Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Lehr­be­auf­trag­te

​​​​​​​​​​Rechtsgrundlage

für die Vergabe von Lehraufträgen ist § 43 Hochschulgesetz (HG). Danach können Lehrbeauftragte für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf in den Fachbereichen eingesetzt werden. Sie nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, er begründet kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis.


 

 

Lehrbeauftragte

müssen die Eignung zur Wahrnehmung des Lehrauftrages, insbesondere die erforderliche fachliche und pädagogische Qualifikation, besitzen. 
Hochschulbeschäftigte, zu deren Dienstaufgaben eine Lehrtätigkeit gehört oder die im Rahmen ihrer Dienstaufgaben zu Lehrtätigkeiten verpflichtet werden können, kann ein Lehrauftrag grundsätzlich an der eigenen Hochschule nicht erteilt werden.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts und des Kodex​ "Gute Beschäftigungsbedingungen in den Hochschulen des Landes NRW" darf der Lehrauftrag an der HSD einen Umfang von 8 Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
Bei einer hauptamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist die Erteilung eines Lehrauftrages ohne vorherige Genehmigung bzw. Anzeige einer Nebentätigkeit nicht möglich.
Lehraufträge können nur semesterweise beantragt werden.
Aus wichtigem Grund kann ein Lehrauftrag widerrufen werden. Wichtiger Grund kann insbesondere die Besetzung einer Stelle oder die erhebliche Verminderung der Zahl der Studierenden, die an den Veranstaltungen teilnehmen, sein.


Haben Sie Interesse an einem Lehrauftrag an der Hochschule Düsseldorf?

Informationen dazu und die Möglichkeit der Onlinebewerbung finden Sie auf der Homepage in der Rubrik "Arbeiten an der HS D"


 

Antragstellung und Genehmigung

Alle Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages sind durch die Dekan*innen der Fachbereiche je Semester aus Gründen der Kapazitätsberechnung komplett für den gesamten Fachbereich im Dezernat Personalmanagement einzureichen. Das Einverständnis zum Lehrauftrag erklären die Lehrbeauftragten selbst durch ihre Unterschrift auf dem Personalbogen, der dem Antrag des Fachbereichs beizufügen ist. Alle erforderlichen Vordrucke finden Sie im Intranet.
Nach Prüfung in der Hochschulverwaltung wird der Lehrauftrag den Lehrbeauftragten zugesandt. Erst dann darf die Lehrtätigkeit aufgenommen werden.


 

Abrechnung

Die Honorarabrechnung ist nach Ende des Semesters ausgefüllt und unterschrieben bei der Dekanin oder dem Dekan einzureichen.
Diese Honorarabrechnung sollte spätestens 3 Monate nach Beendigung des Lehrauftrages dem Team Personalservice für Lehrende und Hilfskräfte vorliegen. Honorarabrechnungen für zurückliegende Semester sind für maximal 3 Jahre möglich (§ 195 BGB).

Informationen für die Fachbereiche (Formulare/Anträge, Vergütungssätze, Finanzierung, Kapazitätsanrechnung) sind im Intranet der Hochschule Düsseldorf abrufbar.


 

 

Informationen zu Ihrer HSD Card

Mit dem Beginn der Wahrnehmung Ihrer Lehraufgaben erhalten Sie Ihre persönliche HSD Card für Lehrbeauftragte. Hierzu möchte ich Ihnen gerne weitere Informationen geben:

Die HSD Card für Lehrbeauftragte ist mit dem HSD Logo und Ihrem Namen und Vornamen bedruckt. Sie ist für die Dauer Ihres Lehrauftrags (befristet für das jeweilige Semester) gültig. Die Karte verbleibt auch nach Ende Ihres Lehrauftrags bei Ihnen und muss nicht zurückgegeben werden. Allerdings erlöschen alle Funktionen (bis auf die Bibliothek) mit dem Ende Ihres Lehrauftrags. Die Karte wird wieder aktiviert, wenn Sie einen neuen Lehrauftrag erhalten. Daher ist es gut, die Karte sicher und sorgfältig aufzubewahren.

Funktionen der HSD Card​ für Lehrbeauftragte
Mit der HSD Card für Lehrbeauftragte können Sie folgende Services nutzen:
Schließfunktion für die freigegebenen Räume
Mensakarte für bargeldlose Zahlfunktion (in der Mensa, den Cafeterien und Automaten des Studierendenwerkes)
Benutzerausweis für die Hochschulbibliothek​
 
Wie erhalte ich meine HSD Card für Lehrbeauftragte?
Lehrbeauftragte an der Hochschule Düsseldorf erhalten eine kostenfreie HSD Card für Lehrbeauftragte durch das Dezernat Personalmanagement. Das Dezernat Personalmanagement ist ausschließlich für die Erstellung der Grundkarte zuständig. Die Schließfunktionen werden von den einzelnen Bereichen sowie dem Gebäudemanagement eingerichtet.

Nutzung und Weitergabe an Dritte
Die HSD Card für Lehrbeauftragte ist Eigentum der Hochschule Düsseldorf. Die Nutzung ist höchstpersönlich, die Karte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie verliert mit dem Ende des Lehrauftrags ihre Legitimationsfunktion​.
 
HSD Card für Lehrbeauftragte verloren oder defekt
Der Verlust der HSD Card für Lehrbeauftragte ist unverzüglich anzuzeigen. Daraufhin ist die HSD Card ​für Lehrbeauftragte zu sperren, um eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu unterbinden.
Im Webportal ​​ HSD Card - Sperrung können Sie Ihre HSD Card für Lehrbeauftragte selbst sperren.
Bei Verlust oder defekter Karte wird eine neue HSD Card für Lehrbeauftragte ausgestellt.​
Eine neue HSD Card für Lehrbeauftragte können Sie per E-Mail im Dezernat​ Personalmanagement bei Frau Ulrike Keller (ulrike.keller@hs-duesseldorf.de) beantragen.
Sobald Ihre Verlustanzeige vorliegt, kann im weiteren Bearbeitungsprozess eine neue HSD Card für Lehrbeauftragte gefertigt werden.
 
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz der HSD Card für Lehrbeauftragte werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Die mit der Herstellung der HSD Card für Lehrbeauftragte und deren Anwendung verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten für die HSD Card für Lehrbeauftragte finden Sie unter Verarbeitung personenbezogener Daten​.
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​Kontakt

Ulrike Keller

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage), Raum 02.2.017
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351-8325

ulrike.keller@hs-duesseldorf.de

 

 

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