Grundsätzliches
Im Rahmen des Erasmus+ Programms haben Sie während Ihres Studiums die Möglichkeit ein Auslandssemester oder gar ein ganzes Auslandssjahr an einer Partnerhochschule in Ländern der Europäischen Union, Norwegen, der Türkei, Nordmazedonien, Liechtenstein oder Island zu verbringen.
Voraussetzung für Erasmus+ Studienaufenthalte
Der Studienaufenthalt kann nur an einer Hochschule verbracht werden, mit der die HSD ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.
Die Dauer des Aufenthaltes beträgt mindestens 2 bis maximal 12 Monate (weitere Informationen zur Förderdauer siehe Abschnitt "Fördersätze").
Die Antragsunterlagen werden vollständig und fristgerecht eingereicht (siehe Abschnitt "Beantragung von Erasmus+").
Eine Erasmus+ Förderung ist je Studienphase mehrfach möglich: 2-12 Monate im BA-Studium, 2-12 Monate im MA-Studium, 2-12 Monate für Doktorand*innen. Wenn Sie beispielsweise ein Auslandssemester mit Erasmus+ absolvieren, können Sie auch noch ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ finanzieren.
Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte
WICHTIG:
Da das Erasmus+ Budget der HSD begrenzt ist, können maximal 4 Monate/120 Tage innerhalb eines Semesters pro Stipendiat*in gefördert werden (vorausgesetzt der Auslandsaufenthalt dauert so lange).
ERASMUS+ sieht feste Fördersätze in unterschiedlicher Höhe nach Ländergruppen vor. Diese werden von der NA DAAD vorgegeben. Die EU-Kommission nimmt jedes Jahr Änderungen an den Erasmus+ Fördergeldern vor. Je nach verwendetem Budget kann es daher Unterschiede in der Förderung geben.
Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte im Sommersemester 2025:
Ländergruppe 1:
| 600 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
| Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
Ländergruppe 2:
| 540 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
Ländergruppe 3:
| 540 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Die Erasmus+ Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die 1. Rate (80% der Gesamtfördersumme) bei Beginn des Auslandsaufenthaltes (vorausgesetzt die Antragsunterlagen liegen fristgerecht vor).
- Die 2. Rate (20% der Gesamtfördersumme) nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes (nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen).
Alle Erasmus+ Teilnehmenden erhalten im SoSe 2025 eine zusätzliche Förderung von 2 Reisetagen.
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen
Teilnehmende mit geringen Chancen können eine Zusatzförderung ("Top Up") beantragen. Das Top Up beträgt 250€ pro Monat zusätzlich zur Erasmus-Basisrate (auch hier können max. 4 Monate gefördert werden).
Als Teilnehmende mit geringen Chancen gelten:
- erwerbstätige Studierende
- Erstakademiker*innen
- Studierende mit Kind(ern)
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung
Die Zielgruppen und Förderfähigkeitskriterien wurden von der NA DAAD festgelegt. Wichtig: Es kann nur ein Top Up beantragt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen!
Informationen zu den Kriterien, den Nachweisen und der Beantragung finden Sie hier: Infoblatt Zusatzförderung Erasmus+_Teilnehmende mit geringen Chancen.pdf
Realkostenantrag
Studierende mit Behinderung (GdB von mindestens 20), chronischer Erkrankung oder Kind(ern), denen durch den Auslandsaufenthalt besonders hohe Kosten entstehen, können statt des Top Ups einen sogenannten Realkostenantrag stellen. Durch den Realkostenantrag können auslandsbedingte Mehrkosten von bis zu 15.000 € pro Semester erstattet werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Die Beantragung erfordert viel Vorlaufzeit, daher kontaktieren Sie das International Office bitte frühzeitig, um sich beraten zu lassen.
Zusatzförderung für Grünes Reisen
Erasmus+ Teilnehmende, die Hin- und/oder Rückreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) zurücklegen, können eine zusätzliche Förderung dafür erhalten. Das Top Up Grünes Reisen muss zu Beginn des Auslandssemesters beantragt werden - es kann nicht im Nachhinein beantragt werden.
Top Up Grünes Reisen für Erasmus-Mobilitäten im SoSe 2025: Wenn sich die Anreise/Abreise durch die Nutzung emmissionsarmer Verkehrsmittel um mehr als die standardmäßig vorgesehenen zwei Reisetage verlängert, können bis zu vier weitere Reisetage beantragt werden (also insgesamt maximal 6 Reisetage für grünes Reisen).
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf den Erasmus+ Interrail Pass hinweisen, der 6 Monate gilt und Erasmus+ Teilnehmenden ermöglicht während Ihrer Mobilität kostengünstig mit dem Zug zu reisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.