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HSD / Finanzen, Hochschulpolitik, Vizepräsidentin für Wirtschafts- & Personalverwaltung
11.06.2019

Hochschulpakt Nachfolgeprogramme

​​​​Bund und Länder haben die Eckpunkte für ein Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt unterzeichnet. Demnach wird es folgende Programmlinien geben:

1. Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"

Bund und Länder zahlen von 2021 an jeweils 1,88 Milliarden Euro.
Es gibt keine jährliche Anpassung an die Tarif- und Besoldungsanpassungen, dafür 2024 ein einmaliges Plus. Danach steigt die Bundesfinanzierung um 170 Millionen auf 2,05 Milliarden Euro, in gleicher Höhe kofinanziert von den Ländern.

Parameter der Verteilung des Bundes an die Länder

  • Studienanfänger*innen im 1. Hochschulsemester (20%)
  • Studierende in der Regelstudienzeit  + 2. Hochschulsemester (60%) und
  • Absolvent*innen (20%)

Ziele

  • Kapazitätserhalt
  • Qualität in Lehre und Studium sichern
  • Entfristung von Stellen
  • Verbesserung der Betreuungsrelation

Nähere Informationen können der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" entnommen werden.

Verteilung des Landes NRW

Das Land NRW wird im September gemeinsam mit den Hochschulen die Rahmenbedingungen für die landesinterne Verteilung erarbeiten.

HSD-interne Verteilung

Hochschulintern wird in Abstimmung mit der Kommission Planung und Finanzen sowie den Dekan*innen und der Leitungsebene ein Konzept zur Verteilung der Mittel erarbeitet. Dabei werden die übergeordneten Ziele von Bund/Land NRW ebenso berücksichtigt wie die strategischen Ziele der HSD, geplante Aufnahmezahlen der Fachbereiche, Personalbedarfe der Dezernate und Zentralen Einrichtungen, usw.

2. Innovation in der Hochschullehre (ehemals Bund-Länder-Programm - BLP)

Das Gesamtvolumen wird von 200 Millionen auf 150 Millionen pro Jahr abgesenkt. Von 2021 bis 2023 zahlt der Bund den Gesamtbetrag, ab 2024 übernehmen die Länder 40 von den 150 Millionen Euro.
Aufgrund der Absenkung des Betrages und weiterer Antragsstellungen von Hochschulen, die bislang keine Förderung erhalten haben, ist eine Mittelkürzung nicht auszuschließen. Nähere Einzelheiten liegen noch nicht vor. Die Verwaltungsvereinbarung "Innovation Hochschullehre" finden Sie hier.