Auswahlgrenzen aus dem Vergabeverfahren Sommersemester 2022
werden hier bekannt gegeben und laufend aktualisiert.
Die Zulassungsbescheide werden Ihnen in Ihrem Bewerbungsaccount im Bewerbungsportal unter dem Menüpunkt „Meine Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Sie per E-Mail über das Vorliegen eines Bescheids in Ihrem Account informiert.
Ablehnungsbescheide im DoSV-Verfahren (betrifft alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge) werden zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung versendet.
Ablehnungsbescheide in Nicht-DoSV-Studiengängen werden im Anschluss an die Hauptverfahren erstellt.
(Sommersemester 2022, Stand 25.02.2022)
Bachelorstudiengänge
| Masterstudiengänge |
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Business Administration (Vollzeit) AdH* = 2,6 mit Los
Business Administration (Teilzeit) AdH* = 3,2 mit Los
(alle Angaben ohne Gewähr)
* AdH = Auswahlverfahren der Hochschule. Die Hochschule Düsseldorf nutzt für das hochschuleigenes Auswahlverfahren als erstes Kriterium das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und als weiteres Kriterium die Wartezeit bis max. 7 Semester). Die Wartezeit verbessert dabei mit 0,1 Punkten je Semester die Note. Weitere Infos s.NC und Wartesemester.
| Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik Internationales Wirtschaftsingenieurwesen Verfahrensnote* = 2,3 mit Los (3,7000 Bewertungspunkte)
Mechanical Engineering Innerhalb der Hauptquoten konnten alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllten, zugelassen werden.
Verfahrensnote in der Quote der Bildungsausländer = 1,0 (5,0000 Bewertungspunkte)
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Transforming Digitality Verfahrensnote* = 2,1 mit Los (3,9000 Bewertungspunkte)
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Business Analytics Verfahrensnote* = 2,0 (4,0000 Bewertungspunkte)
Im Sommersemester 2022 werden keine weiteren zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge angeboten.
* Die Bewertungspunkte ergeben sich aus der umgerechneten Gesamtnote des vorhergehenden Abschlusses und ggf. Berücksichtigung der Eignungsfeststellungsprüfung oder Auswahlgesprächen. Die Gesamtnote durchläuft ein einheitliches Berechnungsverfahren, das besseren Gesamtnoten eine höhere Punktzahl zuweist.
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