen. Für Sie als Professorin oder Professor an der Hochschule Düsseldorf ist die Besoldungsgruppe W 2 maßgeblich. Ihre Besoldungs-
bezüge setzen sich grundsätzlich wie folgt zusammen:

· Grundgehalt W 2
· ggf. Leistungsbezüge
· ggf. Familienzuschläge 

Als Professorin bzw. Professor in einem Beamtenverhältnis sind Sie sozialversicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosen-versicherung und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL (zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung).

Sind Sie in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis eingestellt worden, wird das Entgelt analog zur Besoldungsgruppe W 2 gezahlt. Ihr Bruttogehalt entspricht somit dem der verbeamteten Professorinnen und Professoren. Allerdings sind in diesem Fall die oben genannten Sozialabgaben zu leisten.

 

Bezügetabellen

Merkblätter

 


Leistungsbezüge

Neben dem Grundgehalt können in der W-Besoldung variable Leistungsbezüge aus folgenden Gründen vergeben werden:

- aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,
- für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung,
- für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstver-
  waltung oder der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsident_in, Dekanat, Vorsitz des Prüfungsausschusses).

Besondere Leistungsbezüge werden für besondere Leistungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Kunst, Weiterbildung und besonderes Engagement für den Fachbereich bzw. die Hochschule gewährt. Ein besonderer Leistungsbezug kann frühestens drei Jahre nach der Berufung beantragt werden. Die Vergabe erfolgt anhand von Leistungskriterien, die sich an den strategischen Zielen der Hochschule Düsseldorf orientieren und einer Weiterentwicklung der Hochschule dienen.

 

Weitere Informationen (internes Hochschulnetz)

 


Zahlung der Bezüge

Die Auszahlung der Bezüge von öffentlich-rechtlichen Professorinnen und Professoren erfolgt in der Regel zum 1. des jeweiligen Monats.

Die Entgeltzahlung bei privatrechtlichen Professorinnen und Professoren erfolgt zum letzten Tag des jeweiligen Monats.

Bitte prüfen Sie Ihre Gehaltsmitteilung sorgfältig. Sie sind verpflichtet, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) alle Änderungen, die Ihre Person betreffen (z.B. Änderung des Familienstands, Adressänderungen, Änderung der Bankverbindung, Geburt von Kindern, Änderungen des Kindergeldanspruchs etc.), unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Formular Änderung der familiären Verhältnisse

Formular Änderung der Anschrift/Bankverbindung

Formular Änderung der Steuerklasse

 


Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksame Leistung (VL) des Arbeitgebers beträgt bei Vollbeschäftigung 6,65 €.
Teilzeitbeschäftigten wird die vermögenswirksame Leistung nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt.

 

Weitere Informationen (insbesondere zum Antragsverfahren)

 


Entgeltumwandlung

Wenn Sie in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge in Form von Entgeltumwandlung.

Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihrer künftigen Entgeltansprüche, die dann als Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Zur Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber in Höhe des Lohnverzichts, den Sie erklärt haben, Beiträge an die VBL.


Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung​ sowie der VBL.